Kündigung der Wohnung aufgrund von starkem Schimmelbefall und Räumung

  • Guten Morgen,

    bei mir schaut es derzeit wie folgt aus: Durch Fugenschäden im Bad, ist es zu starkem Schimmelbefall direkt an der Wand dahinter gekommen, wo das Bett steht. Die Fugenschäden sind entstanden, da das Badezimmer mehrere Jahre lang nicht gewartet wurde. Es ist eine 1-Zimmer-Wohnung, bei der das komplette Badezimmer, samt Badewanne, Toilette, Waschbecken usw., entfernt werden muss. Außerdem muss der Boden aufgerissen werden. Kurz gesagt: Die Wohnung ist nicht bewohnbar, deswegen wohne ich derzeit bei meinem Vater. Ich habe mit meinem Vermieter schon eine Mietminderung um 50 % vereinbart und würde die Wohnung gerne kündigen und so lange gar keine Miete mehr bezahlen. Mehrere Gutachter waren bei mir, die mir geraten haben, schnellstmöglich aus der Wohnung rauszugehen.

    Meine Fragen sind nun folgende:

    - Darf ich fristlos kündigen?

    - Wenn ja, bis wann muss die Wohnung dann geräumt sein?

    - Muss ich meinen Vermieter - trotz der Qualität des Vorfalls - schriftlich darauf hinweisen, dass ich keine Miete mehr bezahle?

    Freundliche Grüße

  • Mehrere Gutachter waren bei mir, die mir geraten haben, schnellstmöglich aus der Wohnung rauszugehen.

    Wer hat die Gutachter bestellt? Hoffentich weiß derjenige dass Gutachter nicht billig sind.

    Hat denn einer dieser Gutachter Dir wenigstens auch schriftlich bestätigt dass Du aufgrund des Zustands/Schimmel etc. der Wohnung schnellstmöglichst raus gehen bzw. ausziehen sollst? Bei manchen heißt es wenn es drauf ankommt "was kümmert mich mein Gschwätz von gestern".

    Es ist eine 1-Zimmer-Wohnung, bei der das komplette Badezimmer, samt Badewanne, Toilette, Waschbecken usw., entfernt werden muss. Außerdem muss der Boden aufgerissen werden. Kurz gesagt: Die Wohnung ist nicht bewohnbar, deswegen wohne ich derzeit bei meinem Vater. Ich habe mit meinem Vermieter schon eine Mietminderung um 50 % vereinbart und würde die Wohnung gerne kündigen und so lange gar keine Miete mehr bezahlen. Mehrere Gutachter waren bei mir, die mir geraten haben, schnellstmöglich aus der Wohnung rauszugehen.

    Es muss alles erst mal geschehen, noch ist es nicht so weit. Und 50% Mietminderung sind ja auch nicht zu verachten. Kündigen kannst Du jederzeit, nur ob es u.d.U.für eine fristlose Kündigung reichen würde wäre ich nicht ganz sicher. Man müßte die ganze Sache im Detail kennen.

    Ich würde Dir raten bedachtsam zu sein, alles gut überlegen um nicht unschönen Überraschungen ausgesetzt zu sein.

  • Hallo!

    Grundsätzlicher Hinweis! Mietminderungen nur nach Rechtsberatung durchführen.

    Wende dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen Mieterverein. Hast du

    eine Rechtsschutzversicherung, bitte einen Anwalt aufsuchen.

    Gruß



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