Vermieter verweigert schnellere Weitervermietung bei Kündigung obwohl WBS Wohnung und lange Warteliste

  • Hier bitte ich auch wieder um euren Rat:

    Nach 3 Monaten Lärmbelästigung durch die neuen Nachbarn und keinerlei Einlenken des Vermieters ziehe ich aus.

    Ich habe die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Natürlich möchte ich gern früher raus, aber auch nicht monatelang Doppelmiete zahlen.

    Der Vermieter ist eine große Genossenschaft, die eng mit der Stadt zusammenarbeitet und auch einige billige WBS - Wohnungen wie meine stellt.

    Ich weiß, dass die Genossenschaft selbst gesuchte Nachmieter grundsätzlich ablehnt und lieber jemanden aus ihrer eigenen (sehr langen) Warteliste nimmt oder eben jemanden, der für diese Wohnung von der Stadt aufgrund hoher Dringlichkeit benannt wird.

    Daher habe ich dem Vermieter angeboten, sobald ich eine neue Wohnung habe, mir nach Rücksprache potenzielle Nachmieter zur Besichtigung zu schicken.

    Diese können kostenlos die von mir gekaufte (neuwertige) Küche usw. übernehmen, wenn ich im Gegenzug nicht renovieren muss und vor den 3 Monaten KÜ - Frist aus dem Vertrag entlassen werde. Ich dachte, das wäre ein super Angebot. Hätte man mir die damals leere Wohnung mit der inzwischen (nicht billigen) Ausstattung für lau angeboten, hätte ich in meiner damaligen Notlage sofort ja gesagt.

    Nun hat der Vermieter abgelehnt. Er besteht auf den 3 Monaten, ich muss die Wohnung vorher komplett leer machen und wieder in den Urzustand zurückversetzen.

    Dass die Wohnung dann womöglich monatelang leersteht trotz Bedürftiger und sehr langer Warteliste ist ihm egal.

    Vom moralischen Standpunkt mal ganz abgesehen, vermute ich, dass er das darf?

    Macht es Sinn, sich in dieser Sache mal an die WBS - Stelle der Stadt zu wenden?

    Danke!

  • Vom moralischen Standpunkt mal ganz abgesehen, vermute ich, dass er das darf?


    Macht es Sinn, sich in dieser Sache mal an die WBS - Stelle der Stadt zu wenden?

    Ja, es macht Sinn. Wenn eine Wohnung nur mit WBS bezogen werden kann muss diese der zuständigen Stelle gemeldet werden sobald die frei wird. So kenne ich es.

    In der Regel führen die Wohnungsämter Wartelisten für Sozialwohnungen und sind somit angewiesen, dass diese Sozialwohnungen bei Leerstand unverzüglich gemeldet werden.

  • Ja, es macht Sinn. Wenn eine Wohnung nur mit WBS bezogen werden kann muss diese der zuständigen Stelle gemeldet werden sobald die frei wird.

    Und frei ist/wird sie nach Ablauf der Kündigungsfrist des aktuellen Mieters. Möglicherweise möchte der Vermieter aber noch größere, notwendige Reparaturen in der Wohnung vornehmen und dann erst wieder neu vermieten.

  • Vielen Dank für eure Auskunft und bitte streitet nicht =O

    Mit meiner Wohnung komme ich leider nicht weiter und muss erstens wegziehen und zweitens auch noch sämtliche damit verbundenen Kosten und Nachteile hinnehmen, ohne was machen zu können. Das ist verdammt bitter. Ich war auch noch nie in einer solchen Lage, dass man von Nachbarn terrorisiert wird und vom Vermieter im Stich gelassen und sich einfach nicht wehren kann. Diese Mischung aus Wut und Ohnmacht ist unbeschreiblich. Nur die Freude auf die neue Wohnung und endlich wieder Schlaf lässt mich gerade hoffen.

    Es wäre zu schön gewesen, wenn der Vermieter einen vorzeitigen Mieterwechsel akzeptiert hätte, zumal ihm dadurch ja keinerlei Nachteile entstanden wären. Aber manche Dinge sollen einfach nicht sein. Unter anderem habe ich mir vorgenommen, dass wenn ich die passende Wohnung gefunden habe, vor der Unterschrift mit den zukünftigen Nachbarn über Lärmentwicklung / Umfeld und den Vermieter zu sprechen, soweit möglich.

  • In eine Sozialwohnung kann i.d.R. nur derjenige einziehen, welcher einen WBS hat. Und ein VM darf nur an Berechtigte vermieten sofern er mit Fördergeldern gebaut hat. Der Rest nachfolgend.

    Es muss sicher gestellt sein, dass in Sozialwohnungen mit Belegungsbindung nur berechtigte Personen einziehen. Manche Förderprogramme sehen deshalb vor, dass die Gemeinden ein Belegungsrecht haben - sie bestimmen also, wer einziehen darf. Meist ist jedoch geregelt, dass der Vermieter nur Mieter akzeptieren darf, die einen von den zuständigen Behörden ausgestellten Berechtigungsschein vorlegen können

    Aha, du kennst die rechtliche Situation also doch ein wenig.

    Wo siehst du denn einen Grund, dass jede WBS Wohnungen dem Amt gemeldet werden müssen

    Hier nochmal richtig (nur zum Klugscheißen und damit alle wissen, wie es ist):

    Es gibt WBS Wohnungen, die vom Vermieter nur an jemanden mit einem passenden WBS (oder §5-Schein) vermietet werden dürfen.

    Es gibt WBS Wohnungen mit Belegungsbindung, beei denen das Amt ein Vorschlagsrecht hat. Das sind dann Personen mit Dringlichkeitsschein. Nur diese Wohnungen müssen dem Amt als frei gemeldet werden.

    Beide Arten (Belegungsgebunden und nicht B.) gibt es meist in dem gleichen Haus. Was was ist, weiß der Eigentümer und das Amt.

    Gruß

    H H

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