Beiträge von Grace

    Hallo!

    Ergänzend zum Beitrag von @darkshadow folgende Informationen:

    Dringende Empfehlung das zu prüfen.

    Gruß

    Hallo!

    Vielen Dank für all die Antworten, das hat mir gut geholfen.

    Ich werde es dann erstmal damit versuchen, vielen dank :)

    Wobei zu hoffen ist, dass der Versuch dahingeht das persönliche Gespräch zu suchen

    und sich nach den Problemen zu erkundigen, die der Mieter bei der Wohnungssuche

    hat. Ich möchte hier abschließend erneut darauf hinweisen, dass es für Leistungsberechtigte

    in manchen Städten nicht möglich ist innerhalb von drei Monaten eine neue Wohnung

    zu finden.

    Durch eine Räumungsklage entstehen Kosten, die sich vielleicht bei gutem Willen

    und Unterstützung des Mieters letztendlich vermeiden lassen würden. Recht zu haben

    und Recht zu bekommen heißt nicht, dass es manchmal sinnvoll ist es auch umgehend

    durchzusetzen.

    Gruß

    Hallo!


    Nun ist dieser Zeitpunkt bald da und laut seiner Aussage hat er noch keine neue Wohnung gefunden, nicht einmal Antworten o.ä. bekommen.

    Nein, in so kurzer Zeit (3 Monate) ist es einem Leistungsbezieher fast unmöglich eine neue

    Wohnung zu finden. Besonders in einer Großstadt mit hohen Mieten und fehlenden

    Sozialwohnungen. Da ist eine Eigenbedarfskündigung eine Katastrophe für den

    Leistungsbezieher. Sie bekommen heute nur noch sehr schwer Wohnungen.

    Er bekommt Sozialhilfe vom Amt und auch die Miete wird vom Jobcenter überwiesen,

    Und? § 22 SGB II scheint unbekannt zu sein, auch das die Miete nur übernommen

    wird, soweit sie angemessen ist. Jede Stadt hat andere Kosten der Unterkunft.

    daher sollte er ja eigentlich auch Hilfe vom Amt bekommen, oder?

    Nein, bekommt er nicht, muss sich Wohnung selber suchen. Der Mieter muss bei

    einem Umzug auch die Angemessenheit beachten. Vor Abschluss eines Mietvertrag

    ist dieser dem Jobcenter vorzulegen und es wird geprüft, ob die Miete angemessen ist.

    Ist sie es nicht bekommt er keine Kostenzusage zur Übernahme der Miete.

    Keine Mietübernahme, keine Kaution, keine Umzugshilfe, nichts.

    Mir entsteht ja so gesehen ein Schaden solang er noch nach der Frist in der Wohnung ist, da ich ja ungewollt weiter meine Miete zahlen muss, obwohl das nicht gewollt war, oder liege ich hier falsch?

    Schaden? Du zahlst für deine Wohnung zwar Miete, bekommst aber vom

    Jobcenter für die Wohnung deines Mieters doch Miete. Dafür einen

    Leistungsbezieher durch Verursachen von Kosten in die Verschuldung

    zu treiben, mag zwar dein gutes Recht sein. Moralisch mag man da

    allerdings geteilter Meinung sein. Entschuldige meine Offenheit!

    Gruß

    Hallo!

    sondern auch das Treppenhaus. Es wurde alles weggeschmissen. Komplette Schuhschränke mit Inhalt.

    Es gibt eine Brandschutzverordnung der Bundesländer. Hausflure sind

    Flucht- und Rettungswege. Die sind freizuhalten, um den Einsatz von

    Sanitäter/Arzt oder Feuerwehr nicht unnötig zu behindern. Jedes

    Treppenhaus ist anders und weist andere Besonderheiten auf. Grundsätzlich

    muss immer ein Fluchtweg von mindestens einen Meter Breite frei bleiben.

    Der Vermieter ist für den Brandschutz in seinem Mietshaus verantwortlich.

    Schuhschränke, Blumenkübel, Fahrräder sollten nicht im Treppenhaus

    abgestellt werden. Selbst wenn ein Meter Breite noch gewährleistet ist,

    können sie im Brandfall bei starker Rauchentwicklung zur Stolperfalle

    werden.

    Zumal einigen Mietern sogar vorgeschrieben wurde was sie auf ihrer Terrasse stehen haben dürfen.

    Leicht entflammbare Materialien, z.B. Müll/Sperrmüll haben aus Brandschutzgründen

    nichts auf der Terrasse/Balkon verloren. Dazu gibt es leider keine nähere Erläuterung,

    was da stand und jetzt untersagt wurde.

    Gruß

    Hallo!

    Als Ergänzung Fragen und dabei § 535 BGB im Blick!

    Doch wurden ja erkannt. Und auch vom Verwalter schriftlich alles festgehalten.

    Und du hast das ebenfalls für deine Unterlagen schriftlich vorliegen?

    Da der Vermieter alles der Wohnungsgesellschaft als Verwalter übertragen hat wurden diese bei Wohnungsübergabe angezeigt und auch letztlich noch einmal bei beiden Seiten schriftlich angezeigt

    Und du hast auch diese Anzeigen ebenfalls für deine Unterlagen

    schriftlich vorliegen?

    Die erneute Mängelanzeige an Vermieter oder Verwalter ist von dir

    ebenfalls schriftlich erfolgt und hast du hast nachweisbar die Mängel

    angezeigt?

    Gruß

    Hallo!

    Ergänzung als Information

    Im Regelfall wird bei der Überlassung einer Wohnung ein Mietvertrag abgeschlossen. Es gibt aber auch Fälle, in (häufig zwischen Verwandten) in denen einen Wohnung einfach zur Nutzung – häufig aufgrund einer mündlichen Abmachung – „überlassen“ wird. Kommt es in einem solchen Vertragsverhältnis zu Störungen, so ist die rechtliche Einordnung für die Problemlösung und Ermittlung der gegenseitigen Rechte und Pflichten entscheidend.

    Verzichtet der Vermieter auf ein Entgelt oder ist gegenseitig keine Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung vereinbart, so liegt im rechtlichen Sinn eine Leihe bzw. ein Leihvertrag vor. Insbesondere im Wohnungsmietrecht ist das insbesondere deshalb von erheblicher rechtlicher Bedeutung, da es bei einer Leihe anders als im Mietrecht keinen „Mieterschutz“ gibt. Ist zum Beispiel die Dauer der Leihe nicht bestimmt, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern (§ 604 Abs 3 BGB), er braucht also noch nicht einmal eine Kündigungsfrist einzuhalten.


    Gruß

    Hallo!

    Zum besseren Verständnis erneut @darkshadow

    Wenn ihr den Nachstrom nicht genutzt habt, dann sollte ja auch keiner verbraucht worden sein?

    Frage 1: Wie beheizt ihr eure Wohnung?

    Wie bereitet ihr warmes Wasser?

    wir sind vor 4 Jahren zur Miete in ein Haus eingezogen, welches 2 separate Zähler für Haushaltsstrom und Nachtstrom besitzt.

    Frage 2: Wie haben bisher die jährlichen Betriebskosten und Heizkosten-Abrechnungen

    ausgesehen, was wurde abgerechnet?

    Was steht im Mietvertrag dazu und wurde vereinbart?

    Dies kann lt. Aussage des Grundversorgers jedoch nur der Eigentümer.

    Sicher, kann das nur der Eigentümer, wenn der Eigentümer mit dem Grundversorger

    einen Vertrag und ihr nicht. Es bleibt die Frage, wie ihr eure Wohnung in den 4 Jahren

    beheizt habt.

    Gruß

    Hallo!

    Allgemein betrachtet würde diese Vorgabe verhindern, dass der Mieter Urlaub

    machen kann. Im Alltag ist so etwas keine allgemeine Übung.

    Falls es da Probleme mit der Trinkwasser-Qualität gibt, sollte der Vermieter

    diese beseitigen. Es ist seine Aufgabe dafür zu sorgen, nicht die des Mieters

    und er kann sie auch nicht auf den Mieter übertragen.

    BGH zu Legionellen - Vermieter müssen Trinkwasser kontrollieren

    Legionellen überleben Wassertemperaturen über 60 Grad nicht. Es sollte daher

    mindestens einmal im Jahr dafür gesorgt werden, dass durch das gesamte

    Warmwassersystem einer Immobilie auf über 60 Grad erhitztes Wasser für

    mehrere Minuten lang läuft.

    Gruß

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