Hallo!
Willkommen im Forum! Titel für Suche optimiert, überflüssigen Link
entfernt. Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
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Gruß
Hallo!
Um es klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen, ich halte in dem Fall
überhaupt nichts davon irgendwas zu unternehmen. Verweise dazu
auf den letzten Absatz meines Beitrags. War anscheinend nicht deutlich
genug, aber hoffentlich jetzt.
Alles anzeigenÜber eins müßt ihr euch allerdings klar sein, dass wird das Mietverhältnis mit
eurem Vermieter belasten und ist dem Mietverhältnis sicherlich wenig förderlich.
Eventuell, wie von darkshadow vorgeschlagen billige
Alternativen prüfen.
Dazu eignen sich z.B. Kunststoffplatten (Polycarbonatplatten) klar, farblos,transparent - optisch ähnlich Plexiglas allerdings hochbruchfest, die angebohrt
fest mit dem vorhandenen Geländern verbunden werden können. Da könnt
ihr ab Boden sogar 1,50 m hochgehen. Bei einem Preis von 4,00 Euro - 8,00 Euro
pro Platte schont ihr euer Mietverhältnis und eure eigenen Nerven.
Könnt ihr sogar über Internet bestellen die Platten.
Wäre mein Rat, anstatt Mietminderung und Ärger. Manchmal ist Kreativitätund Eigeninitiative gefragt, auch mit kleinem Geldbeutel geht so etwas.
Hier wird wegen dem Kleinkind eine schnelle Lösung benötigt und keine,
die Wochen, oder Monate dauert. Was man eventuell, vielleicht, oder auch
nicht, vielleicht doch tun könnte, ist dabei völlig irrelevant, auch ob
Bestandsschutz bestünde, oder auch wegen Sicherheitsmängeln vielleicht
doch nicht. Alles völlig egal, weil eine schnelle Lösung angebracht ist und
die besteht in einem kleinen Aufwand das selber sicher zu machen.
Gruß
Hallo!
Ergänzend zu dem Beitrag von @darkshadow Folgendes:
In den meisten Bundesländern vorgeschrieben, bis 12 m Absturzhöhe
mindestens 0,90 cm und ab 12 m Absturzhöhe mindestens 1,10 m.
Wir haben nun das Problem, dass wir an unserem Balkon eine sehr niedrige gemauerte Brüstung (40cm) mit einem aufgesetzten Handlauf (nochmal 40 cm höher) haben.
Das ist für 2. Obergeschoß sehr wenig und bedenklich!
Ein Kleinkind kann aber auch Problemlos zwischen Brüstung und Handlauf hindurchklettern, wodurch für unseren Sohn effektiv nur 40 cm Geländer vorhanden sind.
Wie schon geschrieben, müsste durch Bauamt geprüft werden.
Hatte real gerade Einrichtung neuer Balkone in Bezug auf ein Hochhaus
und musste mich zwangsläufig damit auseinandersetzen. Ganz so einfach
stellt sich das für den Vermieter nicht da. Wenn Sicherheitsvorschriften hier
laut Landesbauverordnung nicht eingehalten wurden, könnte der Vermieter
trotz Baujahr 1953 zum Nachrüsten verpflichtet sein.?
Welche Vorschriften bei Balkongeländern gelten, ist in den Landesbauverordnungen
festgelegt. Erkundige dich nach der Bauvorschrift für Niedersachsen und lasse
durch Anwalt/Mieterverein vor Ort eine Mietminderung prüfen, falls das bei
euch nicht den Bauvorschriften entspricht.
Über eins müßt ihr euch allerdings klar sein, dass wird das Mietverhältnis mit
eurem Vermieter belasten und ist dem Mietverhältnis sicherlich wenig förderlich.
Eventuell, wie von @darkshadow vorgeschlagen billige
Alternativen prüfen.
Dazu eignen sich z.B. Kunststoffplatten (Polycarbonatplatten) klar, farblos,
transparent - optisch ähnlich Plexiglas allerdings hochbruchfest, die angebohrt
fest mit dem vorhandenen Geländern verbunden werden können. Da könnt
ihr ab Boden sogar 1,50 m hochgehen. Bei einem Preis von 4,00 Euro - 8,00 Euro
pro Platte schont ihr euer Mietverhältnis und eure eigenen Nerven.
Könnt ihr sogar über Internet bestellen die Platten.
Wäre mein Rat, anstatt Mietminderung und Ärger. Manchmal ist Kreativität
und Eigeninitiative gefragt, auch mit kleinem Geldbeutel geht so etwas. ![]()
Gruß
Hallo!
Hier auch bedenken, wie zur Zeit die Außentemperaturen sind, warm.
Ein vorübergehender Ausfall der Heizung bei den jetzigen Temperaturen
kann einem Mieter durchaus zugemutet werden. Für das fehlende Warmwasser
im Zweifelsfall allerhöchstens 10%. Ansonsten sehe ich es, wie
@darkshadow
.
Gruß
Hallo!
Rechtlich gesehen moeglicherweise, in der Praxis duerfte 2 x weiss drueberstreichen wesentlich guenstiger sein als die braune Farbe zu entfernen.
Soweit die Theorie, jetzt die Praxis. Da meist aus Kostengründen von
Laien preiswerte Farbe verwendet wird und dabei Fehler gemacht,
schimmert die braune Farbe auch nach mehrmaligen Streichen durch.
Die Vermieterin war vor zwei Wochen da und verlangt nun von Ihr das sie ihr Zimmer auf eigene Kosten komplett weis streicht obwohl sie ja bei Einzug auch schon auf eigene Kosten gestrichen hatte.
Die braune Wand muss entfernt werden, unabhängig von
den Schönheitsreparaturen. Beim Rest bin ich gespalten,
ob die Wand des Zimmers ohne Tapete, ungestrichen
zurückgegeben werden kann. ? Der Vermieter könnte sich jetzt
auch auf den Standpunkt stellen, dass es ohne das braun streichen
dieses Problem ja nicht gegeben hätte. Hier nur der Ansatz
einer etwas anderen Denkweise, die auch in Betracht gezogen
werden sollte, eventuell.? ![]()
Es könnte also aufgrund der braunen Wand vielleicht doch
noch Ärger ins Haus stehen. Was dann durch einen Anwalt für
Mietrecht/Mieterverein vor Ort, geklärt werden sollte, wenn
möglich.
Gruß
Hallo!
die für die Abrechnung zuständig ist und sie für die Vermieter und Eigentümer von 19 Eigentumswohnungen erstellt. Die Verwaltung ist Dienstleister für alle Aufgaben der gesamten Liegenschaft.
Liest sich, wie eine Liegenschaftsverwaltung bei der die 19 Eigentümer alle
Aufgaben übertragen. Jetzt kommt es darauf an, was die 19 Eigentümer in
Verträgen mit der Hausverwaltung vereinbart haben.
Wie lange wohnst du schon dort? Zahlst du Betriebskosten- und
Heizkostenvorauszahlungen, oder hast du sie jemals gezahlt?
Was steht in deinem Mietvertrag dazu? Wie sieht dieser aus?
Bitte an alle Beteiligten, sachlich zu bleiben! Es kommt tatsächlich auf den Vertrag
an, den die Eigentümer mit der Verwaltung haben, auf den Mietvertrag, den
der Themenersteller hat.
Das Problem besteht darin das ich keine Abrechnung erhalte und ich deshalb die Verwaltung angeschrieben habe mir eine Kopie zu schicken.
Schaue bitte in deinen Mietvertrag, was dort ganz konkret vereinbart wurde.
Falls du magst, lade den Mietvertrag über Dateianhänge es Forum anonymisiert
als PDF hoch.
Gruß
Hallo!
Themen zusammengefügt und Titel optimiert! Da das Thema schon
eröffnet wurde, kann es weitergeführt werden.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bild gelöscht! Link war fehlerhaft. Dokumente als
PDF ausreichend anonymisiert über Dateianhänge des Forum hochladen.
Einen Beitrag hinzugefügt und einen gelöscht.
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Richtig! Aber im Normalfall sollte jede Waschmaschine ihre eigenen
Anschlüsse haben. Hier hat der Vermieter es sich sehr einfach gemacht.
Es könnte sich hier aufgrund dessen durchaus die Frage der
Mitverantwortung stellen, die er versucht auf Mieter abzuwälzen.
Meine Empfehlung, durch Mieterverein, oder falls Rechtsschutzversicherung
Anwalt, diesen Sachverhalt prüfen lassen. Fotos der Installationen anfertigen.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Euer Problem kann auch eine ganz andere
Ursache haben. Dieser Hinweis lässt eine andere Vermutung
eventuell zu:
Da das Klopfen auch an Sonn-und Feiertagen stattfindet, (besonders Morgens ab 8:00) scheint das ein Verstoss gegen die Hausordnung zu sein.
Euer Vermieter soll die Heizungsanlage überprüfen zu lassen.
Phänomen tritt im Herbst oft auf, wenn alle ihre Heizungen
wieder anstellen und es muss kein Mieter verursachen,
sondern die Heizung selber kann der Verursacher sein.
Anschreiben an den Vermieter mit der Aufforderung die Heizungsanlage
umgehend zu überprüfen.
Gruß
Hallo!
Zustimmung hier:
Und der Fachmann, der gesagt hat, dass 2 Abflüsse nicht an 1 Syphon dürfen, ist ein Fachmann für dumme Sprüche. Mehr nicht!
Dann hier eine etwas andere Sichtweise eventuell:
Unsere Waschmaschinen stehen unten im Keller in einem Gemeinschaftsraum. Der Wasserzufluss ist Gott sei Dank geregelt Jedoch der Abfluss unserer Waschmaschinen nicht.
Richtet ein Vermieter im Keller einen Gemeinschaftsraum für Wäschewaschen
ein, ist er für die ordnungsgemäße Installation der Elektrik, sowie für Zu- und
Abflüsse verantwortlich und kann die Verantwortung nicht auf den Mieter
abwälzen.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Ergänzend zu Köbes die Betriebskostenverordnung, was umgelegt werden
darf:
Betriebskostenverordnung (BetrKV) - § 2 Aufstellung der Betriebskosten
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Eigenes Thema erstellt, dein Frust in allen Ehren,
aber bitte nicht in ein laufendes Thema eigenes Thema setzen. ![]()
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Gruß
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