"Beim Aufstellen von Möbeln an den Außenwänden ist ein Mindestabstand von 10 cm einzuhalten"
-> Ich glaube nicht, dass man dies mietvertraglich verlangen kann. Auch wenn das natürlich sinnvoll ist, kann man dem Mieter doch nicht vorschreiben, wo und wie er seine Möbel aufstellen darf. Und was gilt alles als Möbel? Ein kleines Beistelltischchen schon oder erst die 3x2 Meter Schrankwand?
"hat der Mieter die Besichtigung (...) an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 13 Uhr zu gestatten."
-> Auch da bin ich mir nicht sicher ob das zulässig ist.
"Bei Durchführung von Arbeiten besteht diese Verpflichtung während der Arbeitszeit der betreffenden Handwerker"
-> also theoretisch auch nachts, am Wochenende oder wann immer die Arbeiter nunmal arbeiten wollen? Oder nur während "üblicher" Arbeitszeiten? Auch diese Formulierung halte ich für zu schwammig.
->Das mit den Schlüsseln wurde ja schon weiter iben geschrieben. Denn selbstverständlich darf ein Mieter sich hundert Nachschlüssel machen (sofern es ein ganz normales Schloss ist).
-> 90% von dem was im Vertrag steht, ist ohnehin Gesetz. Eigentlich müsste man dies nicht noch alles ausführlich schrieben, denn es kann von einem Mieter auch verlangt werden, dass er selbst mal einen Paragraphen nachschlägt. Da würde ich also noch einiges abkürzen und jeweils nur knapp drauf eingehen.