Angabe zum Nettogehalt: 13. Gehalt & Urlaubsgeld mit angeben?

  • Hallo zusammen,


    bei potentiellen Vermietern gibt man ja unter anderem sein monatliches Nettoeinkommen an.

    In meinem Tarifvertrag ist eine volles 13. Gehalt ("Weihnachtsgeld") und ein weiteres halbes Gehalt ("Urlaubsgeld") fester Bestandteil, also keine freiwillige, streichbare Zusatzleistung wie der Jahresbonus usw. Sprich ich bekomme reell nachweisbar 13,5 Gehälter.

    Bei der Bewerbung um eine Wohnung gibt man nur sein reguläres Monatsgehalt an und weist dieses in der Regel mit den letzten 3 Gehaltsbescheinigungen nach.

    Sollte man die beiden festen, zusätzlichen "Gehälter" unter "Sonstiges, Bemerkungen" angeben oder ist das für den Vermieter irrelevant?

    Hintergrund meiner Frage:

    Mit den zusätzlichen Zahlungen steigt das monatliche Nettoeinkommen (würde man es auf den Monat runterrechnen) nochmal spürbar an.

    Danke!

  • Mit den zusätzlichen Zahlungen steigt das monatliche Nettoeinkommen (würde man es auf den Monat runterrechnen) nochmal spürbar an.

    Dann nimm es doch einfach mit auf. Je besser dein Einkommen, desto besser die Chance, die Wohnung zu bekommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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