Miete zahlen trotz Nachmieter - keine Kündigungsbestätigung

  • Servus,

    ich habe am 21.1. zum 28.2. gekündigt, auf Grund der dreimonatigen Kündigungsfrist wurde mir meine Kündigung zum 30.4. schriftlich bestätigt. Der von mir vorgeschlagene Nachmieter wurde von der Vermietung akzeptiert (wie er mir mitteilte) und ich übergab ihm am 28.2. die Schlüssel, so dass er zum 1.3. einzog. Die offizielle Übergabe im Beisein der Vermietung fand am 4.3. statt. Nun buchte mir die Vermietung die Hälfte meiner normalen Warmmiete ab und erwiderte auf Nachfrage, dass der Vertrag mit meinem Nachmieter erst zum 16.3. geschlossen wurde und er entsprechend erst ab da zahlen muss.

    Ich wurde von der Vermietung weder mündlich noch schriftlich darüber informiert, dass meine Kündigung vor dem 30.4., genau zum 15.3. akzeptiert wird. Hätte ich gewusst, dass ich bis zum 15.3. noch zahlen muss, hätte ich die Wohnung entsprechend auch nicht früher übergeben. Meinem Gefühl nach ist es die Pflicht der Vermietung, mir zu schreiben, zu wann ich aus dem Mietverhältnis entlassen werde und nicht die des Nachmieters, der dies nicht gemacht hat (er hat mir nicht mitgeteilt, dass er offiziell erst ab dem 16.3. meine Wohnung hat und Miete bezahlt). Und mit der offiziellen Übergabe am 4.3., wo auch alle Zählerstände notiert wurden etc. bin ich meinem Gefühl nach auf jeden Fall raus.

    Habe die Abbuchung nun erstmal zurück gebucht und mit meinem Nachmieter gesprochen, der mir die anteilige Kaltmiete überweisen will, die ich dann wiederum an die Vermietung überweisen werden. Die Vermietung will ja aber von mir die Warmmiete haben. Was kann ich dagegen sagen/ wie kann ich argumentieren/ worauf kann ich mich berufen? Meiner Meinung nach bin ich nur bis zum 4.3. zahlungspflichtig, da die Wohnungsübergabe auf Grund der nicht vorhandenen Kündigungsbestätigung zum 15.3. das offiziellste zu meinem Auszug ist, was ich bekommen habe.

    Vielen Dank :)

  • . Der von mir vorgeschlagene Nachmieter wurde von der Vermietung akzeptiert (wie er mir mitteilte) und ich übergab ihm am 28.2. die Schlüssel, so dass er zum 1.3. einzog. Die offizielle Übergabe im Beisein der Vermietung fand am 4.3. statt. Nun buchte mir die Vermietung die Hälfte meiner normalen Warmmiete ab und erwiderte auf Nachfrage, dass der Vertrag mit meinem Nachmieter erst zum 16.3. geschlossen wurde und er entsprechend erst ab da zahlen muss.

    Was Du mit dem Nachmieter vereinbart hast ist irrelevant. Dein Vertragspartner ist der VM und was mit diesem nachweisbar vereinbart wurde ist maßgebend.

  • Danke. Aber was wurde mit dem VM nachweisbar vereinbart? M.M.n., a. dass ich bis zum 30.5. die Wohnung anmiete und b., dass ich die Wohnung am 4.3. übergeben habe, was sich widerspricht, oder?

  • Grundsätzlich widerspricht sich das nicht. Du kannst die Wohnung auch vor Mietende zurückgeben, das befreit dich nämlich nicht von der Mietzahlung.

    Jedoch könnte hier § 537 II BGB einschlägig sein, der Vermieter ist ja nicht mehr in der Lage dir die Mieträume zu überlassen und das passierte hier auch einverständlich. Auch ist eine eigene Vertragsuntreue von dir nicht erkennbar.

    Meiner Meinung nach sollte man gegen dich keinen Anspruch mehr haben und das ab der Übergabe an den Vermieter/Nachmieter.

  • ich habe am 21.1. zum 28.2. gekündigt, auf Grund der dreimonatigen Kündigungsfrist wurde mir meine Kündigung zum 30.4. schriftlich bestätigt. Der von mir vorgeschlagene Nachmieter wurde von der Vermietung akzeptiert (wie er mir mitteilte) und ich übergab ihm am 28.2. die Schlüssel, so dass er zum 1.3. einzog. Die offizielle Übergabe im Beisein der Vermietung fand am 4.3. statt. Nun buchte mir die Vermietung die Hälfte meiner normalen Warmmiete ab und erwiderte auf Nachfrage, dass der Vertrag mit meinem Nachmieter erst zum 16.3. geschlossen wurde und er entsprechend erst ab da zahlen muss.

    @darkshadow, lese diesen Absatz nochmals. Hier heißt es, der Mieter habe den Schlüssel der Wohnung bereits am 28.2. übergeben und der Nachmieter zog tags darauf ein. Der neue MV

    wurde zum 16.3. geschlossen. Ich meine der Mieter hat übereilt gehandelt mit der Schlüsselübergabe an den Nachmieter, dass ist eigentlich Sache des Vermieters, und demnach war der MV zum 16.3. geschlossen, möglicherweise ohne Kenntnis des VMs, dass

    der Nachmieter bereits in der Wohnung ist.

  • Zusätzlich steht drin, dass die offizielle Übergabe im Besein der Vermietung am 04.03 stattfand. Also hat der Vermieter ab diesen Moment Kenntnis. Er war auch damit einverstanden, dass der Mieter seinen Besitz völlig aufgibt und der Vermieter keine Chance mehr hat ihn diesen Besitz einzuräumen, weil er eben dann den Nachmieter alleinig die Wohnung überlassen hat.

    Habe ich habe auch deutlich geschrieben, dass es möglich ist, nicht das es so ist.

  • Der für dich relevante Stichtag ist der 4.3. Denn eine Wohnung gibt man an den Vermieter zurück und nicht an den Nachmieter. Bis zu diesem Tag musst du also Miete zahlen.

    Da die Wohnung an diesem Tag bereits an einen Nachmieter übergeben war, darf die Vermietung dann auch ab dem 4.3. vom neuen Mieter eine Miete verlangen. Das ist unabhängig vom Vertragsbeginn des Nachmieters.

    Da der Nachmieter bereit ist, dir das Geld zu geben, solltest du es so machen und an die Vermietung die Miete für den halben Monat zahlen (plus der Rücklastschriftgebühr, da die Abbuchung berechtigt war). So ist das die einfachere Abwicklung für alle Beteiligten.

    Die Vermietung will ja aber von mir die Warmmiete haben.

    Das ist kein Problem. Denn du wirst ja dann noch eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Und dort muss natürlich die Vorauszahlung berücksichtigt sein.

  • Zusätzlich steht drin, dass die offizielle Übergabe im Besein der Vermietung am 04.03 stattfand.

    Am 4.3. war der Nachmieter schon in der Wohnung und anzunehmen, dass der MV zu diesem Zeitpunkt für den 16.3. unterschrieben war. Könnte ja durchaus so sein und schon gibt es Un-

    gereimtheiten.

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