Vermieter will Kündigung der Bürgen

  • Hallo Zusammen,
    mein Mitbewohner und Ich haben folgendes Problem:
    Wir haben fristgerecht am 24. Juni gekündigt, allerdings nur mit den Unterschriften von uns beiden.
    Unsere Väter haben für uns den Mietvertrag mitunterschrieben.
    10 Tage später, also schon im Folgemonat kam dann das Schreiben der Hausverwaltung, dass sie noch die Unterschriften der Bürgen benötigen würden.
    Diese haben wir dann auch promt geschickt.

    Nun wollen sie uns aber erst einen Monat später rauslassen, ist das rechtens?

    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Wash (2. September 2013 um 18:01)

  • Eine Kündigung muss immer von allen Mietern unterschrieben sein. Erst dann ist sie gültig. Wenn also die Kündigung erst im Juli (durch alle Mieter) erfolgte, so endet das Mietverhätnis am 31. Oktober.

    "Nun wollen sie uns aber erst einen Monat später rauslassen, ist das rechtens?"
    Das wäre natürlich Freiheitsberaubung. Selbstverständlich dürft ihr eure Wohnung jederzeit verlassen - sogar ausziehen. Aber der Mietvertrag besteht weiterhin -mit allen Rechten und Pflichten- bis zum Vertragsende.

  • Eine Kündigung muss immer von allen Mietern unterschrieben sein.


    Richtig - aber sind die Bürgen im vorliegenden Fall auch Mieter?
    Wie lautet denn der genaue Text, den die Bürgen unterschrieben haben?

  • Erst einmal danke für die schnellen Antworten!

    Im Vertrag sind die Bürgen zunächst in der Liste der Mieter aufgeführt, allerdings im wird im späteren text noch geklärt, dass sie nur Bürgen sind.

  • Im Vertrag sind die Bürgen zunächst in der Liste der Mieter aufgeführt, allerdings im wird im späteren text noch geklärt, dass sie nur Bürgen sind.


    ... welches rechtsunwirksam ist:
    Eine Mietsicherheit ("Kaution") darf max. das dreifache der Monatsnettomiete betragen.
    Eine zusätzliche Bürgschaft kann erst dann greifen, wenn ein Mietverhältnis gerichtshängig beendet werden soll, dann aber ein Bürge einspringt.

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