Gibt es einen Anspruch auf Mietminderung, wenn man eine Wohnung neu bezieht und diese über keine EBK verfügt. Dem neuen Mieter ist dies auch bewusst, da er bei der Besichtigung darauf hingewiesen wurde, bzw. dies beobachten konnte. Mangel war also bei Vertragsantritt scchon bekannt.
Aber kann man dennoch mindern um den Betrag, den die Anschaffung einer neuen Küche beträgt oder um einen Pauschalbetrag?