Beiträge von Leo2

    ich habe am 21.1. zum 28.2. gekündigt, auf Grund der dreimonatigen Kündigungsfrist wurde mir meine Kündigung zum 30.4. schriftlich bestätigt. Der von mir vorgeschlagene Nachmieter wurde von der Vermietung akzeptiert (wie er mir mitteilte) und ich übergab ihm am 28.2. die Schlüssel, so dass er zum 1.3. einzog. Die offizielle Übergabe im Beisein der Vermietung fand am 4.3. statt. Nun buchte mir die Vermietung die Hälfte meiner normalen Warmmiete ab und erwiderte auf Nachfrage, dass der Vertrag mit meinem Nachmieter erst zum 16.3. geschlossen wurde und er entsprechend erst ab da zahlen muss.

    @darkshadow, lese diesen Absatz nochmals. Hier heißt es, der Mieter habe den Schlüssel der Wohnung bereits am 28.2. übergeben und der Nachmieter zog tags darauf ein. Der neue MV

    wurde zum 16.3. geschlossen. Ich meine der Mieter hat übereilt gehandelt mit der Schlüsselübergabe an den Nachmieter, dass ist eigentlich Sache des Vermieters, und demnach war der MV zum 16.3. geschlossen, möglicherweise ohne Kenntnis des VMs, dass

    der Nachmieter bereits in der Wohnung ist.

    . Der von mir vorgeschlagene Nachmieter wurde von der Vermietung akzeptiert (wie er mir mitteilte) und ich übergab ihm am 28.2. die Schlüssel, so dass er zum 1.3. einzog. Die offizielle Übergabe im Beisein der Vermietung fand am 4.3. statt. Nun buchte mir die Vermietung die Hälfte meiner normalen Warmmiete ab und erwiderte auf Nachfrage, dass der Vertrag mit meinem Nachmieter erst zum 16.3. geschlossen wurde und er entsprechend erst ab da zahlen muss.

    Was Du mit dem Nachmieter vereinbart hast ist irrelevant. Dein Vertragspartner ist der VM und was mit diesem nachweisbar vereinbart wurde ist maßgebend.

    Mir wurde gesagt dass es nur einen Hauptwasserzähler gibt. Die Zähler in den einzelnen Wohnungen werden von der Nachbarin jedes Jahr abgelesen und mit dem Hauptwasserzähler abgerechnet

    Dieser Hinweis im Eingangsthread hätte meine Antwort anders ausfallen lassen. Mit 1 Haupt

    zähler und für jede Wohnung ein Zwischenzähler ist doch eine korrekte Abrechnung möglich.

    Den Betrag für das Wasser kannst Du Dir sogar selbst ausrechnen. Frage beim Wasseramt was der cbm kostet, oder lasse Dir die Rechnung vom Wasserlieferant an die VM zeigen, das sind alle Daten/Zahlen ablesbar.

    Du kannst die Zahlung mit "Vorbehalt" leisten. Lasse Dir nach Abrechnung die Belege/Rechnung zeigen aufgrund Du Zahlungen geleistet hast.

    Nun möchte mein Anwalt vom mir noch zusätzlich Geld haben,da die Zahlungen von der Rechtschutzversicherung aufgrund der aufwendigen Arbeitenzu wenig sind.

    Ein Anwalt kann i.d.R. nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen. Wenn der Anwalt mehr Geld haben möchte für seine Arbeit muss dies mit Dir schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Beginn seiner Arbeit, d.h.mit Mandatserteilung. So meine Kenntnis.

    Schäden an den Abflußrohren am Balkon. Die Schäden wurden von der Hausverwaltung beseitigt. Die Decke und eine Wand des Balkons waren durch die defekten Abflußrohre nass geworden. Die Hausverwaltung hat die Wand und die Decke des Balkons sofort gestrichen. Jetzt bröckelt an der Decke des Balkons die Farbe ab.

    Möglicherweise wurde die Decke des Balkons noch in feuchtem Zustand gestrichen was dazu führt, dass die Farbe nicht richtig haftet und nun abbröckelt.

    Wie schon zuvor, es geht um eine optische Beeinträchtigung, was für eine Minderung der Miete wohl nicht ausreicht.

    Für den Mieter gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, die am darauffolgenden Monatsersten nach Zugang der Kündigung beginnt."

    Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten und müssen bis spätestens zum Dritten eines Monats kündigen, damit dieser zur Frist zählt, d.h. nicht erst der darauffolgende Monatserste wäre Beginn der Kündigungszeit, vielmehr der Monat, an dem die Kündigung bis spätestens am Dritten des Monats beim VM eingeht.

    Mehrere Gutachter waren bei mir, die mir geraten haben, schnellstmöglich aus der Wohnung rauszugehen.

    Wer hat die Gutachter bestellt? Hoffentich weiß derjenige dass Gutachter nicht billig sind.

    Hat denn einer dieser Gutachter Dir wenigstens auch schriftlich bestätigt dass Du aufgrund des Zustands/Schimmel etc. der Wohnung schnellstmöglichst raus gehen bzw. ausziehen sollst? Bei manchen heißt es wenn es drauf ankommt "was kümmert mich mein Gschwätz von gestern".

    Es ist eine 1-Zimmer-Wohnung, bei der das komplette Badezimmer, samt Badewanne, Toilette, Waschbecken usw., entfernt werden muss. Außerdem muss der Boden aufgerissen werden. Kurz gesagt: Die Wohnung ist nicht bewohnbar, deswegen wohne ich derzeit bei meinem Vater. Ich habe mit meinem Vermieter schon eine Mietminderung um 50 % vereinbart und würde die Wohnung gerne kündigen und so lange gar keine Miete mehr bezahlen. Mehrere Gutachter waren bei mir, die mir geraten haben, schnellstmöglich aus der Wohnung rauszugehen.

    Es muss alles erst mal geschehen, noch ist es nicht so weit. Und 50% Mietminderung sind ja auch nicht zu verachten. Kündigen kannst Du jederzeit, nur ob es u.d.U.für eine fristlose Kündigung reichen würde wäre ich nicht ganz sicher. Man müßte die ganze Sache im Detail kennen.

    Ich würde Dir raten bedachtsam zu sein, alles gut überlegen um nicht unschönen Überraschungen ausgesetzt zu sein.

    In diesem Fall schon, denn es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit eigener Heizanlage.

    Nur so nebenbei; in einem EFH ist doch der Verbrauch für Heizung, Kalt- und WW eindeutig?

    Weshalb Pauschale? I.d.R. zahlt der Mieter im EFH diese Versorgung doch selbst. In diesem Fall ein ungewöhnliches Vorgehen, deshalb meine Bedenken wegen Pauschale. Möglicherweise gibt es keine Verbrauchszähler.

    Im Zwei-Familien-Haus mit VM als Mitbewohner ist die Pauschale verständlich.

    Es wurde aber eine monatliche Betriebskostenpauschale vereinbart, da sind doch die Kosten schon mit abgedeckt, oder?

    Pauschal ist nun mal pauschal, d.h. es gibt keine NK-Abrechnungen. Die Pauschale kann u.U. erhöht werden sofern dies lt.Vertrag vereinbart wurde.

    Die Wartung der Heizung ist mit der Pauschale auch abgedeckt, sofern eine Pauschale für Verbrauchskosten gültig ist.

    Reparaturkosten gehen grundsätzlich zulasten des Vermieters. So etwas muss der Mieter nicht tragen.

    Es geht hier um die Wartung, welche während der Reparaturen durchgeführt wurde. I.d.R. ist die Wartung/Inspektion der Heizung auf die Mieter umlegbar, nur wie verhält es sich bei einer Pauschale? Ist die überhaupt für Heiz- u.WWK noch gültig? Ich denke nicht.

    Insofern kann der Vermieter zwar die Wände auf eure Kosten streichen (eine Fristsetzung ist nicht notwendig bei Beschädigungen) aber keine Kosten für eine verspätete Rücknahme verlangen.

    So viel mir bekannt zählt Wände streichen zu den Schönheitsrenovierungen.
    Es müßte der VM eine Frist setzen, streichen darf der Mieter nämlich selbst, im Gegensatz zu Schadensbehebung, das ist Sache des Vermieters.

    Regenwasserberechnung betrifft i.d.R. nur das Wasser welches in die Kanalisation fließt. D.H.

    es zählen befestigte Flächen wie Hausdach, Garagendach,zubetonierte Hofflächen etc. Rasen-

    flächen zählen nicht. Ist allerding Sache der Komunen.

    Weiterhin sollte hinterfragt werden, was sich hinter dem Begriff "Rüstzeiten" verbirgt. Für mich klingt das nach so etwas wie Vorbereitungsarbeiten, Auto beladen usw.

    So ist das auch.

    Ich bin gestern noch tätig geworden und habe die Wohnungsgesellschaft angeschrieben und erstmal um Aufklärung darüber gebeten, was sich hinter der Abkürzung "RWM", die ich als Mieter nicht kennen muss, überhaupt verbirgt.

    Die Abkürzung "RWM" ist eigentlilch üblich und dürfte bekannt sein.

    Weiterhin habe ich nachgefragt, warum keiner meiner Nachbarn eine ähnliche Rechnung bekommen hat (wie ich auf Nachfrage im Haus erfahren habe), und wie es sein kann, dass die Rechnung, die ich erhalten habe, bereits am 19.02.19 mit Zahlungstermin 05.03.19 erstellt, aber erst am 29.02.19 in meinen Briefkasten gesteckt wurde - was ich auch für eine Unverschämtheit halte.

    Mit all diesen Ungereimtheiten in vielen Bereichen des Lebens hat man leider häufig zu tun. Versuche einfach diese so weit wie möglich zu korrigieren um den Worst Case zu vermeiden, nämlich eine gerichtliche Auseinandersetzung. Das sollte immer nur der letzte Akt sein. So meine Erfahrung.

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