Hallo!
Willkommen im Forum! Neues Thema erstellt, nicht in fremdes Thema
eigenes setzen. Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Hier nachgefragt, weil nicht eindeutig:
Ach so, Ursache der Verstopfung war eine Gabel (!!) die quer saß..
Warum auch immer die da drin war..
Weißt du nicht, wie die Gabel dahin kam? Bei einem Mehrfamilienhaus
kann das einem einzelnen Mieter nicht unbedingt direkt zu geordnet werden,
wenn an dem Abfluss-Rohr mehrere Mietparteien hängen.
Wirft Mieter C im zweiten Obergeschoss etwas in den Abfluss und das
bleibt bei Mieter A im Erdgeschoss endgültig hängen, obwohl er nicht
der Verursacher war.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Hier Information:
Dann die Frage, was genau zu den Betriebskosten in deinem Mietvertrag
steht. Bestimmte Klauseln ermöglichen auch die spätere Umlage von
Kosten, soweit sie von der Betriebskostenverordnung erfasst wurden.
Gruß
Hallo!
Wo bekommt man denn ein messgerät her für die feuchte zu messen?
In jedem Handwerkermarkt und du kannst dich selbst überzeugen,
dass nirgendwo etwas feucht ist.
Gestern wollte er eigentlich vorbei kommen. Nix passiert.
Werde heute Nachmittag zum Mieterverband gehen.
Es macht offensichtlich keinen Sinn mehr Kontakt mit dem Vermieter
aufzunehmen. Da ist es angeraten dir Hilfe zu besorgen, damit
Druck auf den Vermieter aufgebaut wird. Denn eine Wohnung
ohne Wasser ist kein Zustand.
Gruß
Hallo!
Ergänzung zu den Ausführungen und Erklärung:
Der Verhandlungsgrundsatz (auch Beibringungsgrundsatz) ist eine Prozessmaxime, die im Zivilprozess vorherrscht. Im Zivilprozess obliegt es den Parteien, rechtzeitig alle relevanten Tatsachen vorzubringen, auf deren Grundlage das Gericht dann eine Entscheidung fällt (§ 282 ZPO).
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Zivilgerichtsbarkeit
In zivilgerichtlichen Verfahren gilt bei Anwendung der Zivilprozessordnung der Beibringungsgrundsatz, auch Verhandlungsgrundsatz genannt (Prinzip der formellen Wahrheit). Die Gerichte legen ihrer Entscheidung grundsätzlich nur den von den Parteien unaufgefordert vorgetragenen und gegebenenfalls im Wege der Beweiserhebung auf Antrag ermittelten Sachverhalt zugrunde ("Da mihi facta, dabo tibi ius."). Die Parteien sind insoweit "Herren des Verfahrens". Im Interesse einer möglichst umfassenden und wahrheitsgetreuen Tatsachenfeststellung bestehen jedoch für die Parteien oder Behörden und Amtsträger gewisse Editionspflichten.
Eine weitere Ausnahme machen bestimmte Ehe- und Kindschaftssachen, Unterbringungsverfahren, Registerangelegenheiten etc., für die ebenfalls die Zivilgerichte zuständig sind, die dabei aber gemäß § 26 FamFG die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen von Amts wegen durchführen.
Eine Besonderheit gilt im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in dem das Gericht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen erforscht (§ 83 ArbGG).
Gruß
Hallo!
Grundsätzlicher Hinweis! Mietminderungen nur nach Rechtsberatung durchführen.
Wende dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen Mieterverein. Hast du
eine Rechtsschutzversicherung, bitte einen Anwalt aufsuchen.
Gruß
Hallo!
Er meinte ich gäbe einen Rohrbruch und er wüsste nicht wo
Hier entsteht die Frage, wie der Vermieter das festgestellt haben will.
Irgendwo muss es ja ein Indiz für den Rohrbruch geben.
es ist auch kein Schaden in der Wohnung unter mir zu sehen. Also keine Flecken an der Decke oder Wasser was irgendwo zu sehen ist.
Um so mehr stellt sich die Frage, wie der Vermieter dann einen
Rohrbruch lokalisiert haben will.? Irgendwo muss es doch
Anzeichen für eine Lecktage geben und der Vermieter muss
zumindest eine vage Vermutung haben, weil er das ja irgendwie
bemerkt haben muss. Diese sollte er dem Mieter dann auch
verständlich mitteilen können.
Plötzlich hoher Wasserverbrauch im Haus wäre ein Indiz, aber
dann muss ein Feuchtigkeitsschaden erkennbar sein. Oder
plötzlich durchnässtes Erdreich am Haus, irgendwo. Hast du dich
da mal umgeschaut? Ein Feuchtigkeitsmessgerät hilft auch bei
der Suche innerhalb de Wohnung.
Schließe mich Fruggel an und irgendwas kann an der Aussage
des Vermieters nicht stimmen. Einen Wasserbruch ohne irgendein sichtbares
Indiz gibt es nicht, irgendwas ist, wo auch immer, sichtbar.
Gruß
Hallo!
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Hallo!
Bitte suche dir eine Rechtsberatung dringend! und umgehend! Auch erneut
eröffnete Themen von dir werden in dieses Thema verschoben.
Gruß
Hallo!
Wende dich bitte umgehend an das Gericht. Du läufst Gefahr,
dass gegen dich ein Versäumnisurteil ergeht, weil das Gericht
das Attest nicht akzeptiert. Ich zitiere erneut
@darkshadow
und schließe damit das Thema.
Diese Atteste sind ziemlich schwammig, in meinen Augen werden diese nicht ausreichen, weil nur weil man Traumatisiert ist, ist man per se nicht verhandlungsunfähig.
Jedoch kann man den Gericht diese Vorfälle schildern, dann kann ein Zeugenschutzzimmer genutzt werden, Justizbeamte können während der Verhandlung anwesend sein.
Wenn diese Übergriffe mit der Klage zusammenhängen, so wird man darüber auch sprechen müssen, wenn man diese als Verteidigungsmittel einbringen möchte. Denn die andere Partei muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Du solltest einen Anwalt beauftragen mit der Prozesskostenhilfe, nur so kann dir adäquat geholfen werden. Dieser kann Verfahrenshandlungen besser vornehmen und auch dich im Prozess vertreten, du muss soweit nicht anwesend sein, außer es geht um die Übergriffe.
Ich kann deine Lage verstehen und dein Unwillen den Täter gegenüber zutreten, jedoch ist dieses Forum hier der falsche Ansprechspartner, denn das alles sind Fragen zum Prozessrecht. Auch wird dir niemand sagen können womit du genau eine Verhandlung verschieben kannst, denn die Gründe unterliegen immer der Einzelfallwertung.
Gruß
Hallo!
Es ist hier nicht ersichtlich, dass zunächst die Ankündigung der Mieterhöhung formal
richtig erfolgte. Falls diese Vorgehensweise nicht bekannt hier die Information.
Gesetzlich geregelt ist die Mieterhöhung im Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 558 BGB - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
§ 558a BGB - Form und Begründung der Mieterhöhung
§ 558b BGB - Zustimmung zur Mieterhöhung
Gruß
Hallo!
Ein Forum darf keine Rechtsberatung leisten und in diese Richtung
geht das jetzt. Zitat
@darkshadow
Du solltest einen Anwalt beauftragen mit der Prozesskostenhilfe, nur so kann dir adäquat geholfen werden. Dieser kann Verfahrenshandlungen besser vornehmen und auch dich im Prozess vertreten, du muss soweit nicht anwesend sein, außer es geht um die Übergriffe.
Ich kann deine Lage verstehen und dein Unwillen den Täter gegenüber zutreten, jedoch ist dieses Forum hier der falsche Ansprechspartner, denn das alles sind Fragen zum Prozessrecht. Auch wird dir niemand sagen können womit du genau eine Verhandlung verschieben kannst, denn die Gründe unterliegen immer der Einzelfallwertung.
Hier noch Informationen und wende dich bitte umgehend an das Gericht.
Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zum Recht haben - unabhängig von Vermögen und Einkommen.
Das ist eine Team-Entscheidung nach interne Beratung.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise ja,
Formulierungen von Schriftstücken nein. Bitte etwas Geduld, es
kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Eine Klage-Formulierung kann und darf ein Forum nicht leisten.
Wende dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen
Mieterverein. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, bitte
einen Anwalt aufsuchen.
Gruß
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Hallo!
Grundsätzlicher Hinweis und bitte beachten!
Bitte nur die betreffende Textpassage zitieren, keine Vollzitate und nicht mehrere
Beiträge hintereinander, sondern in einen Beitrag schreiben. Der Editor ermöglicht
auch innerhalb einer Zeitspanne Korrektur des Beitrags.
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