Angeblicher Rohrbruch

  • Guten Morgen,

    Vor 3 Tagen stand ich in der Dusche und wollte das Wasser aufdrehen, es kam nichts. Daraufhin bin ich in den Keller um zu sehen was das Problem ist. Dabei habe ich gesehen das an meinem Hauptwasserhahn ein Zettel samt Kette befestigt war mit der Nachricht:

    Wir haben Sie vergeblich in den letzten Wochen zu erreichen und sind gezungen das Wasser abzustellen.

    Das seltsame daran ist das ich weder einen Anruf oder einen Brief usw in meinem Briefkasten vom Vermieter hatte. Ich muss dabei sagen bin nie die Woche über vor 19 Uhr zuhause.

    Habe daraufhin meinen Vermieter angerufen und gefragt was das denn söllte. Er meinte ich gäbe einen Rohrbruch und er wüsste nicht wo er genau wäre und deswegen hätte er mir das Wasser abgestellt. Er würde sich nächste Woche drum kümmern. Gut eine Woche ohne Wasser ist eine Frechheit. Meine MItmieter ( 3 Parteien ) sind davon nicht betroffen.

    Meine Frage daher: Darf ein Vermieter so was? Falls ja was sind die Schritte dagegen?

    Danke im Vorraus

  • Das seltsame daran ist das ich weder einen Anruf oder einen Brief usw in meinem Briefkasten vom Vermieter hatte. Ich muss dabei sagen bin nie die Woche über vor 19 Uhr zuhause.

    In diesem Fall hätte der Vermieter unbedingt versuchen müssen Sie zu erreichen bevor er das Wasser abstellt, damit Sie wenigstens die Möglichkeit gehabt hätten Wasser in Eimern bereitzustellen für das Nötigste. Zudem Sie ja postalisch erreichbar sind.

    Ich finde dieses Verhalten des Vermieters schon grenzwertig. Für diese Einschränkung wäre meines Erachtens ein Ausgleich fällig.

  • Für diese Einschränkung wäre meines Erachtens ein Ausgleich fällig.

    Die Frage einer Mietminderung (diese nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen) stellt sich hier nicht, diese ist gegeben, solange der Mieter den angeblichen Rohrbruch nicht verursacht hat.

    Sonst wäre ich auf der Seite von Köbes, solange Gefahr im Verzug war, war die Maßnahme auch ohne vorherige Ankündigung möglich, gerade wenn man tagsüber nicht daheim verweilt. Denn dabei geht es nur um die Information und nicht um die Erlaubnis.

    damit Sie wenigstens die Möglichkeit gehabt hätten Wasser in Eimern bereitzustellen für das Nötigste.

    Naja, die Nachbarn haben ja weiterhin Wasser, also sollte eine Versorgung mit ein paar Eimer Wasser sichergestellt sein. Es ist nur die Wohnung und nicht das ganze Haus betroffen.

    Falls ja was sind die Schritte dagegen?

    Abgestelltes Wasser stellt ein Mietmangel da und es stehen die üblichen Rechte zur Verfügung. Mietminderung, Aufforderung zur Behebung vom Mangel. Da das Wasser nicht angestellt werden kann, solange der Rohrbruch nicht lokalisiert und beseitigt worden ist, muss man das erstmal hinnehmen. Es ist nicht zu erwarten, dass man heutzutage noch Handwerker innerhalb eines Tages bekommt, das kann durchaus in der entsprechenden Region dauern.

  • es ist auch kein Schaden in der Wohnung unter mir zu sehen. Also keine Flecken an der Decke oder Wasser was irgendwo zu sehen ist. Mir ist schon bewusst das ein Handwerker nicht sofort kommen kann. Bin selbst im Kundendienst tätig.

  • In jeder Stadt gibt es Firmen die Notdienste anbieten, um zumindest provisorisch ein Leck in einer Leitung zu schließen. Daher würde ich darauf drängen, dass eine solche Firma beauftragt wird.

    Und zweitens gebe ich als Vermieter in so einem Fall meinem Mieter ein Nachricht in den Briefkasten oder klebe vielleicht sogar einen Zettel an die Tür. Irgend etwas erscheint mir da sehr unglaubwürdig an der Darstellung des Vermieters. Ich würde daher nicht locker lassen und genauer nachfragen, wo der Rohrbruch in etwa sein soll bzw. wodurch der Vermieter einen Rohrbruch annimmt. Irgend was ist da faul, sagt mir mein Gefühl.

  • Hallo!

    Er meinte ich gäbe einen Rohrbruch und er wüsste nicht wo

    Hier entsteht die Frage, wie der Vermieter das festgestellt haben will.

    Irgendwo muss es ja ein Indiz für den Rohrbruch geben.

    es ist auch kein Schaden in der Wohnung unter mir zu sehen. Also keine Flecken an der Decke oder Wasser was irgendwo zu sehen ist.

    Um so mehr stellt sich die Frage, wie der Vermieter dann einen

    Rohrbruch lokalisiert haben will.? Irgendwo muss es doch

    Anzeichen für eine Lecktage geben und der Vermieter muss

    zumindest eine vage Vermutung haben, weil er das ja irgendwie

    bemerkt haben muss. Diese sollte er dem Mieter dann auch

    verständlich mitteilen können.

    Plötzlich hoher Wasserverbrauch im Haus wäre ein Indiz, aber

    dann muss ein Feuchtigkeitsschaden erkennbar sein. Oder

    plötzlich durchnässtes Erdreich am Haus, irgendwo. Hast du dich

    da mal umgeschaut? Ein Feuchtigkeitsmessgerät hilft auch bei

    der Suche innerhalb de Wohnung.

    Schließe mich Fruggel an und irgendwas kann an der Aussage

    des Vermieters nicht stimmen. Einen Wasserbruch ohne irgendein sichtbares

    Indiz gibt es nicht, irgendwas ist, wo auch immer, sichtbar.

    Gruß



  • Merkwürdig finde ich, dass die anderen Hausbewohner davon nicht betroffen sind. Da stellt sich doch die Frage, wie die Hausinstallation aussieht? Keine Zirkulationsleitung, bzw. Hauptwasserleitung im gesamten Haus?

    Wenn unklar ist, wo der Schaden liegt, dann muss das gesamte Haus abgedreht werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • nein ich habe keine Mietschulden. Gestern wollte er eigentlich vorbei kommen. Nix passiert.

    Werde heute Nachmittag zum Mieterverband gehen.

    Wo bekommt man denn ein messgerät her für die feuchte zu messen?

  • Aber die erste interessante Frage an den Vermieter ist wie schon gesagt, wo und wie erkennt er einen Rohrbruch. Er muss ja irgend etwas bemerkt haben, was er dir zeigen können sollte. Ruf ihn doch nochmal an und frag ihn. Der Mieterverein wird dir die gleiche Frage stellen.

  • Hallo!

    Wo bekommt man denn ein messgerät her für die feuchte zu messen?

    In jedem Handwerkermarkt und du kannst dich selbst überzeugen,

    dass nirgendwo etwas feucht ist.

    Gestern wollte er eigentlich vorbei kommen. Nix passiert.

    Werde heute Nachmittag zum Mieterverband gehen.

    Es macht offensichtlich keinen Sinn mehr Kontakt mit dem Vermieter

    aufzunehmen. Da ist es angeraten dir Hilfe zu besorgen, damit

    Druck auf den Vermieter aufgebaut wird. Denn eine Wohnung

    ohne Wasser ist kein Zustand.

    Gruß



  • Okay, das entwickelt sich hier anders als gedacht!

    Sollte es wirklich keinen Rohrbruch geben oder der Vermieter hat fahrlässig einen angenommen, dann stehen dir sehr viel intensivere Rechte zur Verfügung.

    Zunächst hast du einen Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch aus § 536a BGB, wie das auch schon Leo2 geäußert hat.

    Natürlich bleibt die Mietminderung weiterhin möglich.

    Du hast auch einen Anspruch auf Unterlassung der Besitzstörung und diese kann man soweit ich weiß auch im einstweiligen Rechtsschutz geltend machen.

    Ob hier eine Selbstvornahme möglich ist, ist schwierig zu beurteilen.

    Um diese Rechte durchzusetzen, sollte unbedingt ein Anwalt bemüht werden.

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