Hallo an alle!
Wir haben Eigenbedarfskündigung bekommen und müssen normalerweise Ende Januar ausziehen, falls wir keine Wohnung finden, können wir zwar bleiben aber die Vermieterin hat für Februar Baumassnahmen angekündigt, unter anderem komplette Sanierung des Bades. Ich suche intensiv nach einer anderen Wohnung aber gegen Baumassnahmen will ich trotzdem Widerspruch schreiben, falls ich keine Wohnung bis Januar finde. Mein Sohn geht zur Zeit auf die Fachoberschule, 12. Klasse und es ist schon so schwer genug, jetzt auch noch die Baumassnahmen... Er hat dann ab Anfang Mai Prüfungen, Baumassnahmen sind für Februar, März angekündigt. Reicht das als Grund (Härte) aus dass er sich auf die Prüfungen vorbereiten muss oder ist es noch zu weit bis zu den Prüfungen?
Überflüssigen Link entfernt: ß-Wikipedia
Grace