In diesem Fall könnt Ihr verlangen, dass der Vermieter von einem Fachmann die Heizung in Ordnung bringen lässt.
Beiträge von Leo2
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Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung, lt. § 281 BGB.
Wie sieht es damit aus?
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Bei Kündigung wegen Eigenbedarf muss genau angegeben werden von wem die Wohnung bezogen werden soll
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Aus meiner Sicht bin ich zufrieden mit meiner Malerarbeit, hier und da sind Stellen wo noch Farbe durchscheint wenn man ganz genau hinsieht
Wenn noch Farbe durch den von dir angebrachten Anstrich scheint hast du die Arbeiten nicht in mittlerer Art und Güte durchgeführt und musst entweder nacharbeiten oder einen Maler bezahlen.
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Zum Zeitpunkt des mündlichen Mietvertrages waren die Tiere jedoch erlaubt
Wenn nun im MV die Tierhaltung generell verboten ist wäre dies eine ungültige Klausel und es könnten Tiere, auch Hund oder Katze, ungefragt gehalten werden.
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Dem würde ich vollkommen zustimmen!
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Seit ca. 2 Wochen treten - besonders nachts - ca. 2 Stunden (teilweise fast auf die Minute genau) Erschütterungen des Mauerwerks auf. Stumpfe Geräusche, 2-3x, die uns - trotz Ohrstöpsel - wach werden lassen. Kaum eingeschlagen, geht es in 1-2 Stunden wieder los. Trittschall oder geworfene Türen hören sich irgendwie anders aus. Auch tagsüber sind diese Geräusche zu vernehmen (allerdings sind diese nachts vermutlich besser zu hören).
Gibt es vielleicht verbautes Holz was "arbeitet"?, das erzeugt laute Geräusche. Mal das in's Auge fassen.
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Wenn noch jemand eine Meinung dazu hat, höre ich das natürlich gerne!
Teile deinem Vermieter das berechtigte Interesse für die Untervermietung einfach mit. Sei es ein wirtschaftliches Interesse, oder kann auch ein soziales sein. Die Wohnung ist für 2 Personen groß genug, hier kann kein Grund für die Ablehnung liegen.
Will der Mieter ein Geschwisterteil aufnehmen, muss das berechtigte Interesse besonders begründet werden (BayObLG RE WuM 1984, 13), z.B.: Pflegebedürftigkeit, Wohnungsnot.
Aufnahme von Verwandten um ihm in der Bewältigung familiärer Probleme zu helfen wären z.B. Gründe.
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Leider waren wiederholt meine / unsere geleisteten Vorauszahlungen falsch aufgeführt, in meinen Fall über 200,00 € zu wenig Vorauszahlungen berücksichtigt. Dies habe ich meinen Vermieter bereits am 3.1.2018 schriftlich mitgeteilt
In diesem Fall kannst du selbst eine Korrektur vornehmen, nämlich die genauen Vorauszahlungsbeträge verrechnen. Wenn das dem Vermieter nicht gefällt muss er tätig werden. Oder legst du nur grundsätzlich auf eine korrekte NK-Abrechnung wert?
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Meine jetzige Anfrage beim Vermieter für die Armatur der Badewanne und in der Küche + Waschmaschinen Wasserhahn soll angeblich auch wieder unter 100 € fallen und er würde jemanden vorbeischicken.
Zu beachten! Es wird jede Reparatur für sich abgerechnet, d.h. ohne Gesamtbetrag der Reparaturrechnungen.
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Gibt es einen Anspruch auf Mietminderung, wenn man eine Wohnung neu bezieht und diese über keine EBK verfügt.
Wenn die Wohnung ohne EBK vermietet/angemietet wurde gibt es keine Mietminderung. Wofür auch.
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Diese Antwort ist leider nicht richtig, denn es betrifft nur die namentlich benannten 16 Kostenarten. Darum sollten wir warten, was der TE auf meine Frage hin antwortet, bevor man ins Blaue hinein Antworten verfasst.
Wenn die 16 Kostenarten im MV aufgezählt sind wird es dabei bleiben. Sollte aber im MV zu Betriebskosten/Nebenkosten der Hinweis " die Betriebskosten trägt der Mieter" stehen, werden auch später hinzukommende NK zur Berechnung gelten.
So meine Kenntnis bislang.
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Kann mir jemand verbindlich sagen, ob der Vermieter bei einem seit 6 Jahren bestehenden Mietvertrag neue Betriebskosten hinzufügen darf? Letzte Abrechnung 2017 war ein Guthaben von € 192, alle anderen Jahre zuvor auch Guthaben. Lt der jetzigen Abrechnung wurden 2 Positionen hinzugefügt und ergibt für mich eine Nachzahlung von € 326?????????
Angenommen, im MV steht: "Betriebskosten sind nach Betr.VO vom Mieter zu zahlen", wären neu hinzugekommene Betr.K auch zu bezahlen.
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Der Vermieter hat jetzt eine Maklerin eingeschaltet, die entscheiden soll, ob sie die Wohnung so als renoviert vermieten kann oder nicht. Die wird aber natürlich sagen, dass die Wohnung gestrichen werden soll, da sie ja dadurch nur Vorteile hat und der gesunde Menschenverstand ist bei solchen Leuten ja meist eher ausgeschaltet.
Ich setze voraus, die Wände sind tapeziert. Welchen Vorteil soll ein Vermieter haben wenn die Wände ohne ersichtlichen Grund ein weiteres Mal überstrichen werden. Vorausgesetzt die Wände sehen makellos aus. Rauhfasertapeten sind max. 5-6mal zu überstreichen, also kann man als VM nicht unbedingt einen Vorteil darin sehen.
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denn wenn der Nachmieter nicht in eine renovierte Wohnung einzieht, müsse er auch nicht bei Auszug streichen.
Das heißt nicht unbedingt, dass die Wohnung unmittelbar vor Einzug des Nachmieters gestrichen wird, sein muss, vielmehr, dass
die Wohnung wie neu gestrichen aussieht, also ohne jegliche negative Bemerkungen ist. Der Nachmieter übernimmt in diesem Fall
eine renovierte Wohnung.
Könnte man das so sehen?
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Wie klappt das am besten mit der Dokumentation der lauten Heizung? Lohnt es sich da einen Gutachter kommen zu lassen?
Wer den Gutachter bestellt bezahlt den auch, Gutachter sind nicht billig. Ob du die Kosten jemals vom VM zurückerstattest bekommst glaube ich weniger, zumindest nicht ohne Anwalt und Gericht zu bemühen. Ob sich das lohnt?
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In BaWü, somit ist der Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Ich muss die Montage dulden.
In BaWü ist der VM für den Einbau zuständig und der Mieter für die Wartung.
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Kann man bei sowas nicht eine Mietminderung erwarten? Das ist ja schon ernorm belastend. Wenn ja, wie sollte man da am Besten vorgehen?
Ich kenne dieses Procedere aus eigener Erfahrung. Diese Entfeuchter müssen durchgehend eingeschaltet bleiben, also rund um die Uhr. Die Geräusche können so laut sein, dass geistige Arbeit sehr schwerlich ist. Meine Empfehlung, über eine Mietminderung sich mit dem Vermieter einigen, die steht in diesem Fall einen Mieter zu. Wohlgemerkt, das Trockengerät ist tatsächlich sehr laut.
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