guten Tag
kurze Frage: wenn eine Miete 20 Jahre nicht mehr erhöht wurde und z.Z. 6,20 € pro qm beträgt und der Mietspiegel für diesen Ort bei 7,50€
liegt - um wieviel kann jetzt zulässigerweise erhöht werden?
danke für eine Auskunft
guten Tag
kurze Frage: wenn eine Miete 20 Jahre nicht mehr erhöht wurde und z.Z. 6,20 € pro qm beträgt und der Mietspiegel für diesen Ort bei 7,50€
liegt - um wieviel kann jetzt zulässigerweise erhöht werden?
danke für eine Auskunft
Die Miete kann um 20% erhöht werden, bei Orten mit einer Mietpreisbindung um 15%. Und damit wäre die neue Miete auf jeden Fall innerhalb der Mietspiegels.
danke Köbes.
wenn einer der beiden Mieter aus agressiver Eigensinnigkeit (solche Leute gibt es) die Anpassung nicht zahlen will, muss ich sie mir wohl in einem Gerichtsverfahren anerkennen lassen. Ich würde gern eine solche Klage gern selbst zu Protokoll der G-Stelle abgeben.
Wie muss ich das schreiben?
Vorschlag:
Ich verklage hiermit den Herrn ...., Mieter in meinem Hause...., die rechtmässigerweise von mir angehobene Grundmiete ab.... zu zahlen.
vorgelgt wird von mir das Schreiben vom.... mit Begründung an den Beklagten, nebst den Nachweis, dass die Grundmiete schon zwei Jahrzehnte nicht angepasst wurde.
Den aktuelle Mietspiegel für den Ort.... fürge ich hiermit bei,
Ich beantrage:
1. Das Gericht folgt meinem Antrag
2. Dem Beklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt
3. Für die bisher nicht gezahlte Miete bitte ich das Gericht, diese Forderung für vollstreckbar zu erklären
kann man das so einreichen (bin kein Jurist)?
gruss
Hallo!
Eine Klage-Formulierung kann und darf ein Forum nicht leisten.
Wende dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen
Mieterverein. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, bitte
einen Anwalt aufsuchen.
Gruß
kann man das so einreichen (bin kein Jurist)?
Diejenigen, die hier anworten, sind das auch nicht. Eine Antwort darf nur ein Mieterein, oder Anwalt für Mietrecht geben.
3. Für die bisher nicht gezahlte Miete bitte ich das Gericht, diese Forderung für vollstreckbar zu erklären
Welche nicht gezahlte Miete? Die Mieterhöhung wird bei einer Klage erst mit dem Zeitpunkt des Urteiles rechtskräftig und muss auch erst dann bezahlt werden.
Grundsätzlich ist natürlich zu empfehlen das von einem Anwalt erledigen zu lassen (die Kosten muss der Mieter zahlen, wenn er unterliegt), weil da können zu schnell Fehler passieren. Etwa das du wie man sieht zu viel verlangst.
Wenn du das unbedingt alleine machen möchtest, solltest du eine Vorlage aus dem Internet nutzen, damit die Form eines solchen Antrages gewahrt bleibt.
Damit die Klage etwas schneller von der Hand geht, behalte auch ein Scheck mit den Gerichtskosten bereit, sonst fängt der Richter gar nicht an zu arbeiten, sondern erhältst eine Zahlungsaufforderung.
Vor einer Klage solltest du zuerst mal überprüfen, ob dein Mieterhöhungsverlangen ausreichend nach den gesetzlichen Vorgaben begründet ist. Wenn nicht, könntest du vor Gericht sprichwörtlich Baden gehen. Beispielweise reicht es in der Regel nicht aus, wenn es ein einfacher Mietspiegel ist, es muss ein qualifizierter sein.
Hast du den Mietern das Mieterhöhungsverlangen denn überhaupt schon gegeben? Davon hast du nichts erwähnt.
Hallo!
Es ist hier nicht ersichtlich, dass zunächst die Ankündigung der Mieterhöhung formal
richtig erfolgte. Falls diese Vorgehensweise nicht bekannt hier die Information.
Gesetzlich geregelt ist die Mieterhöhung im Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 558 BGB - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
§ 558a BGB - Form und Begründung der Mieterhöhung
§ 558b BGB - Zustimmung zur Mieterhöhung
Gruß
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