Hallo!
Verjährt eine Nebenkostenabrechnung auch dann nach 3 Jahren, wenn noch ein Mieter/Vermieter-Verhältnis besteht?
Es geht um eine über 4 Jahre alte Nebenkostenabrechnung, welche falsch war, dies hatte ich als Mieter auch beanstandet und diese nicht bezahlt.
Er gab dann nie eine Zahlungsaufforderung bzgl. der Abrechnung, nur irgendwann ein Schreiben (allerdings nicht als Einschreiben sondern einfach eingesteckt) mit der bitte um Ausgleich des Mieterkontos, welches angeblich im Rückstand wäre, allerdings keinerlei Bezug zur der Abrechnung.
Reicht ein solches Schreiben, damit die Verjährung ausgesetzt wird bzw. gibt es irgendeine Sonderregelung, da ich ja noch Mieter bin.
Oder ist die Nebenkostenabrechnung definitiv verjährt, wenn es zu dieser keine Mahnung gab?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort, leider konnte ich zu dem Thema über die Suche nichts konkretes finden.