Beiträge von der-Mieter

    Davon ausgehend, dass das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, hat der Vermieter noch bis zum 31.12.2013 Zeit die Abrechnung 2012 zu erstellen.
    Momentan kann er sie noch garnicht erstellen, weil das Abrechnungsjahr 2012 noch dran ist.

    Mein Freund und ich haben uns getrennt. Die Wohnungs-Kündigung wurde sofort fertig gemacht und zum 01.02.2013 fristgerecht gekündigt. Der Mietvertrag läuft auf uns gemeinsam.
    -> 01. Februar als letzter Miettag ist eher unüblich. Sicher, dass hier nicht der 31.01.2013 oder der 28.02.2013 gemeint ist?

    Ich habe mit meinem Ex-Freund und auch den Vermietern vereinbart, sollten wir vorher einen Nachmieter finden, können wir auch schon früher ausziehen.
    -> Nachweisbar, schriftlich?

    Nun habe ich zum 07.12.12 eine neue Wohnung und auch einen Nachmieter gefunden, aber mein Ex-Freund tut reichlich wenig um eine neue Wohnung zu finden (er weiß ja, dass ich schnellstmöglich raus möchte und ich schätze, er möchte mir einfach eins auswischen).
    ->Die Möglichkeit zur Stellung eines Nachmieters setzt natürlich voraus, dass der Vermieter den Nachmieter akzeptiert und die Wohnung zum geplanten Mietbeginn des Nachmieters auch an diesen übergeben werden kann. Dazu müsste die Wohnung natürlich vorab geräumt werden. Aber bis zum regulären Ende der Mietzeit kann der Ex noch in seiner Wohnung bleiben. Er kann nicht gezwungen werden die erstbeste Wohnung anzumieten nur um schneller aus der alten rauszukommen.

    Das Problem bei dem Ganzen: Meines Wissens nach muss ich nun bis zum 01.02.2013 die Miete weiterhin zahlen (Doppelmiete!!!) und die neue Nachmieterin möchte schnellstmöglich einziehen, da sie z.Z. bei Freunden unterkommt.
    -> Sie haften momentan mit Ihrem Ex gesamtschuldnerisch, dass heißt der Vermieter kann die Mieten bis Vertragsende von dem fordern, wo er es leichter bekommt. Im Innenverhältniss könnten Sie es dann evtl. von Ihrem Ex zurück fordern. Das hat dann aber nichts mehr mit Mietrecht zu tun und ist Ihrem Vermieter egal.

    Was kann man hier machen? Kann man es irgendwie bewerkstelligen, ihm die komplette Miete aufzudrücken (ich denke, dies wäre ein Anreiz für ihn, mit der Wohungssuche etwas schneller zu machen)?
    -> Wie gesagt: Der Vermieter wird sich erstmal an denjenigen halten, wo es eher was zu holen gibt. Grundsätzlich muss der Ex natürlich noch bis zum Vertragsende mitzahlen.

    Er hat außerdem in der Wohnung angefangen zu rauchen, kann ich vlt sagen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen gezwungen bin, auszuziehen? Gibt es hier irgendwelche Tricks?
    -> Das Rauchen in der Wohnung kann aus mietrechtlicher Sicht nicht verboten werden. Alles andere sind Streitigkeiten zwischen Ihnen privat, weswegen man sich natürlich auch gerichtlich bekriegen kann, wenn man denn unbedingt sein Geld zum Anwalt tragen will.
    Letztendlich spielt es aber auch garkeine Rolle, warum Sie ausziehen, sich trennen, das Mietverhätnis kündigen etc. Ob es nun am Rauchverhalten liegt, oder weil der Partner immer die Socken im Bett anlässt oder warum auch immer...

    Wenn das Fenster nur einfach-Verglast ist, dann ist das völlig normal, dass über Nacht Wasser aus der Raumluft an der Scheibe kondensiert. (Vorallem, wenn man auch noch Pflanzen, Aquarien oder ähnliches im Raum hat.

    In dem Fall sollte man die Scheibe morgens abtrocknen und ansonsten normal Lüften.
    Dies stellt keinen Mangel dar.

    1. Trinkgelder sind nicht umlagefähig
    2. Besuch darfst du haben, ohne das dieser angerechnet wird. Da es bei dem Thema oft Streit gibt, ist eine Umlage nach Personentagen immer ungünstig. Aber du hattest ja eh geschrieben, dass die Umlage nach qm erfolgt, oder?
    3. Wenn der Keller nicht im Mietvertrag steht, steht dir auch keiner zu. Ansonsten hätte man während der Mietzeit die Miete mindern können. Jetzt ist es aber so oder so zu spät.

    Ach, würd ich garnicht sagen. Wir haben ein Paar in der Verwandschaft, das lebt (fast) ohne Strom. Ich könnte ja auch keinen Tag ohne PC oder hin und wieder TV auskommen. Aber die haben sowas alles nichtmal. Und sitzen abends auch lieber am Licht des Kaminfeuers.

    Wenn man jetzt zum Kochen z.B. Gas hat...

    Aber darum gehts letztendlich ja auch garnicht. Sondern um die Frage, ob man Strom anmelden MUSS? Und da würde ich doch sagen, dass man, im Gegensatz zu Gas welches man zum Heizen braucht, keine Pflicht hat, Strom anzumelden.

    Und wer nicht mehr in der Wohnung wohnt, kann da auch gut ohne Strom zurechtkommen.

    Ich wäre ehrich gesagt überrascht, wenn es eine Pflicht des Mieters wäre Strom anzumelden.
    In den meissten Mietverträgen steht zwar drin, dass der Mieter solche Verträge selbst mit den Versorgungsunternehmen abzuschließen hat. Aber nach meinen Verständnis ist damit eben nur gemeint, dass das nicht über die Nebenkosten abgerechnet wird, sondern der Mieter eigene Verträge abschließen muss, wenn er die Leistung (z.B. Strom) haben möchte. Eine Pflicht dazu sehe ich aber nicht.

    Könnte ja auch sein, dass jemand garkeinen Strom möchte ;)

    Eine Heizpflicht um Schäden an der Wohnung zu vermeiden, ist ja was anderes. Also Gas wird man wohl erst nach Vertragsschluss abmelden können.

    Heizkörperlack 10,00 Euro plus 1 Std. Arbeitsaufwand.
    Klobrille 20,00 Euro plus 10 min. Arbeitsaufwand.
    Dichtgummis für die Fenster und Türen (je nach Anzahl und Größe) auch ca. 20,00 Euro, max. 30 min Arbeitsaufwand.
    Grundreinigung um die Wohnung in Besenreinem Zustand übernehmen zu können kann bei einer leeren Wohnung auf ca. 1-2 Std. für Fenster- und Rahmen, Böden, Küche und Bad angesetzt werden.
    Ich denke mit einem Erlass von 300,00 Euro habt ihr einen guten Deal gemacht.

    Zumal ihr die Wohnung ja so angemietet habt.

    Leider kann man kaum was erkennen, aber ich gehe mal dfavon aus, dass wenn die Ablesewerte stimmen, auch die Rechnung OK ist.

    Vermutlich kommt euch die Nachzahlung nur so hoch vor, weil ihr nur 2 Wintermonate in dem Abbrechnungszeitraum dort gewohnt habt.
    Die Vorauszahlungen berechnen sich ja aus den Jahreskosten geteilt durch 12 Monate. Im Winter sind die Kosten aber deutlich höher als im Sommer.

    sorry, aber wenn mein Hausstand nicht in die Wohnung passt, brauche ich eine größere Wohnung. Oder eine Wohnung zu der eine Garage, Keller etc. gehört.

    Es kann ja nicht die Schuld des Vermieters sein, wenn du nicht all dein Zeug in die Wohnung rein kriegst oder erst nach Einzug feststellst, dass du Gemeinschaftsräume (wie z.B. einen Fahrradkeller) benötigst, der nunmal nicht vorhanden ist.

    Man sucht die Wohnung nach seinem Bedarf - nicht der Vermieter muss das Haus /die Wohnung deinem Bedarf anpassen

    Um es ganz klar zu sagen. Das Treppenhaus habt ihr nicht gemietet und deshalb auch kein Recht dort Sachen zu lagern.
    Der eine stellt ein Fahhrad ab, der nächste einen Kühlschrank und ein dritter sein Bett - alles mit der Begründung, in der Wohnung wäre kein Platz.

    Gerichte haben schon als Ausnahme entschieden, dass Kinderwagen im Flur abgestellt werden dürfen, weil es teilweise schon eine Zumutung sein kann das Baby, die Einkäufe und dann noch einen Kinderwagen in die Wohnung hoch zu schleppen.

    Aber das Fahrrad trägst du ja scheinbar sowiso bis an deine Wohnungstür, dann kannst du es auch hinter der Türe verstauen.

    Schon richtig. Aber es wäre doch auch eher unwahrscheinlich, dass die Abrechnung, Zahlungserinnerung und evtl. sogar mehrere Mahnungen in der Post verloren gegangen sind. Das wird wohl auch kein Richter glauben.

    Irgendeiner dieser Briefe muss ja dort zugestellt worden sein - und dann hätte man doch auch annehmen dürfen, dass sich der Exmieter mal meldet (selbst wenn der erste Brief - also die eigentliche Abbrechnung - tatsächlich in der Post verloren gegangen wäre).

    Ich frag jetzt nicht, warum noch der Name des Exmieters am Briefkasten steht. Böse Menschen könnten ja auch vermuten, dass der Name absichtlich noch dran steht, um unliebsame Post auch genau dahin kommen zu lassen, damit man sie später "nie" bekommen hat.

    Also wenn dein Name jetzt noch am Briefkasten der Uraltwohnung steht, dann stand er Ende 2010, als vermutlich die Betriebskostenabrechnung dort hin ging, auch noch dran.

    Schade, dass dein Bekannter diese nicht auch an dich weitergeleitet hat. Aber ich würde auch fast vermuten, dass die BKA damals auch dahin geschickt wurde. Und wenn du dort noch einen Briefkasten hast, gilt es wohl auch als zugegangen.

    Ganz ehrlich. Ich finde die Formulierung auch nicht angebracht. Aber drüber aufregen würde ich mich nicht. Macht die Sache auch nicht besser.

    Wegen der Wäsche stellt sich hier nur die Frage: Ist der Garten mitvermietet oder zur gemeinsamen Nutzung überlassen oder darf er garnicht durch Sie genutzt werden?

    Falls Sie den Garten mitgemietet haben, könnten Sie dort natürlich auch Wäsche trocknen. Ist der Garten zur Mitnutzung vermietet, käme es wohl auf die Hausordnung an. Die Wäsche dann aber über eine Hollywoodschaukel zu hängen, die dadurch nichtmehr von anderen genutzt werden kann, wäre aber rücksichtslos.

    Offenbar zu viel Text, was ?

    Man könnte auch davon ausgehen, dass der TE sich hierbei lediglich auf den Passus des Mietvertrages bezieht, der die Küche betrifft und somit eine generelle Kleinreparaturen-Klausel (die ja auch nichts mit einer Selbstbeteiligung zu tun hat) unbeachtet ließ. Daher war die Rückfrage doch angebracht.

    Ich hätte noch ein paar Fragen:
    - Ist der Vertrag tatsächlich befristet? Falls ja, bis wann genau und aus welchem Grund? (Am besten mal den Passus abtippen)
    Echte Zeitmitverträge hat man heute nur noch sehr selten, weil es nur wenige Gründe gibt, die eine Befristung rechtfertigen, daher könnte es auch sein, dass es sich hierbei eher um einen zeitlichen Kündigungsausschluss handelt. In dem Fall kommen noch Fragen hinzu:
    - Was steht als Kündigungsgrund in der Vermieterkündigung?

    -Wieviele Parteien leben im Haus?

    "Kann ich die Türrahmen über meinen Umzugshelfer seiner Haftpflicht laufen lassen?"
    Wohl eher nicht. Wenn ein Helfer den Schaden verursacht hat, dann kannst du natürlich den Schadenersatz von deinem Helfer fordern. Aber seine Haftpflicht wird nur dafür grade stehen wenn Gefälligkeitsschaden extra mitversichert sind (und auch dann nur nach intensiver Prüfung, da gerade solche Schäden oft zu unrecht der Versicherung gemeldet werden).

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