Guten Tag,
folgendes Beispiel:
Bei Mietvertragsbeginn waren in der Wohnung bereits Möbel vorhanden, die im Mietvertrag selbst allerdings nicht gelistet wurden.
Gegen Ende des Mietverhältnisses bot der Vermieter dem Mieter per E-Mail an die Entsorgungskosten zu übernehmen, die anfallen, wenn die Möbel von der Straße vor dem Haus von einer Entsorgungsfirma entsorgt werden.
Der Mieter weigert sich die Möbel auseinanderzubauen und herunter an die Straße zu stellen.
Nun zu meinen Fragen:
Auf was sollte der Mieter bei der Wohnungsübergabe am Ende des Mietverhältnisses achten? Bzw. dürfen/sollen die Möbel gelistet werden und wie?
Wer trägt die Kosten, falls der Vermieter die Möbel auseinanderbauen, heruntertragen und Entsorgen lässt?
Für konstruktive Antworten bin ich sehr dankbar.
Anbei: Der Vermieter hat nie angegeben, dass es seine Möbel sind bzw. dies nur mündlich gegenüber dem Mieter zugegeben.
Vielen Dank und liebe Grüße
H.
PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht
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Grace