Hier bitte ich auch wieder um euren Rat:
Nach 3 Monaten Lärmbelästigung durch die neuen Nachbarn und keinerlei Einlenken des Vermieters ziehe ich aus.
Ich habe die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Natürlich möchte ich gern früher raus, aber auch nicht monatelang Doppelmiete zahlen.
Der Vermieter ist eine große Genossenschaft, die eng mit der Stadt zusammenarbeitet und auch einige billige WBS - Wohnungen wie meine stellt.
Ich weiß, dass die Genossenschaft selbst gesuchte Nachmieter grundsätzlich ablehnt und lieber jemanden aus ihrer eigenen (sehr langen) Warteliste nimmt oder eben jemanden, der für diese Wohnung von der Stadt aufgrund hoher Dringlichkeit benannt wird.
Daher habe ich dem Vermieter angeboten, sobald ich eine neue Wohnung habe, mir nach Rücksprache potenzielle Nachmieter zur Besichtigung zu schicken.
Diese können kostenlos die von mir gekaufte (neuwertige) Küche usw. übernehmen, wenn ich im Gegenzug nicht renovieren muss und vor den 3 Monaten KÜ - Frist aus dem Vertrag entlassen werde. Ich dachte, das wäre ein super Angebot. Hätte man mir die damals leere Wohnung mit der inzwischen (nicht billigen) Ausstattung für lau angeboten, hätte ich in meiner damaligen Notlage sofort ja gesagt.
Nun hat der Vermieter abgelehnt. Er besteht auf den 3 Monaten, ich muss die Wohnung vorher komplett leer machen und wieder in den Urzustand zurückversetzen.
Dass die Wohnung dann womöglich monatelang leersteht trotz Bedürftiger und sehr langer Warteliste ist ihm egal.
Vom moralischen Standpunkt mal ganz abgesehen, vermute ich, dass er das darf?
Macht es Sinn, sich in dieser Sache mal an die WBS - Stelle der Stadt zu wenden?
Danke!