Wenn die Forderung an den Mieter und die Kopie der Rechnung der Wartungsfirma einen Betrag in jeweils gleicher Höhe enthalten, dann kann das in Wirklichkeit nicht ein Anteil sein. Da passt etwas nicht zusammen.
Ich habe es so verstanden, dass das Wegegeld für den Tag € 720,00 beträgt, also wird diese Summe auf alle Mieter im Haus welche daran Anteil hatten, auch anteilmäßig umgelegt. Wäre das natürlichste für eine korrekte Abrechnung.