Mietminderung bei Erstbezug OHNE Küche

  • Gibt es einen Anspruch auf Mietminderung, wenn man eine Wohnung neu bezieht und diese über keine EBK verfügt. Dem neuen Mieter ist dies auch bewusst, da er bei der Besichtigung darauf hingewiesen wurde, bzw. dies beobachten konnte. Mangel war also bei Vertragsantritt scchon bekannt.

    Aber kann man dennoch mindern um den Betrag, den die Anschaffung einer neuen Küche beträgt oder um einen Pauschalbetrag?

  • Gibt es einen Anspruch auf Mietminderung, wenn man eine Wohnung neu bezieht und diese über keine EBK verfügt.

    Nur wenn vertraglich eine EBK zugesichert wurde.

    In einigen Bundesländern, z. B. Berlin, sind aber mindestens eine Kochgelegenheit und Spüle vorgeschrieben.

    Kochgelegenheit muß aber nicht Herd mit Ceranfeld + Bachofen bedeuten, ein Campingkocher würde auch reichen. ;)

  • Es geht aus deiner Frage nicht hervor, inwiefern überhaupt eine Küche vertraglich zugesichert wurde.

    Steht diese im Vertrag, ist sicher eine Minderung möglich. Ist diese nicht vereinbart, dann kann man sich auch nicht auf einen Mangel berufen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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