Geruchsbelästigung durch Zigarettengestank

  • Servus zusammen,

    wir wohnen mit unserem fast 3 Jährigen Kind in einem 2 Parteien Haus. Beide Parteien sind Mieter.

    Unten wohnen Raucher, welche nicht mit sich reden lassen und auch schon sehr früh am Morgen (auch am WE) und auch bis spät in die Nacht rauchen. Da wir nun auch Nachts die Fenster zum Schlafzimmer offen haben, werden wir davon wach. Letztens sogar schon um halb 5 am Morgen. Sonst wurde immer so halb 6 bis kurz vor 7 die erste Kippe geraucht. Auch das ist schon viel zu früh!

    Wir hatten dies schon mal kundgetan, dass der rauch zu 90% immer in unsere Schlafzimmer zieht, aber das interessiert nicht.

    Wenn das so weiter geht, werden wir nochmals auf die Raucher zugehen. Aber was können wir ihnen sagen? Dass sie sich an die Ruhezeiten halten müssen? Ist das so?

    Danke schon mal.

  • Also rauchen gehört solange das rauchen nicht gültig im MV. ausgeschlossen ist schon zur Vertragsgemäßen Nutzung eine Mietwohnung.

    Andererseits kann dauerhafte und über ein normales Maß hinaus gehende Belästigung durch den rauch des Nachbarn sogar ein Grund zur Mietminderung oder in Extremfällen wohl gar ein Kündigungsgrund sein.

    Soweit mir bekannte ist das aber immer eine Einzelfallentscheidung, was denn nun noch zu akzeptieren ist und was dann evtl. zu einer Mietminderung führen kann.

    Dass sie sich an die Ruhezeiten halten müssen?

    Also das rauchen nur innerhalb der Ruhezeiten erlaubt wäre, würde ich jetzt für irgendwie skuril halten. Letztendlich dürfte es immer um den tatsächlichen Grad der Belästigung gehen. Sicher kann ein Gericht so eine oder eine ähnliche Regelung treffen, aber grundsätzlich würde ich das den Mietern gegenüber nicht anführen, sondern auf die Belästigung verweisen.

    Wenn das tatsächlich massiv ist, macht es wohl am meisten Sinn das mit einem Anwalt zu besprechen, zumindest wenn die Gespräche mit den Nachbarn nichts nutzen.

  • Hallo!

    Beide Parteien sind Mieter.

    Wurde die Geruchsbelästigung dem Vermieter schon schriftlich

    mitgeteilt?

    Dass sie sich an die Ruhezeiten halten müssen?

    Duldungszeit, nicht Ruhezeit!

    Es hängt von der konkreten Belästigung im Einzelfall ab und wie

    das zu bewerten ist. Es gibt tatsächlich Urteile, wo Rauchern

    auferlegt wurde, in gewissen Zeiten nicht am Fenster bzw. Balkon

    zu rauchen.

    Urteil des BGH V. Zivilsenats vom 16.1.2015 - V ZR 110/14 - Rauchen auf dem Balkon

    Es sei noch erwähnt, dass dem klagenden Mieter die Beweislast

    obliegt. Die einfache Behauptung es zöge Zigarettenrauch in

    die Wohnung reicht nicht aus.

    Gruß



  • So, da das Rauchen am frühen Morgen weiter stattfand, haben wir nun doch mal den Vermieter angeschrieben: 

    Seine Antwort: 

    Zitat

    Es tut mir leid, dass Sie mit Herrn Raucher keine Einigung erzielen konnten und ich kann Ihren Ärger über die Rauchbelästigung verstehen. Ich habe daher den Brief auch an meiner Mutter bereits weitergeleitet.
    Ich werde Herrn Raucher in einer Email zur Rücksichtnahme auffordern. Wo befindet sich Ihr Schlafzimmer, wo könnte Herr Raucher rauchen, ohne Sie zu stören? Diese Informationen sollte ich vorher haben, um ihm einen Vorschlag "zur Güte" machen zu können.

    Liebe Grüße

    Wir kamen noch gar nicht zum Antworten, aber wahrscheinlich hat seine Mutter Herrn Raucher gleich informiert, da seit ein paar Tagen deutlich weniger bzw. gar nicht mehr vor 7 Uhr bzw. weit nach 22 Uhr geraucht wird. Wir warten mal ab, wie lange das anhält.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!