Wohnung nach Trennung übernehmen - Expartner aus dem Mietvertrag streichen und rauswerfen

  • Guten Abend,

    Ich habe keine Ahnung ob ich im korrekten Unterforum gelandet bin oder ob mir hier überhaupt jemand helfen kann.

    Ich versuche es einfach mal...

    Folgende Situation :

    Ich habe vergangenes Jahr mit meinem Expartner eine Wohnung gemietet, wir standen beide im Vertrag. Nun habe ich mich getrennt, der Vermieter hat zugestimmt, dass ich die Wohnung übernehme und er aus dem Vertrag gestrichen wird. Gesagt getan.

    Eine neue Wohnung wollte er ihm nicht vermieten und auch zur Untermiete bei Bekannten stimmt er nicht zu. Jetzt hab ich den Kerl bei mir in der Bude hocken, was mir langsam mehr als auf den Senkel geht.

    Ich habe ihm selber eine Frist von 3 Monaten gegeben, da es auch der Kündigungsfrist entspricht und man bis da jawohl eine Wohnung gefunden haben sollte, selbst wenn es nicht die Traumwohnung ist ...

    So... wir haben beide dort vorher gewohnt, sind beide da gemeldet, er steht jetzt nicht mehr drin und der Vermieter will ihn in keiner seiner Immobilien haben. Könnte er, wenn er Wind davon bekommt ihn auch rauswerfen oder können mir dadurch Probleme entstehen, dass er noch bei mir "wohnt" ?

    Nach den 3 Monaten würde ich ihn halt rauswerfen, oder wenn der Vermieter das Recht dazu hat ihn rauswerfen lassen...

    LG

  • Selbstverständlich, wir haben beide unterschrieben, dass wir beide damit einverstanden sind, dass künftig ich die alleinige Mieterin bin und er aus dem Mietvertrag entlassen wird.

    Aber nur weil man nicht im MV steht, heißt das ja nicht, dass man nicht wohnen darf. Es gibt ja zig Paare die zusammenziehen, wobei häufig ein Partner zuzieht, aber der MV wird nicht umgeschrieben.

  • Rechtlich gesehen muss man gegen ihn eine Räumungsklage anstrengen, ihn einfach rauswerfen ist nicht möglich. Er wird Mitbesitzer der Wohnung sein, also anders als bloßer Besuch.

    Wahrscheinlich wird auch der Vermieter gegen ihn vorgehen können, denn ein Besitzrecht kann er ja auch nicht mehr von dir ableiten, so wie es aussieht. Aber der Vermieter wird sicherlich kein Räumungsverfahren betreiben, da er die Kosten nicht tragen will, das umfasst Gerichts, als auch Vollstreckungskosten.

  • Hallo!

    und man bis da jawohl eine Wohnung gefunden haben sollte, selbst wenn es nicht die Traumwohnung ist ...

    Scheint nicht angekommen zu sein, dass der Wohnungsmarkt

    sehr angespannt ist und in Großstädten nur schwer eine

    bezahlbare Wohnung zu finden. In drei Monaten bei der

    Lage eine Wohnung zu finden gleicht einem Wunder je nach

    Region.

    Nach den 3 Monaten würde ich ihn halt rauswerfen, oder wenn der Vermieter das Recht dazu hat ihn rauswerfen lassen...

    Zur rechtlichen Lage siehe @darkshadow . Allgemeine

    Anmerkung, es sollte unter Erwachsenen eigentlich

    möglich sein eine einvernehmliche Lösung zu finden,

    ohne noch vorsätzlich, zusätzliche und unnötige Kosten

    zu produzieren. ;)

    Gruß



  • Dass der Wohnungsmarkt angespannt ist, ist mir durchaus bewusst ;) aber es gibt hier bei uns in der Region sehr viele Wohnungen, er findet nur bei jeder Gründe, weshalb die nicht gut ist, zudem beschränkt er sich auf genau einen Ort, weil er keine Lust drauf hat mit Bus/Bahn/Fahrrad zur Arbeit zu fahren.

    Es ist halt nicht sonderlich schön, einen auf heile Familie zu spielen, wenn dem nicht so ist.

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