Beiträge von Mops2017

    Hallo zusammen,


    bei potentiellen Vermietern gibt man ja unter anderem sein monatliches Nettoeinkommen an.

    In meinem Tarifvertrag ist eine volles 13. Gehalt ("Weihnachtsgeld") und ein weiteres halbes Gehalt ("Urlaubsgeld") fester Bestandteil, also keine freiwillige, streichbare Zusatzleistung wie der Jahresbonus usw. Sprich ich bekomme reell nachweisbar 13,5 Gehälter.

    Bei der Bewerbung um eine Wohnung gibt man nur sein reguläres Monatsgehalt an und weist dieses in der Regel mit den letzten 3 Gehaltsbescheinigungen nach.

    Sollte man die beiden festen, zusätzlichen "Gehälter" unter "Sonstiges, Bemerkungen" angeben oder ist das für den Vermieter irrelevant?

    Hintergrund meiner Frage:

    Mit den zusätzlichen Zahlungen steigt das monatliche Nettoeinkommen (würde man es auf den Monat runterrechnen) nochmal spürbar an.

    Danke!

    Ich habe in meinen Mietvertrag von 2009 geschaut und da steht, dass bestimmte Schönheitsreparaturen wie Malern, Anstreichen der Heizungsrohre, Tapezieren usw. "je nachdem und in der Regel" alle 5, 8 oder 10 Jahre selbständig vom Mieter durchzuführen sind.

    Zieht man aus und und renoviert nicht neu, wird berücksichtigt wann man das letzte Mal selbst renoviert hat, der Vermieter beauftragt dann eine Firma und der Mieter beteiligt sich anteilig an den Kosten.

    Alles sehr schwammig und vor allem wie will der Vermieter prüfen, ob ich wirklich vor z.B. 2 Jahren gemalert habe, unmöglich.

    Manche malern und tapezieren jährlich neu und wieder andere gar nicht.

    Dann ist noch vermerkt, dass bei Auszug die Wohnung im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben ist.

    Das ist der einzige für mich nachvollziehbare Punkt. In meinem Fall heißt das in 1A Zustand, frisch gemalert (weiß) und ohne jegliche Abnutzungserscheinungen / Mängel.

    Vielen Dank für eure Auskunft und bitte streitet nicht =O

    Mit meiner Wohnung komme ich leider nicht weiter und muss erstens wegziehen und zweitens auch noch sämtliche damit verbundenen Kosten und Nachteile hinnehmen, ohne was machen zu können. Das ist verdammt bitter. Ich war auch noch nie in einer solchen Lage, dass man von Nachbarn terrorisiert wird und vom Vermieter im Stich gelassen und sich einfach nicht wehren kann. Diese Mischung aus Wut und Ohnmacht ist unbeschreiblich. Nur die Freude auf die neue Wohnung und endlich wieder Schlaf lässt mich gerade hoffen.

    Es wäre zu schön gewesen, wenn der Vermieter einen vorzeitigen Mieterwechsel akzeptiert hätte, zumal ihm dadurch ja keinerlei Nachteile entstanden wären. Aber manche Dinge sollen einfach nicht sein. Unter anderem habe ich mir vorgenommen, dass wenn ich die passende Wohnung gefunden habe, vor der Unterschrift mit den zukünftigen Nachbarn über Lärmentwicklung / Umfeld und den Vermieter zu sprechen, soweit möglich.

    Hier bitte ich auch wieder um euren Rat:

    Nach 3 Monaten Lärmbelästigung durch die neuen Nachbarn und keinerlei Einlenken des Vermieters ziehe ich aus.

    Ich habe die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Natürlich möchte ich gern früher raus, aber auch nicht monatelang Doppelmiete zahlen.

    Der Vermieter ist eine große Genossenschaft, die eng mit der Stadt zusammenarbeitet und auch einige billige WBS - Wohnungen wie meine stellt.

    Ich weiß, dass die Genossenschaft selbst gesuchte Nachmieter grundsätzlich ablehnt und lieber jemanden aus ihrer eigenen (sehr langen) Warteliste nimmt oder eben jemanden, der für diese Wohnung von der Stadt aufgrund hoher Dringlichkeit benannt wird.

    Daher habe ich dem Vermieter angeboten, sobald ich eine neue Wohnung habe, mir nach Rücksprache potenzielle Nachmieter zur Besichtigung zu schicken.

    Diese können kostenlos die von mir gekaufte (neuwertige) Küche usw. übernehmen, wenn ich im Gegenzug nicht renovieren muss und vor den 3 Monaten KÜ - Frist aus dem Vertrag entlassen werde. Ich dachte, das wäre ein super Angebot. Hätte man mir die damals leere Wohnung mit der inzwischen (nicht billigen) Ausstattung für lau angeboten, hätte ich in meiner damaligen Notlage sofort ja gesagt.

    Nun hat der Vermieter abgelehnt. Er besteht auf den 3 Monaten, ich muss die Wohnung vorher komplett leer machen und wieder in den Urzustand zurückversetzen.

    Dass die Wohnung dann womöglich monatelang leersteht trotz Bedürftiger und sehr langer Warteliste ist ihm egal.

    Vom moralischen Standpunkt mal ganz abgesehen, vermute ich, dass er das darf?

    Macht es Sinn, sich in dieser Sache mal an die WBS - Stelle der Stadt zu wenden?

    Danke!

    Hallo zusammen,

    ich habe trotz des Lesens etlicher Beiträge hier und über Google allgemein das Ganze immer noch nicht richtig verstanden:

    Ich habe beim Einzug vor 8 Jahren eine frisch gemalerte Wohnung in 1A Zustand übernommen und im Mietvertrag die übliche Klausel, dass ich vor Auszug die Wohnung im gleichen Zustand übergeben muss. Da ich die weißen Wände farbig gestrichen habe und auch Löcher gebohrt, müsste ich nach meinem Verständnis und Logik alles wieder in diesen Zustand versetzen, wie man es von früher kennt. Und hier beginnen die Fragen bzw. der Teil, den ich nicht verstanden habe:

    Klauseln zur Übergabe der Wohnung bei Auszug, die eine Renovierung verlangen, sollen unzulässig sein, da der Vermieter diese Kosten über die Miete bereits einkalkuliert hat und man brauche gar nichts zu machen, außer besenrein zu übergeben. Dann heißt es wieder nein, nur wenn man in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, gelte dies auch bei Auszug - das war aber doch auch schon früher so und wurde in solchen Fällen auch im Mietvertrag festgehalten: Auszug wie Einzug - unrenoviert. Ich habe jetzt schon so viele widersprüchliche und für Laien wie mich kaum verständliche Aussagen gelesen, dass ich nicht durchblicke.

    Was gilt denn heute speziell in meinem Fall?

    PS: Bevor jemand denkt, ich wäre zu faul zum Renovieren und will mich drücken:

    Nach 3 Monaten permanenter Ruhestörung durch die neuen Nachbarn muss ich wegziehen und der Vermieter lehnt sämtliche Nachbesserungsversuche ab und meint trotz glaubwürdiger Zeugen und Lärmprotokolle, Einsatz von Ordnungsamt usw. dass das Verhalten der neuen Nachbarn ok wäre und wenn es mir nicht passt, soll ich doch wegziehen. Einen langen Rechtsstreit halte ich gesundheitlich nicht durch und stehe aufgrund Schlafmangels kurz davor, meinen Job zu verlieren und nach dem Verhalten meines Vermieters will ich natürlich die ohnehin durch den Umzug auf mich zukommenden hohen Kosten eingrenzen.

    Danke!

    Kurze Rückmeldung:

    Nun sind 3 Monate rum, seit die Nachbarn eingezogen sind und es war ein ständiges Hin und Her.

    Lärmprotokolle, Beschwerden usw.

    Der Verwalter und der Justiziar waren persönlich hier und haben in der Wohnung über mir Lärm gemacht, um zu sehen, wieviel durchdringt und waren über die Hellhörigkeit entsetzt, sogar bei der Nachbarin unter mir haben sie den Lärm bestätigt. Der Nachbar wurde nochmals ermahnt und es ist ruhiger geworden, aber immer noch viel zu laut. Nach meinem letzten Lärmprotokoll hat der Nachbar wieder eine Ermahnung bekommen und ist wieder zum Vermieter gerannt und hat alles abgestritten und sich wieder erfolgreich als Verleumdungsopfer dargestellt.

    Daraufhin hatte ich gestern einen Brief mit der Info darüber im Kasten und die Stellungnahme des Vermieters, dass die Sache damit für ihn erledigt ist, da der Nachbar ja sagt, dass das alles nicht stimmt. Ich war echt fassungslos. Die betroffene Nachbarin unter mir hat man auch mal wieder komplett ignoriert und wir langjährige Mieter werden indirekt als Lügner hingestellt. Mietminderung oder vorzeitige Kündigung meinerseits lehnt der Vermieter nach wie vor ab und sieht keinerlei Mietmängel. Dafür hat man mir aber einen Antrag auf eine andere Wohnung der Genossenschaft beigelegt, das war das Sahnehäubchen obendrauf. Wenn mir das alles nicht passt, könne ich gern klagen (wörtlich).

    Mein Anwalt ist der Meinung, dass zwar Verstöße des Vermieters vorliegen (Mietmängel nicht behoben) aber der Rechtsweg ewig dauert und sehr teuer wird und die Aussicht auf Erfolg fragwürdig ist.

    Ich komme mir mehr denn je vor wie im falschen Film und bin stinksauer.

    Da wird Recht zu Unrecht gemacht und man ist machtlos.

    Ich ziehe jetzt weg und und hoffe, dass mir der Vermieter wenigstens einen Nachmieter zugesteht, damit ich nicht 3 Monate doppelte Miete zahlen muss.

    Ein Anrecht darauf habe ich nicht und wie ich erfahren habe, beharrt die Genossenschaft trotz der Wohnungsnot und Wartelisten (gerade bei diesen kleinen WBS Wohnungen) auf den 3 Monaten und lässt die Wohnungen auch mal monatelang leer stehen.

    Vielen Dank!

    Ich habe mir noch einmal das vom Justiziar des Vermieters bemängelte Lärmprotokoll der Nachbarin (weil "zu schwammig / ungenau") unter mir angeschaut:

    Es sind alle von ihr wahrgenommenen Ruhestörungen genau mit Uhrzeit und Beschreibung protokolliert.

    Natürlich kann sie längst nicht alle meine Eintragungen bestätigen, da sie unter mir wohnt und meine Wohnung nur den gröbsten Lärm von über mir an sie unter mir weitergibt. Was daran aber "schwammig / ungenau" sein soll, ist mir ein Rätsel. Mein Gefühl, dass der Vermieter nach der "Showeinlage" des Ruhestörers kalte Füße bekommen hat, wird immer stärker.

    Nach reiflicher Überlegung habe ich heute beschlossen, einen Anwalt einzuschalten.

    Ich wollte das unbedingt vermeiden, allein schon der Kosten wegen. Andererseits sehe ich es nicht ein, rücksichtslosen Nachbarn gegenüber klein beizugeben - damit bestärke ich sie ja nur noch in ihrem Verhalten und trage dazu bei, dass der Nächste auch wieder leiden muss. Ein Teufelskreis.

    Im Mieterbund werde ich auf jeden Fall Mitglied und werde morgen klären, ob ich darüber einen Juristen beauftrage (und diesen in dem Fall aus eigener Tasche bezahle da zu spät) oder ob ein freier Jurist den Fall übernimmt. Ich gehe davon aus, dass Ersteres passieren wird.

    Auch wenn der Fall (zumindest meiner Meinung nach) glasklar ist, sind ja Recht haben und Recht bekommen immer noch zwei paar Schuhe.

    Was mir jetzt Sorgen macht sind folgende Szenarien:

    1: Der Jurist sorgt zwar für mein Recht, sagt aber, dass ein Anwalt nicht nötig gewesen wäre und erstattet die Kosten dafür nicht

    2: Der Jurist erreicht nichts und ich bleibe auf den Kosten sitzen

    Dann habe ich auch noch zusätzlich für 3 Monate die Lärmbelästigung, da ich keine 3 Doppelmieten zahlen kann und Umzugskosten

    3: Die Juristenkosten sind derartig hoch, dass ich sie mir schnell nicht mehr leisten kann

    Die Tabellen dazu, die man im Internet findet, orientieren sich an Streitwerten (hier nicht gegeben) und am Zwölffachen der Monatskaltmiete.

    Da blicke ich nicht durch. Mehr als insgesamt max. 2000,00€ kann ich für einen Juristen nicht aufbringen.

    PS: Bitte nicht wundern über das Wort Jurist, das übliche Wort dafür wird von der automatischen Prüfung sofort zensiert und ich könnte so den Beitrag nicht abschicken.

    Danke @ H Hamburg!

    Die Androhung einer Mietminderung und die Frage, wie sich der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung meinerseits äussert war eigentlich nur als Druckmittel gedacht, das aber wie gesagt völlig ignoriert wird. Inzwischen ist es auch nicht mehr wichtig, da der Vermieter ja endlich tätig geworden ist.

    Heute ist nun Folgendes passiert:

    Der Justitiar der Genossenschaft hat mir gemailt, dass mein zuständiger Verwalter ihm sämtliche Unterlagen übergeben hat und er diese durchgeschaut hat.

    Morgens war der ruhestörende Nachbar beim Vermieter und hat sich genau wie mir gegenüber vorgestern als Verleumdungsopfer dargestellt und der Abmahnung vehement widersprochen, da ich ihn lediglich böswillig verleumde. Er hätte sich nie irgendwas davon zuschulden kommen lassen.

    "Nun stünde es Aussage gegen Aussage", so der Justitiar.

    Ich habe ihm geantwortet, dass ich das nicht verstehe, das Lärmprotokoll der Nachbarin unter mir liegt ihm doch auch vor.

    "Dieses Lärmprotokoll der Nachbarin ist unbrauchbar, da sie die Uhrzeiten der Lärmbelästigung nicht genau protokolliert hat und ihr Schreiben zu schwammig ist".

    Dann rief er mich noch an, um mir zu erklären:

    Der Nachbar hat klar gesagt, dass er sich als Verleumdungsopfer sieht und einer ev. fristlosen Kündigung sofort mit Anwalt widersprechen wird und auch den Gang vor Gericht nicht scheut. Die Genossenschaft kündigt allerdings nur dann Ruhestörern fristlos, wenn der Fall vor Gericht wasserdicht ist und auf jeden Fall gewonnen wird und das sieht er hier (noch) nicht.

    Dann schlug er einen gemeinsamen Termin vor Ort bei uns hier vor mit allen Streitparteien, um die Lage zu klären.

    Dem habe ich zugestimmt. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, was das bringen soll:

    Nachbar streitet weiter alles ab und ich bleibe bei meinem Protokoll. Wir drehen uns im Kreis.

    Die nächste Frage, die sich mir stellt:

    Nehmen wir mal als gegeben an, dass das Lärmprotokoll der Nachbarin wirklich unbrauchbar ist und es Aussage gegen Aussage steht:

    Wie konnte dann der Vermieter überhaupt nur anhand meiner Aussage eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung aussprechen? Wäre ich nun wirklich ein böswilliger Verleumder, hätte der Vermieter (meiner Meinung nach) schwer fahrlässig gehandelt.

    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass der Vermieter nach dem heutigen Besuch des Lärmverursachers kalte Füße gekriegt hat.

    Ich führe weiter mein Lärmprotokoll und werde die Nachbarin bitten, auf die genaue Festhaltung ihrer Einträge zu achten.

    Danke Banane ,

    ich möchte gern hier wohnen bleiben.

    Eine Isolierung der Decke nach oben geht schon rein technisch nicht bzw. ist das technisch kaum umsetzbar.

    Gerade wird wieder gepoltert, gebrüllt und "gerumst" was das Zeug hält und es ist 00:14 Uhr nachts.

    Habe überlegt, mal eben beim uneinsichtigen Nachbarn zu klingeln und zu fragen, ob das wieder "nicht von ihm" kommt, aber es bringt ja nichts.

    Derart verbohrten, uneinsichtigen Leuten kann man leider nicht helfen.

    Ich möchte keinen Stress und keinen Umzug, aber es läuft ja ganz klar auf weitere Eskalation hinaus.

    Wann muss der Vermieter denn eine fristlose Kündigung aussprechen, ist das eine vage Angelegenheit oder gibt es da Vorschriften?

    Eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung wurde ja schon rausgeschickt aber wie ich mich belesen habe ist eine Abmahnung an sich nicht rechtskräftig bzw. verbindlich.

    Hallo zusammen,

    ich bitte vorab um Entschuldigung für den langen Text und um euren Rat:

    Ich wohne seit 8 Jahren in einer Neubau - Mietwohnung einer großen Genossenschaft.

    Nette Nachbarn, günstige Wohnungen, wenn auch recht hellhörig.

    Zum 01. August ist ein junges Ehepaar über mir eingezogen und der Ärger ging los: Poltern, Möbelrücken, Hämmern, lautstarke Ehestreits usw. zu jeder Tages - und Nachtzeit (bis nachts 02:30 Uhr und Sonntags ganztägig)

    Die ersten Tage hat der Mann noch auf mein Klingeln reagiert und versprochen, dass sofort Ruhe ist, was aber nicht passiert ist. Nach 5 Tagen habe ich ihm die Hausordnung ausgedruckt und drauf notiert, dass wenn nicht endlich Ruhe eintritt Polizei und Vermieter informiert werden und ihm an die Wohnungstür geklebt. Keine Reaktion und seit dem macht er auch nicht mal mehr die Tür auf. Am Sonntag war es dann so heftig, dass ich das Ordnungsamt gerufen habe. Der Mitarbeiter hat eine Ermahnung ausgeprochen und sie haben versprochen, Ruhe zu halten. Kaum war er weg, ging es weiter. Der Lärm ist so gewaltig, dass auch die Nachbarin unter mir betroffen ist.

    Dann habe ich den Verwalter der Genossenschaft informiert. Er hat die neuen Nachbarn angeschrieben, sie mögen doch bitte die Hausordnung einhalten.

    Zum 15.08 habe ich den Verwalter informiert, dass die Zustände untragbar sind und ihm nach Rücksprache mein Lärmprotokoll und das der Nachbarin unter mir per Einschreiben mit Rückschein geschickt.

    In diesem Einschreiben habe ich 14 Kalendertage bzw. 10 Arbeitstage Frist gesetzt, die Mängel zu beheben und bei Nichtbehebung mit Mietminderung und rechtlichen Konsequenzen gedroht.

    Zum Monatsanfang September war die Frist abgelaufen und keine Besserung. Stattdessen wird jetzt auch auf unsere Balkone "runtergeascht" und brennende Streichhölzer geworfen. Daraufhin habe ich erneut den Verwalter angeschrieben und geschildert, dass akute Brandgefahr droht und er solle sich umgehend äussern, ob er was unternimmt, da ich sonst Anzeige erstatte. Er wollte das zweite Protokoll von der Nachbarin und mir und hat nun die neuen Nachbarn abgemahnt mit Androhung der fristlosen Kündigung. Meine Fragen betreffs Mietminderung und fristloser Kündigung meinerseits werden vom Vermieter bis heute ignoriert obwohl ich auch dafür Fristen gesetzt habe.

    Heute Mittag traf ich den Nachbarn vor den Briefkästen mit der Abmahnung in der Hand.

    Er ist eskaliert und meinte, ich wäre ein Lügner und Intrigant und was das soll, ich habe ihm das zu erklären. Ich habe ihm freundlich gesagt, dass er mehr als genug Chancen hatte und mich in Ruhe lassen soll. Dann klingelte er bei mir, ich habe dann nicht mehr aufgemacht. Auf ein sinnloses Streitgespräch ohne Zeugen habe ich keine Lust.

    Meine Rechtsschutz beinhaltet leider kein Miet / Immobilienrecht und der Mieterbund hat mich informiert, dass man mir zwar allgemeine Tipps geben könne, wenn ich für min. 2 Jahre Mitglied werde, für die inkludierte Rechtsschutz dort gilt aber auch die Vorhaltezeit von 3 Monaten.

    Was die Stressbelastung und gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie berufliche Gefahren (Jobverlust) durch Schlafentzug angeht, ist die Lage katastrophal.

    Hohe Anwaltskosten kann ich mir auch nicht leisten. Der Vermieter reagiert bei Problemen überfreundlich und wurde mit der Abmahnung nur tätig wegen der akuten Brandgefahr.

    Im Moment bin ich wegen der weiteren Vorgehensweise ratlos.

    Alles Vorgefallene ist lückenlos schriftlich dokumentiert, glaubwürdig und die ebenfalls betroffene Nachbarin unter mir auch ein tadelloses Genossenschaftsmitglied.

    Danke für Rat und Tipps!

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