Beiträge von MatthewJung89

    Hallo Forum,

    meine bitte um Aufhebung des Mietvertrages wurde gegen Abschlagssumme nachgekommen. Gut für mich, ich will die Wohnung einfach nur noch los werden. Wem die Vorgeschichte interessiert:

    Fristlose Kündigung wegen Schimmel, beißenden Geruch im Bad und Ungeziefer

    Am Ende bin ich ganz happy weil mir das viel Ärger und Zeit erspart.

    Der Aufhebungsvertrag, geschrieben vom Eigentümer sieht in etwa so aus:

    Aufhebungsvertrag zwischen:

    Vermieter XYZ

    und

    Mieter ABC

    1. Mietvertrag von Wohnung XY unter Abschlagsumme X endet zum 31.01.2018. Der Betrag X ist am Tag der Rücknahme vor Ort in bar zu entrichten

    2. Mündliche Abreden wurden keine getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform

    Aus meiner Sicht ist damit die Aufhebung wirksam formuliert und der Vermieter hat sich ja auch zustimmend erklärt.

    Mir geht es jetzt natürlich noch darum Fallstricke zu meiden. Ich möchte gerne meine Kaution zurück. Ebenso kann ich in den 5 Wochen welche die Wohnung in meinem Besitz war nicht viel Schaden angerichtet haben - habe ich übrigens wirklich nicht, war ja kaum da. Ebenso würde ich mir quittieren lassen das der Betrag X gezahlt wurde.

    Am schönsten wäre es ja wenn der Vermieter XYZ sich einverstanden erklärt ebenfalls die Kaution in bar bei der Rücknahme zu übergeben und wir verrechnen einfach meinen Abschlag mit der Kaution und wir sind beide glücklich!? Wird sich aber nicht mehr klären lassen über das Wochenende.

    Würdet ihr mir daher noch empfehlen eine Anlage anzufertigen in der das so drinsteht? Ebenso das auf wechselseitige Ansprüche verzichtet wird?


    Für mich zum Verständnis: Die Rückzahlung der Kaution aufgrund des Aufhebungsvertrages mir vorzuenthalten wäre nicht rechtens!?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Ja, mir wird die Diskussion über die Einwürfe hier nur langsam zuwider da nicht zielführend. Noch mal, ich besorge mir alle Atteste und schreibe dann mitte der Woche dahin und gebe denen zwei Wochen Zeit zu überlegen ob sie den Aufhebungsvertrag eingehen wollen. Passiert das nicht, so bekommen die dann die fristlose Kündigung.

    Würdest du @darkshadow das auch so machen oder direkt mit der fristlosen Kündigung reingehen?

    Das mit dem "zeitnah" habe ich nämlich auch gelesen.

    Ich grübele immer noch. Daher ja hier die Frage, die bereits im Eingangspost steht. Erstmal die gütliche Einigung versuchen oder gleich mit fristloser Kündigung reingehen?

    So beide Optionen hinschicken ist mit Sicherheit auch doof. Dann steht die Frage im Raume, was ich eigentlich will, oder?

    Eine weitere Möglichkeit um vom Mietvertrag zurücktreten zu können, ist die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder Irrtums (§ 119 BGB).

    Und dann müsste ich nachweisen das der Vermieter vom Ungeziefer, Schimmel und ätzendem Geruch im Bad wüsste oder könnte ich mich darauf berufen das es ein Irrtum war so eine siffige Wohnung anzumieten die vom Vormieter mal kurz auf "hübsch" gemacht wurde?

    Ok, es steht jetzt nicht direkt drin. Aber aus dem zeitlichen Kontext kann man meiner Meinung nach schon recht deutlich schließen das die genannten Mängel einem erst auffallen KÖNNEN wenn man die Wohnung übernommen hat also NACH der Übergabe. Daher ist dieses ganze gerede über eine Anfechtung oder Rücktritt nicht zielführend.

    Mit Sicherheit gut gemeint. Aber mir war ja von Anfang an klar das es nur die Optionen Einigung gibt oder fristlose Kündigung. Mir ging es lediglich um Eure Meinung was ihr mir raten würdet unter den genannten Umständen.

    @darkshadow Korrekt! Nur wollte ich offiziellen Weg zum Anwalt erstmal vermeiden. Im Schlimmstenfall nimmt der erstmal einige hunderte Euro und sagt mir am Ende das gleiche wie der Mieterbund und ihr - Schwierig, kommt auf den Versuch an. Und dann wird sich ewig rumgestritten. Wobei ich auch glaube das ein Anwaltschreiben mehr "Eindruck" macht als die freundliche Bitte eines Mieters.

    Wie gesagt, ich glaube ich werde es erstmal so versuchen. Besorg mir schnellstmöglich die Nachweise und Atteste und dann haben die zwei Wochen Zeit sich zu bewegen.

    Ach ja: Nicht Mieterin. Sondern Mieter!

    Nun ich denke mal das ein Rücktritt nicht möglich ist, wie du erklärt hast da die Mietsache bereits übergeben und durch das Übergabeprotokoll angenommen wurde.

    Ein Anfechtung könnte über den Punkt "arglistige Täuschung" möglich sein. Aber dann steht immer noch im Raum ob die vorhandenen Mängel ausreichend sind ob der Vermieter wirklich getäuscht hat. Und das kann er ja nur wenn er vorher darüber Kenntnis hatte. Im Mietvertrag ist auch die Rede davon das es eine Zentralschließanlage sei, bekommen habe ich aber 4 verschiedenen Schlüssel. Da hat der Mieterbund schon gesagt das dieses "Detail" wohl nicht ausreichen wird.

    Eine ordentliche Kündigung wäre erst in 15 Monaten möglich. Das ist mir definitiv zu lange, da der Wohnraum für mein persönlich empfinden durch das Ungeziefer, den Schimmel und den beißenden Geruch im Bad nicht nutzbar ist. Da kommen wir dann wieder bei der fristlosen Kündigung heraus, wo wir uns ja wieder einig sind das die schwerwiegenden Gründe stichhaltig nachgewiesen werden müssten. Ob und wie mir das gelingt ist fraglich, vielleicht habt ihr da ja noch eine Idee.

    Bleibt aus meiner Sicht nur die Einigung über einen Aufhebungsvertrag. Wo wir wieder bei der Eingangsfrage sind: es erstmal auf diese Schiene versuchen oder gleich direkt der fristlosen Kündigung rangeht? Am Ende möchte ich so schnell und "günstig" wie möglich aus dem Vertrag heraus der leider einen beiderseitigen Kündigungsverzicht von 12 Monaten beinhaltet.

    Statt "Einzug" hätte ich "Übernahme" schreiben soll. Der Umzug von der alten in die neue Wohnung war für diesen Monat geplant. Die von mir genannten Feststellungen wurden alle vor dem Einzug (der nun nicht mehr erfolgen soll) aber erst nach der Übernahme festgestellt. Wie darkshadow schrieb, ist es ja üblich in der neuen Wohnung vorab einige Dinge vorbereiten zu wollen (Ausmessen, Planen, Lüften).

    Wie ich so raushöre stimmt ihr meinen Bedenken zu. Die Beweislast liegt ja bei mir um die fristlose Kündigung wirksam beweisen zu können. Den Schimmel nachzuweisen ist kein Problem, da bin ich schon dran, auch die Atteste vom Arzt hole ich mir. Aber die Verbindung das dies durch die Wohnung auf mich einwirkt / einwirken würde ist dann der Knackpunkt.

    Ich denke ich werde es also erstmal auf den "guten" Weg probieren... verbunden mit einer richtigen Mängelanzeige, Frist zur Beseitigung und Ankündigung der Mietminderung. Um auf Nummer sicher zu gehen werde ich, selbst wenn der Vermieter sich bocki verhält, weiter die Miete in voller Höhe zahlen, aber halt unter Vorbehalt.

    Da es nur eine außerordentliche fristlose Kündigung gibt und keine "außerordentliche" werde ich einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Wenn der Vermieter schlau ist und mir entgegenkommen kann und will wird er sich hoffentlich mit 1-2 Kaltmonatsmieten zufrieden geben. Dann hat er auch die Chance die Mängel selber fachgerecht zu beseitigen und ggf. einen neuen Mieter zu finden. Wir befinden uns hier auch in einem angespannten Wohnungsmarkt... wobei der im Winter nicht ganz so scharf ist wie im Herbst... Und ja... ich weiß selber, der Vermieter muss gar nichts. Solange er einen Vertrag mit beiden Unterschriften hat. Aber ja... entspricht auch eher meinen naturell es erstmal kooperativ zu versuchen. Mit der fristlosen Kündigung kann man dann ja immernoch kommen.

    Ich kann dir keinen rechtlichen Rat geben, aber einen persönlichen. Überlege wo du wohnst und wie der Markt aussieht. Ist es eine Stadt mit irgendwas ab 300.000 - 400.000 Einwohnern dann kannst du davon ausgehen das der Markt angespannt ist oder es bald wird.

    Am Ende hast du natürlich ein Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung und spielst vielleicht auch mit dem Gedanken die Wohnung zu wechseln. Lass es bleiben sofern die Wohnung trocken und Ungeziefer frei ist und dir passt.

    Du kannst natürlich prüfen ob die Erhöhung wirksam ist. Der Vermieter kann aber pauschal erstmal verlangen was er will. Er darf in 3 Jahren maximal 20% erhöhen und zwischen Einzug und jeder Erhöhung müssen 15 Monate liegen. Zudem darf er den Mietspiegel um bis zu 20% überschreiten oder dir in geeigneter Weise darlegen durch Vergleichswohnungen das der Preis angemessen ist. Es kommt auch darauf an wo du wohnst, ob eine Kappungsgrenze existiert und ob es ein offizielller Mietspiegel von der Stadt/Gemeinde/Kommune ist oder einfach ein Durschnittswert den du irgendwo gefunden hast.

    Ich würde dir raten das Schreiben überprüfen zu lassen. Meistens ist es unwirksam, da es vermutlich nicht hinreichend begründet ist, dann kannst es ignorieren. Oder du wirst selbst aktiv und bittest den Vermieter die Erhöhung zu begründen und erkläst deine Situation.

    Aus persönlicher Erfahrung sei dir geraten am Ende die Erhöhung zu schlucken. Der Ärger den dir ein Umzug einhandelt ist nicht absehbar. Ebenso solltest du bemüht sein um ein gutes Verhältnis zum Vermieter.

    Danke für die Antwort.

    Mit dem Vermieter sprechen ist leider nicht ohne weiteres möglich da dieser sich ca. 300km entfernt befindet und nicht Lieschen Müller sondern eine Gesellschaft dahinter steht. Bereits das Telefonat aufgrund des Schädlingsbefalls endete bei der Sekretärin "die dann mal versucht Rücksprache zu halten" und sich erst nach nach weiterne zwei Tagen gemeldet hat.

    Hallo Forum,

    ich habe mir vor einigen Tagen eine neue Wohnung angemietet. Schon beim Einzug war die Wohnung nicht wie vereinbart deckend gestrichen und der Vormieter hat wohl recht gut "gelebt" in der Wohnung.

    Letzte Woche habe ich dann festgestellt das sich relativ langsam von den Fußbodenleisten aus Schimmel nach oben durch die Tapete bildet. Es ist nicht direkt schwarz, aber Ränder sind erkennbar die schwach Gelb sind. Weiterhin habe ich Kakerlaken im Flur und Küche festgestellt. Der (nach langer Diskussion) vom Vermieter bestellte Kammerjäger spricht in seinem Befund von einem "massiven" Befall in Bad und Küche und hat überall Klebefallen und Gift ausgelegt. Weiterhin ist im Badezimmer ein undefinierbarer, amoniakähnlicher (kein reiner Fäkal)geruch feststellbar der richtig beißend in Nase und Hals ist. Leider zieht dieser Geruch oder Teile davon durch die gesamte Wohnung (Altbau, Bad genau in der Mitte, die beiden Zimmer drumherum) so das ich selbst durch mehrmaliges Lüften und Spülen der Abflüsse keine Verbesserung erzielen konnte. Nach 10min in der Wohnung beißt und kratzt es mir Hals, nach weiteren 30min muss ich raus da ich sonst einen Asthmananfall bekommen würde (bin Allergiker mit Allergischen Asthma vor allem gegen Hausstaubmilben) im Bad halte ich noch deutlich kürzer aus.

    Aufgrund dieser ganzen Geschichte habe ich mich entschieden nicht in die Wohnung einzuziehen und konnte mich mit meinen alten Vermieter über eine Fortsetzung des bestehenden Mietverhältnis einigen.

    Die Frage ist nun ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Die Wohnung wurde erst vor wenigen Tagen übernommen und ein Kündigungsausschluss von 12 Monaten vereinbart. Ich kann und möchte definitiv die Wohnung nicht beziehen - und noch weniger 12-15 Monate dafür zahlen. Ich fürchte eine ernsthafte Beeinträchtigung meiner Gesundheit durch einen längeren verbleib in der Wohnung. Ebenso ist der Erfolg der Schädlingsbekämpfung noch nicht absehbar, ich kann diese Tierchen nicht ausstehen und möchte nicht jeden Krümmel nachputzen um dann doch am späten Abend von so einem Tier überrascht zu werden.

    Der örtliche Mieterbund hat mir zunächst geraten diese Sachen als Mangel zu melden und um Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist zu bitten. Um aus dem Vertrag rauszukommen müsse ich mich mit dem Vermieter (eine Immogesellschaft) einigen.

    Einen "Rechtsvertreter" den ich nicht persönlich gesprochen habe (ich kenne da jemanden der einen kennt) findet ich solle direkt die fristlose Kündigung aussprechen und danach Rechtsmittel einlegen sofern dies kein Erfolg hat.

    Meine Idee war das dem Vermieter erstmal zu erklären, in welcher Situation ich mich befinde und wieso die Wohnung für mich nicht bewohnbar ist. Das hätte ich verbunden mit einer Mängelanzeige, Ankündigung einer Mietminderung sowie die Bitte um einen Aufhebungsvertrag zu Konditionen die für beide Seiten vertreten werden können. In einem freundlichen Nebensatz hätte ich "angedroht" die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung und Rechtsmittel zu prüfen. Wenn ich am Ende mit einer normalen Frist von 3 Monaten rauskommen würde, wäre das vom finanziellen Aufwand für mich noch gerade ok, auch wenn ich damit nicht direkt ins Rennen gegangen wäre.

    Die Frage an Euch nun: Wie soll ich verfahren?

    Fristlos Kündigen, mit Attest vom Arzt, Nachweis über Schimmel vom Gesundheitsamt und die Beschreibung des Geruchs aus dem Bad, die Auswirkungen und den massiven Ungezieferbefall oder sollte ich mich (da eventuell doch die Gründe nicht hinreichend sind bzw. Nachgewiesen werden können) mich erstmal versuchen "gütig" mit dem Vermieter zu einigen. Ich fürchte die "gütige" Einigung mir durch die Holzhammer Methode zu verbauen. Auf einen langwierigen Prozess habe ich keine Lust. Am Ende stehe ich vermutlich mit +-0 da, selbst wenn ich recht bekomme, von meinen nerven ganz zu schweigen.

    Ich möchte gern schon mal für Eure Hilfe zu diesem Thema und eine Einschätzung danken.

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