Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Mieters - auf was achten?

  • Hallo Forum,

    meine bitte um Aufhebung des Mietvertrages wurde gegen Abschlagssumme nachgekommen. Gut für mich, ich will die Wohnung einfach nur noch los werden. Wem die Vorgeschichte interessiert:

    Fristlose Kündigung wegen Schimmel, beißenden Geruch im Bad und Ungeziefer

    Am Ende bin ich ganz happy weil mir das viel Ärger und Zeit erspart.

    Der Aufhebungsvertrag, geschrieben vom Eigentümer sieht in etwa so aus:

    Aufhebungsvertrag zwischen:

    Vermieter XYZ

    und

    Mieter ABC

    1. Mietvertrag von Wohnung XY unter Abschlagsumme X endet zum 31.01.2018. Der Betrag X ist am Tag der Rücknahme vor Ort in bar zu entrichten

    2. Mündliche Abreden wurden keine getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform

    Aus meiner Sicht ist damit die Aufhebung wirksam formuliert und der Vermieter hat sich ja auch zustimmend erklärt.

    Mir geht es jetzt natürlich noch darum Fallstricke zu meiden. Ich möchte gerne meine Kaution zurück. Ebenso kann ich in den 5 Wochen welche die Wohnung in meinem Besitz war nicht viel Schaden angerichtet haben - habe ich übrigens wirklich nicht, war ja kaum da. Ebenso würde ich mir quittieren lassen das der Betrag X gezahlt wurde.

    Am schönsten wäre es ja wenn der Vermieter XYZ sich einverstanden erklärt ebenfalls die Kaution in bar bei der Rücknahme zu übergeben und wir verrechnen einfach meinen Abschlag mit der Kaution und wir sind beide glücklich!? Wird sich aber nicht mehr klären lassen über das Wochenende.

    Würdet ihr mir daher noch empfehlen eine Anlage anzufertigen in der das so drinsteht? Ebenso das auf wechselseitige Ansprüche verzichtet wird?


    Für mich zum Verständnis: Die Rückzahlung der Kaution aufgrund des Aufhebungsvertrages mir vorzuenthalten wäre nicht rechtens!?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

  • Am schönsten wäre es ja wenn der Vermieter XYZ sich einverstanden erklärt ebenfalls die Kaution in bar bei der Rücknahme zu übergeben und wir verrechnen einfach meinen Abschlag mit der Kaution und wir sind beide glücklich!?

    Der Vermieter kann einen angemessenen Teil der Kaution für künftige Betriebskostenabrechnungen einbehalten und sich sowieso 6 Monate für die Auszahlung Zeit lassen.

    Auf deinen Plan würde ich nicht eingehen.

    Ansonsten steht dort geschrieben, dass keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden. Folglich gelten alle weiteren rechtlichen Bestimmungen, einschließlich der Kautionsabrechnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • 1. Mietvertrag von Wohnung XY unter Abschlagsumme X endet zum 31.01.2018. Der Betrag X ist am Tag der Rücknahme vor Ort in bar zu entrichten

    Hier sollte noch stehen, dass die Kaution mit der Abschlagssumme zu verrechnen ist und darüberhinaus keinerlei Forderungen aus dem Mietvertrag bestehen. Denn schließlich ist die Kaution das Geld des Mieters.

    Das würde auch das Problem mit der Nebenkostenabrechnung lösen. ;)

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