Hallo!
Zunächst steht nur die Absenkung in den Nachtstunden von 23.00 Uhr - 6.00 Uhr
auf 18 Grad zur Debatte. Ausgelöst durch ein großes Wohnungsunternehmen, was
durch die Medien kurz mitteilen lies, dass es ab Herbst für ihre Mieter eine
Nachtabsenkung geben wird. Tagsüber könne ganz normal geheizt werden.
Ein anderes Wohnungsunternehmen hatte den Mietern mal eben kurz das warme
Wasser auf bestimmte Stunden beschränkt. Alles eigenmächtige Entscheidungen,
die das Mietrecht so nicht abdeckt.
Die Namen nennen wir hier bitte nicht, denn sie sind für alle aus den Medien zu
entnehmen.
Die damit ausgelöste Debatte lässt sich allerdings nicht so einfach beantworten.
Der Artikel beschreibt sehr gut die Problematik einer Absenkung der
Raumtemperatur:
Es gibt Gründe, warum Vermieter bisher nach gesetzlichen Vorschriften
während der Heizperiode zwischen Oktober und April eine Mindesttemperatur
in den Wohnräumen tagsüber von 20 bis 22 Grad Celsius vorhalten müssen.
In der Nacht darf es auch weniger sein. Zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr
reichen auch 18 Grad Celsius aus. Bei weniger als 20 Grad in der Wohnung
fangen viele Menschen an zu frieren. Bei 18 Grad besteht sogar die Gefahr,
sich zu erkälten. Auch könnte sich Schimmel in der Wohnung bilden.
Wird Mindesttemperatur nicht erreicht: Mieter kann Miete kürzen
Wenn eine Mietwohnung trotz geöffneter Thermostat Ventile an den
Heizkörpern nicht die vorgeschriebene Temperatur erreicht, ist das ein
Mangel, der zur Minderung der Miete berechtigen kann. Vermieter sichern s
sich dagegen ab, indem sie die Wassertemperatur im Heizkessel für den
Vorlauf in die Heizkörper extra hoch halten. In der Regel reicht es, die
Ventile dann leicht zu öffnen, um es angenehm warm zu machen. Eine zu hohe Wassertemperatur in der gesamten Heizungsanlage ist aber Energieverschwendung.
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Einen kompletten Gasausfall bundesweit gab es noch nicht und
dementsprechend gibt es auch keine Rechtsprechung dazu. Da
wir uns durch den Krieg in einer Ausnahmesituation befindet, weiß
niemand, ob der Vermieter letztendlich tatsächlich dafür verantwortlich
gemacht werden kann und die Vorgaben aus dem Mietrecht angewendet
werden können bei kompletten Ausfall des Gas bundesweit.
Falls das Gas nicht komplett bundesweit ausfällt:
Funktioniert die Heizung in der Mietwohnung nicht oder wird eine bestimmte
Temperatur nicht in den Mieträumen erreicht, kann ein Recht auf Mietminderung
bestehen. Die Mietminderung wegen Problemen mit der Heizung gehört
zu den häufigsten Gründen, weshalb eine Beratung durch einen Rechtsanwalt
für Mietrecht in Anspruch genommen wird. Als Rechtsanwälte für Mietrecht
wollen wir deshalb im Folgenden erläutern, wann eine Mietminderung wegen
Mängeln der Heizung erfolgen kann.
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Bei einer Mietminderung bitte einen Rechtsanwalt für Mietrecht einschalten
und nicht alleine eine Mietminderung vornehmen.
Gruß