Aus Prinzip die Wohnung streichen trotz kurzer Mietdauer

  • Hall zusammen,

    wie so viele hier treibt auch mich mein Vermieter mit Forderungen in dieses Forum.

    Da ich mich zwar schon ein bisschen in das Thema eingelesen habe aber trotzdem noch "Beistand" brauche melde ich mich hier:

    Sachlage

    Ich bin Erstmieter, habe fristgerecht gekündigt und werde insgesamt 1 Jahr und 7 Monate in der Wohnung gewohnt haben.

    Die Wohnung wurde bereits für die Übergabe (Ende Oktober) in einen makellosen Zustand gebracht (putzen, schrubben, etc.)

    Frage

    Muss ich meine Wohnung bei Auszug streichen obwohl die Wände in einem sehr guten Zustand sind? (man sieht keine Verletzungen der Tapete oder Farbveränderungen)

    Vertrag

    Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn: Bei der Wohnung handelt es sich um einen Neubau/ Erstbezug.

    Laufende Schönheitsremarapturen

    Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer, soweit ihm die Mietsache renoviert oder in vergleichbarem Zustand übergeben worden ist.

    Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: Küche, Bad und Duschen alle 5 Jahre; Wohn- und Schlafräume, Fluren und Toiletten alle 8 Jahre; in anderen Nebenräumen alle 10 Jahre.

    Rückgabe der Mietsache

    Bei Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses müssen die Wände und Decken in neutralen, deckenden, hellen Farben gestrichen oder tapeziert sein.

    Die Arbeiten sind Fachgerecht auszuführen.

    Meine Meinung (Mieter)

    Da die Fristen bei Auszug (19 Monate) noch nicht abgelaufen sind und ich keine Klausel im Vetrag habe bzgl. Quoten/ Teilübernahme von Kosten, muss mein Vermieter mir begründen, warum die Wohnung überdurchschnittlich abgenutzt wurde und deshalb eine Streichung der Wände notwendig ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 01.10.2009, Az: I-10 U 58/09).

    Meinung meines Vermieters

    Die Wohnung soll für knapp 1000€ gestrichen werden, denn wenn der Nachmieter nicht in eine renovierte Wohnung einzieht, müsse er auch nicht bei Auszug streichen.

  • lausel im Vetrag habe bzgl. Quoten/ Teilübernahme von Kosten

    Solche Klauseln sind eh unwirksam.

    Sonst hast du Recht. Du musst erst renovieren, wenn das erforderlich ist. Ob es erforderlich ist kann das Forum nicht beurteilen.

    Die Wohnung soll für knapp 1000€ gestrichen werden, denn wenn der Nachmieter nicht in eine renovierte Wohnung einzieht, müsse er auch nicht bei Auszug streichen.

    Damit hat der Vermieter sogar Recht. Aber die Wohnung wird ja renoviert übergeben, wenn du nicht renovierungspflichtig bist.

  • denn wenn der Nachmieter nicht in eine renovierte Wohnung einzieht, müsse er auch nicht bei Auszug streichen.

    Das heißt nicht unbedingt, dass die Wohnung unmittelbar vor Einzug des Nachmieters gestrichen wird, sein muss, vielmehr, dass

    die Wohnung wie neu gestrichen aussieht, also ohne jegliche negative Bemerkungen ist. Der Nachmieter übernimmt in diesem Fall

    eine renovierte Wohnung.

    Könnte man das so sehen?

  • Sonst hast du Recht. Du musst erst renovieren, wenn das erforderlich ist. Ob es erforderlich ist kann das Forum nicht beurteilen.

    Wer kann denn das? Der Mieter? Der Vermieter? Der Vermieter hat jetzt eine Maklerin eingeschaltet, die entscheiden soll, ob sie die Wohnung so als renoviert vermieten kann oder nicht. Die wird aber natürlich sagen, dass die Wohnung gestrichen werden soll, da sie ja dadurch nur Vorteile hat und der gesunde Menschenverstand ist bei solchen Leuten ja meist eher ausgeschaltet.

    Die Frage die im Raum steht lautet: "Was heißt renoviert?"

    Heißt es, dass die Wohnung renoviert wurde, also Wände neu gestrichen wurden? Oder kann es auch bedeuten, dass die Wohnung wie renoviert aussieht, egal wie man den Zustand erlangt?

    Wenn ich streichen müsste, weil ich mich mit dem Vermieter "einigen" möchte, kann ich dann einen Farbeimer in die Mitte des Raumes stellen und warten bis der Duft der Farbe sich im Raum verteilt hat und bei Mietende sagen, dass ich gestrichen hätte? Oder begebe ich mich dadurch auf zwielichte Wege weil ich eine Leistung vortäusche die ich nicht erbracht habe? Denn wer will mir bei weißen Wänden nachweisen, dass ich nicht gestrichen hätte...


    Der Vermieter hat Angst, dass die Leute im Mehrfamilienhaus reden und dann evtl rauskommt dass ich nicht renoviert hätte und er dann Probleme bekommt. Deshalb der Duft der Farbe...

    Soweit danke ich euch aber für eure Antworten :)

  • Wer kann denn das?

    Am Ende wird es nur ein Richter können.

    Heißt es, dass die Wohnung renoviert wurde, also Wände neu gestrichen wurden? Oder kann es auch bedeuten, dass die Wohnung wie renoviert aussieht, egal wie man den Zustand erlangt?

    Es ist egal wie der Zustand erlangt worden ist. Die Wände müssen halt einfach weiß sein ohne Flecken oder so. Man sieht halt einfach einer Wand an, wenn diese abgewohnt ist.

    Oder begebe ich mich dadurch auf zwielichte Wege weil ich eine Leistung vortäusche die ich nicht erbracht habe?

    Das könnte einen Betrug darstellen, da man eine Leistung vortäuscht, die nicht erbracht worden ist.

    Die wird aber natürlich sagen, dass die Wohnung gestrichen werden soll, da sie ja dadurch nur Vorteile hat und der gesunde Menschenverstand ist bei solchen Leuten ja meist eher ausgeschaltet.

    Es gibt auch gute Makler, hier sollte man nicht pauschalisieren. Außerdem kann er der Maklerin auch sowas von egal sein, denn wenn man nicht gerade auf dem Dorf wohnt oder es eine Bruchbude ist findet man ziemlich schnell einen Nachmieter.

  • Der Vermieter hat jetzt eine Maklerin eingeschaltet, die entscheiden soll, ob sie die Wohnung so als renoviert vermieten kann oder nicht. Die wird aber natürlich sagen, dass die Wohnung gestrichen werden soll, da sie ja dadurch nur Vorteile hat und der gesunde Menschenverstand ist bei solchen Leuten ja meist eher ausgeschaltet.

    Ich setze voraus, die Wände sind tapeziert. Welchen Vorteil soll ein Vermieter haben wenn die Wände ohne ersichtlichen Grund ein weiteres Mal überstrichen werden. Vorausgesetzt die Wände sehen makellos aus. Rauhfasertapeten sind max. 5-6mal zu überstreichen, also kann man als VM nicht unbedingt einen Vorteil darin sehen.

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