Dringend Hilfe bei Nebenkostenabrechnung

  • hallo,

    leider bin ich total verzweifelt und überfordert.
    ich bin im juli 2011 in eine wohnung gezogen. august 2012 bin ich wieder ausgezogen. da es keine zähler für die nebenkosten gab, wurde es auf die m² umgelegt. ich habe nur ärger mit meinen ehemaligen vermietern und bin total verzweifelt, deswegen nun meine fragen, vll. kann mich ja jemand beraten.
    bei der übergabe hatte ich eine nebenkostenabrechnung erhalten, die aber einen rechenfehler enthielt, also wurde mir zugesagt, dass ich eine aktualisierte erhalte. bis heute habe ich noch keine erhalten!

    1. die abrechnung enthielt "trinkgelder". Ist es rechtens, trinkgelder die mein vermieter der putzfrau, heizungsmonteur usw gibt, auf die parteien umzulegen?

    2. mein freund hat mich am wochenende besucht. da ich ja keinen zähler hatte, wurde er für 2011 als halbe person und 2012 sogar als ganze person auf die nebenkosten berechnet. ich stehe aber allein im mietvertrag. ist es rechtens, besucher die am we kommen als halbe person zu berechnen? und für 2012 als er auch mal unter der woche kam, als ganze person?

    3. lt. ausschreibung stand mir ein keller zu. dieser wurde mich auch wöchentlich versprochen. naja, ich bin ausgezogen und es gibt immer noch keinen keller, nur eine freizugängliche stellfläche. blöderweise stand keller nicht im mietvertrag drin. ist mir leider auch erst aufgefallen als es darum ging. habe ich irgendwelche ansprüche, wegen dieser thematik?????????

    bitte dringend um beistand. ich will nämlich eine mahnung wegen der abrechnung schicken.
    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß
    völlig verzweifelt...

  • 1. Trinkgelder sind nicht umlagefähig
    2. Besuch darfst du haben, ohne das dieser angerechnet wird. Da es bei dem Thema oft Streit gibt, ist eine Umlage nach Personentagen immer ungünstig. Aber du hattest ja eh geschrieben, dass die Umlage nach qm erfolgt, oder?
    3. Wenn der Keller nicht im Mietvertrag steht, steht dir auch keiner zu. Ansonsten hätte man während der Mietzeit die Miete mindern können. Jetzt ist es aber so oder so zu spät.

  • danke erstmal.
    ich denke, dass es nach qm drin steht.
    aber auch wenn, besucher, die nicht im mietvertrag stehen dürfen so oder so nicht berechnet werden oder? kann ja nicht sein. habe 170 euro für 70 qm gezahlt. ist eh viel und dann noch besucher anrechnen. gerade noch, dass sie meine mutter, die mich 1 x die woche besucht hat, nicht angerechnet haben!
    weiß jemand zufällig § wo sowas drin steht????
    vielen lieben dank

  • hallo,
    ..... vll. kann mich ja jemand beraten.

    Hier bekommen Sie keine Beratung, das muß den entsprechenden Institutionen vorbehalten bleiben (Anwälte, Verbraucherorganisationen etc.).

    Zitat

    bei der übergabe hatte ich eine nebenkostenabrechnung erhalten, die aber einen rechenfehler enthielt, also wurde mir zugesagt, dass ich eine aktualisierte erhalte. bis heute habe ich noch keine erhalten!

    Das würde sich dann um die Abrechnung für 2011 handeln. Für diese ist noch Zeit bis zum 31.12.2012.
    Diese Abrechnung besitzen Sie aber noch und könnten ein Jahr langnach Zugang Widerspruch einlegen. Haben Sie bereits getan; aber auch nachweisbar?

    Zitat

    1. die abrechnung enthielt "trinkgelder". Ist es rechtens, trinkgelder die mein vermieter der putzfrau, heizungsmonteur usw gibt, auf die parteien umzulegen?


    Die Betriebskostenverordnung sieht zwingend keine Trinkgelder vor. Das ist unzulässig.
    Lassen Sie sich die Belege für die Putzfrau und die anderen berechneten Nebenkosten vorlegen. Möglicherweise existieren auch keine; dann müssen Sie auch nicht zahlen. Hier scheint einiges wenn nicht sogar alles im Argen zu liegen.

    Zitat

    2. ......ist es rechtens, besucher die am we kommen als halbe person zu berechnen?

    Zeitweiser Besuch kann nicht den Betriebskosten angerechnet werden. ACHTUNG: Jedes Wochenende ist schon nicht mehr "Zeitweise"

    Zitat

    3. lt. ausschreibung stand mir ein keller zu.
    habe ich irgendwelche ansprüche, wegen dieser thematik?????????

    Nur was im Vertrag steht, gilt.

    Zitat

    bitte dringend um beistand. ich will nämlich eine mahnung wegen der abrechnung schicken.

    Rate zum Anwalt. Hier läuft einiges schief. Das geht von der Besucheranrechnung bis hin zu den einzelnen Positionen der Betriebskostenabrechnung.
    Auch die Heizkosten müssen zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Wenn Sie in diesen Dingen nicht ganz sattelfest sind sollten sie am besten einen Anwalt konsultieren. Dieser kann auch Ihren Widersprüchen viel mehr Nachdruck verleihen. Die Kosten bleiben hier, sofern Sie im Recht sind (was ich annehme), beim Vermieter hängen.

  • 1. die abrechnung enthielt "trinkgelder". Ist es rechtens, trinkgelder die mein vermieter der putzfrau, heizungsmonteur usw gibt, auf die parteien umzulegen?

    2. ist es rechtens, besucher die am we kommen als halbe person zu berechnen? und für 2012 als er auch mal unter der woche kam, als ganze person?

    3. blöderweise stand keller nicht im mietvertrag drin. ist mir leider auch erst aufgefallen als es darum ging. habe ich irgendwelche ansprüche, wegen dieser thematik?????????


    Auch mit weniger unnötigen Satzzeichen hätte Bohlen geantwortet: "Dreimal Nein".

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