Guten Morgen,
bei mir schaut es derzeit wie folgt aus: Durch Fugenschäden im Bad, ist es zu starkem Schimmelbefall direkt an der Wand dahinter gekommen, wo das Bett steht. Die Fugenschäden sind entstanden, da das Badezimmer mehrere Jahre lang nicht gewartet wurde. Es ist eine 1-Zimmer-Wohnung, bei der das komplette Badezimmer, samt Badewanne, Toilette, Waschbecken usw., entfernt werden muss. Außerdem muss der Boden aufgerissen werden. Kurz gesagt: Die Wohnung ist nicht bewohnbar, deswegen wohne ich derzeit bei meinem Vater. Ich habe mit meinem Vermieter schon eine Mietminderung um 50 % vereinbart und würde die Wohnung gerne kündigen und so lange gar keine Miete mehr bezahlen. Mehrere Gutachter waren bei mir, die mir geraten haben, schnellstmöglich aus der Wohnung rauszugehen.
Meine Fragen sind nun folgende:
- Darf ich fristlos kündigen?
- Wenn ja, bis wann muss die Wohnung dann geräumt sein?
- Muss ich meinen Vermieter - trotz der Qualität des Vorfalls - schriftlich darauf hinweisen, dass ich keine Miete mehr bezahle?
Freundliche Grüße