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im Vertrag ist zum Thema Internet nichts erwähnt.
Dachte ich mir schon und damit hast du keine schriftliche Zusicherung
über eine bestimmte Eigenschaft in der Wohnung. Dann wiederhole ich
mich erneut:
Nehmen wir mal an, die Sache ginge vor Gericht, wie wäre das nachzuweisen,
dass euch diese bestimmte Eigenschaft zugesichert wurde? Der Richter wäre
bestimmt begeistert, wenn gesagt würde der Vermieter hat mündlich das und
jenes versichert und der Mietervertrag gibt es nicht her. Das gebe ich hier
zu bedenken.
Bei einer Klage geht es um Fakten, um schriftliche Nachweise, dass
diese oder jene Eigenschaft bei Abschluß zu gesichert wurde. Ist
bei der Gesetzgebung in Deutschland so, ihr habt nichts und nur
mündliche Aussagen. Das reicht nicht!
Sucht nach einer anderen Lösung, oder sucht euch eine andere Wohnung
und diesmal 100% mit Internetanschluss.
Gruß
Hallo!
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Da über diesen Hof der Zugang zu einer Firma ist und dort auch Firmenfahrzeuge parken sind die Mieter angehalten das Rolltor außerhalb der Geschäftszeiten wieder zu schließen,
nachdem der Müll rausgebracht wurde.
Was steht dazu ganz korrekt im Mietvertrag?
Gruß
Hallo!
Sicher, man kann als neuer Mieter gegen Alles klagen, kein Problem.
Der Vermieter wird das sicher hocherfreut zur Kenntnis nehmen und auch
nicht versuchen diesen Mieter schnellstmöglich wieder los zu werden.
Wir gingen einfach davon aus, dass er DSL meint, haben aber nicht noch einmal explizit nachgefragt.
Ihr seit davon ausgegangen, fein und was genau steht im Mietvertrag bezüglich Internet?
Welche Eigenschaft wurde euch im Mietvertrag zu gesichert, oder wurde das überhaupt
nicht erwähnt, oder nur unzureichend? Was also genau steht im Mietvertrag? Vermisse
diese Frage bisher, also stelle ich sie jetzt.
Nehmen wir mal an, die Sache ginge vor Gericht, wie wäre das nachzuweisen,
dass euch diese bestimmte Eigenschaft zugesichert wurde? Der Richter wäre
bestimmt begeistert, wenn gesagt würde der Vermieter hat mündlich das und
jenes versichert und der Mietervertrag gibt es nicht her. Das gebe ich hier
zu bedenken.
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Hallo!
Die Schlüssel kann man auch selbst nachmachen lassen in jedem großen Baumarkt, kostet zwar paar € aber dafür ist das Problem gleich behoben und man hat Ersatz falls man welche verliert.
Da die meisten Wohnungsschlösser sowieso vom Einbruchsschutz her meist
Müll sind, wäre es eh ratsam direkt nach Einzug die Schlösser auszutauschen
und ein hochwertiges Sicherheitsschloss einzusetzen. Das Alte sollte man
allerdings gut aufbewahren und im Falle des Auszugs wieder austauschen.
Gruß
Hallo!
An anderer Stelle hatte ich schon auf eine Problemlösung aufmerksam gemacht.
Aber hier gerne auch erneut, denn das ist die einfachste Lösung.
Ein Webstick! Den bekommst du bei einem Discounter. Nein, keine Reklame,
dazu gibt die XL Flatrate 14,99 Euro für einen Monat und schon ist das Problem
gelöst. Geht schnell, ein Einkauf beim Discounter, aktivieren und schon eine
Internetverbindung.
Mag sein, aber die Pflicht sich darüber zu informiern was in der Wohnung möglich ist, hat wohl letztendlich der Mieter. Und wenn für ihn ein Internetanschluss lebensnotwendig ist, sollte man sich das halt schriftlich vom Vermieter zusicher lassen.
Sehe ich auch so, wenn man beruflich darauf angewiesen ist, erkundigt man
sich vor Anmietung der Wohnung danach, ob die Gegebenheiten vorhanden
sind und lässt sich das schriftlich zusichern. Man kann keinen Vermieter
dazu zwingen einen Internetanschluss bereit zu stellen, weil das teilweise
mit hohe Kosten verbunden ist das Haus an eine eventuell vorhandene
DSL Leitung anzuschließen. Gerade kleinere Privatvermieter scheuen sie.
Gruß
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Titel für Suche optimiert.
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Hallo!
Ein Rat von mir, sucht euch einfach eine neue Wohnung gemeinsam und zieht um.
Älteren Vermieter ändert ihr nicht mehr. Sie haben ihr Leben gelebt, ihre persönliche
Einstellung zum Selbigen und weiterer Ärger ist fast zwangsläufig vorprogrammiert.
Tut euch das nicht an, zieht Konsequenzen, spart viel Geld für Anwalt und Klage.
Gruß
Hallo!
... stimmt, wo kann man ihn denn ändern?
Der Nutzernamen wurde bereit geändert, erledigt!
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Nachtrag hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht.
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Kapitel
- Mietpreisbremse – Regelungen der Bundesländer
- Mietpreisbremse in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen
- Mietpreisbremse in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
- Mietpreisbremse in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
- Mietpreisbremse in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Hallo!
Willkommen im Forum! Allgemein zu Kinderlärm:
Kinder können manchmal sehr laut sein. Sie schreien, weinen, lachen, machen Krach beim Spielen in der Wohnung oder im Garten. Der Gesetzgeber betont, dass Mieter den Lärm von Babys oder Kleinkindern in der Nachbarschaft tolerieren müssen. Allerdings fühlen sich manche Menschen durch lärmende Kindern gestört. Doch welchen Krach Nachbarn ertragen müssen und wie die Gerichte das Thema Kinderlärm sehen? Unser Artikel schafft Klarheit.
Kinderlärm ist meistens erlaubt
Immer wieder kommt es gerade in Mehrfamilienhäusern zu Konflikten zwischen Eltern von lärmenden Kindern und deren Nachbarn. Einerseits haben Mieter das Recht auf Wohnen ohne Lärm, andererseits kann nächtliches Baby- und Kleinkindergeschrei ohnehin nicht verboten werden. Generell gilt: Kinder dürfen laut sein. Nach dem Toleranzgebot im Bundesimmissionsschutzgesetz stellt der Lärm durch spielende Kinder im Regelfall keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung dar und muss daher hingenommen werden (§ 22 Abs. 1a BImSchG).
Die Gerichte halten ebenso in ständiger Rechtsprechung, dass Kinderlärm keine Lärmbelästigung darstellt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist üblicher Kinderlärm hinzunehmen, da er zu den normalen Wohngeräuschen zählt (BGH, Urteil v. 22.01.03, VIII ZR 244/02). Das Babyschrei gehört ebenso zu der Art Kinderlärm und ist den anliegenden Nachbarn zuzumuten (AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 18.05. 82, 26 C 14/82). ......
Gruß
Hallo!
Zu diesem Thema mal eine Zwischenfrage meinerseits:
Ich habe gehört (wohlgemerkt nur gehört) das bei Heizungsausfällen bzw. zu kalten oder zu warmen Wohnungen der Mieter den Nachweis mit einer Temperaturmessung und einem Protokoll je Raum führen muss.
Dem "Hörensagen" kann abgeholfen werden:
Beginnen Sie ein Heiztagebuch / Heizprotokoll, wenn Ihre Wohnung trotz aufgedrehter Heizkörper nicht warm genug wird und benachrichtigen Sie schnell Ihren Vermieter, verbunden mit der Aufforderung, für eine ausreichende Beheizung der Wohnung zu sorgen.
Grundsätzlich muss die Heizung Ihre Wohnung auf eine Temperatur von 20 bis 22°C heizen können, nachts müssen 18°C erreicht werden.
Die Nachtabsenkung - also die verringerte Beheizung in der Nacht - muss vom Mieter hingenommen werden in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
- Wenn im Mietvertrag eine Nachtabsenkung schon um 21 Uhr vorgesehen ist - dann ist eine solche Formularklausel im Mietvertrag unwirksam.
Kalte Wohnung - Ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung nicht möglich
Ist eine ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung nicht möglich, dann ist ein Mangel die wahrscheinliche Ursache.
- Der Mangel kann an der Heizungsanlage liegen, es kommen aber auch undichte Fenster der Wohnung in Betracht, aber auch eine mangelhafte Isolierung.
- Eine nicht ordnungsgemäß zu beheizende Wohnung berechtigt zur Mietminderung.
Heiztagebuch, Heizprotokoll bei zu geringen Temperaturen in der Wohnung führen
Um nachzuweisen, ob die Temperaturen tatsächlich zu kalt sind, sollten Sie unbedingt ein Heizprotokoll führen und die Temperatur mit einem Thermometer messen. Ob die Heiztemperatur ausreicht, wird in der Raummitte, ca. 1 m über dem Fußboden gemessen, notieren Sie die erreichte Heiztemperatur und sorgen Sie möglichst dafür, dass auch ein Zeuge das sorgfältige Messen und das Messergebnis bestätigen kann.
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Hallo!
Wie kann ich das als PDF Datei übers Handy hochladen
Fotos können mit
JPG in PDF umwandeln - Der einfachste Weg Bilder in PDF umzuwandeln
kostenlos hochgeladen werden. Auch für Tablets und Smartphone gibt es
Möglichkeiten, ein Foto kostenlos in eine PDF-Datei umzuwandeln.
Bei Android-Geräte im App-Store nach JPG in PDF Konvertieren Pro suchen,
und für iTunes nach JPG in PDF Converter suchen.
Gruß
Hallo!
Die Aufforderung Dokumente zur Verfügung zu stellen, sollte
grundsätzlich und immer so aussehen:
Dokumente immer ausreichend anonymisiert als PDF über
Dateianhänge des Forum hochladen.
Ich würde alle Beteiligten darum bitten auf solche Sachen
zu achten. Andernfalls werden sie aus Datenschutzgründen
gelöscht.
Gruß
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