Wie lange darf die Mietsicherheit einbehalten werden?

  • Hallo,

    meine Mutter ist im September diesen Jahres aus ihrer alten Wohnung ausgezogen.

    Nach einigem hin und her(Wohnung wurde ordnungsgemäß abgenommen und ist auch schon wieder vermietet),habe ich die ehemalige Vermieterin nun angeschieben und sie hat zurück geschrieben,dass sie die Mietsicherheit erst zurück zahlen würde,wenn im Juni/Juli die Heizkostenabrechnung kommt...kann sie wirklich so lange die Mietsicherheit einbehalten?
    Ich habe hier etwas von 6 Montaten gelesen,aber das wäre dann ja mehr als ein halbes Jahr.

    Würde mich über Eure Antworten freuen :)

  • 6 Monate lang, kann der Vermieter noch versteckte Mängel feststellen und anrechnen.
    Aber auch darüber hinaus kann - zumindest ein Teil - der Kaution eingehalten werden, bis über die letzten Neben- und Heizkosten abgerechnet wurde, wenn da auch eine Nachzahlung zu erwarten ist.

  • Spätestens 6 Monate nach Mietende muß der VM zumindest über die Kaution abrechnen und begründen warum er welchen Betrag er noch einbehält.

    Für noch zu erstellende NK-Abrechnungen kann der VM das 2 - 4fache einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten. Wenn bei der Abrechnung eine Nachzahlung zu erwarten ist.

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