Heizung soll bis Ende September abgestellt sein, Frage dazu

  • unsere Heizungen sollen bis Ende September ausgestellt sein. Grund soll sein wegen eines Wasserrohrschadends. und die Reparaturen sollen solange dauern. nur wo soll der Bruch sein, bei uns im Keller jedenfalls nicht^^ ist nen Mehrfamilienhaus. dazu muss ich sagen das die Heizung auch diesen Monat schon Tot ist, sprich 2 Monate keine Heizung August ist ja noch ok ohne Heizung aber jetzt wird es Kalt so langsam.

    Wäre das ein Grund für Mietkürzung oder ähnliches ?

  • Wäre das ein Grund für Mietkürzung oder ähnliches ?

    Der Ausfall einer Heizung - obgleich aus welchen Grund - berechtigt grundsätzlich zur Mietminderung. Jedoch muss man hier genau gucken, inwieweit die Brauchbarkeit der Wohnung eingeschränkt wird, das kann man nicht pauschalisieren. Im Sommer sagen die Gerichte 0%, weil man da nicht heizen musst, im tiefsten Winter 100% weil die Wohnung dann komplett unbewohnbar ist.

    Hier muss man also abwarten, wie sich das Wetter entwickelt, ich komme bisher super zu Recht ohne Heizung, mag in anderen Regionen anders sein. Du solltest daher die Miete unter Vorbehalt der Mietkürzung zahlen und nach dem die repariert ist, die Mietminderung an den Witterungsverhältnissen anpassen. Zu dem sollten die konkrete Höhe entweder mit dem Vermieter abgesprochen werden oder von einem Anwalt ermittelt worden sein.

  • Zu diesem Thema mal eine Zwischenfrage meinerseits:

    Ich habe gehört (wohlgemerkt nur gehört) das bei Heizungsausfällen bzw. zu kalten oder zu warmen Wohnungen der Mieter den Nachweis mit einer Temperaturmessung und einem Protokoll je Raum führen muss. Kann das jemand bestätigen oder darf ich das in die Kiste mit den Miet-Mythen stecken ?

    BG

  • Hallo!

    Zu diesem Thema mal eine Zwischenfrage meinerseits:


    Ich habe gehört (wohlgemerkt nur gehört) das bei Heizungsausfällen bzw. zu kalten oder zu warmen Wohnungen der Mieter den Nachweis mit einer Temperaturmessung und einem Protokoll je Raum führen muss.

    ;) Dem "Hörensagen" kann abgeholfen werden:

    Beginnen Sie ein Heiztagebuch / Heizprotokoll, wenn Ihre Wohnung trotz aufgedrehter Heizkörper nicht warm genug wird und benachrichtigen Sie schnell Ihren Vermieter, verbunden mit der Aufforderung, für eine ausreichende Beheizung der Wohnung zu sorgen.

    Grundsätzlich muss die Heizung Ihre Wohnung auf eine Temperatur von 20 bis 22°C heizen können, nachts müssen 18°C erreicht werden.

    Die Nachtabsenkung - also die verringerte Beheizung in der Nacht - muss vom Mieter hingenommen werden in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

    • Wenn im Mietvertrag eine Nachtabsenkung schon um 21 Uhr vorgesehen ist - dann ist eine solche Formularklausel im Mietvertrag unwirksam.

    Kalte Wohnung - Ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung nicht möglich

    Ist eine ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung nicht möglich, dann ist ein Mangel die wahrscheinliche Ursache.

    • Der Mangel kann an der Heizungsanlage liegen, es kommen aber auch undichte Fenster der Wohnung in Betracht, aber auch eine mangelhafte Isolierung.
    • Eine nicht ordnungsgemäß zu beheizende Wohnung berechtigt zur Mietminderung.

    Heiztagebuch, Heizprotokoll bei zu geringen Temperaturen in der Wohnung führen

    Um nachzuweisen, ob die Temperaturen tatsächlich zu kalt sind, sollten Sie unbedingt ein Heizprotokoll führen und die Temperatur mit einem Thermometer messen. Ob die Heiztemperatur ausreicht, wird in der Raummitte, ca. 1 m über dem Fußboden gemessen, notieren Sie die erreichte Heiztemperatur und sorgen Sie möglichst dafür, dass auch ein Zeuge das sorgfältige Messen und das Messergebnis bestätigen kann.

    Gruß



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