Plötzliche Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    Ich bin neu in dem Forum und auch ein bisschen neu in Sachen Mietrecht.

    Ich wohne seit ca. 3 Jahren in einer Wohngemeinschaft. In dem Zeitraum ist die Miete konstant geblieben und ich habe auch nie Nebenkostenabrechnungen erhalten (was uns aber wohl zusteht, wenn ich das richtig gelesen habe).

    Jetzt haben wir zum ersten Mal einen Jahresabrechnung erhalten, natürlich mit dem Hinweis, dass noch Nebenkosten nachzuzahlen sind. Einen Monat zuvor wurde uns schon die Miete erhöht.

    Auf dieser Jahresabrechnung sind Verwaltungsgebühren, Müllgebühren, Grundsteuer, Strom und Erdgas aufgelistet. Die Gebühren wurden addiert unseres Vorauszahlung subtrahiert und dann steht die Summ von ~600€ darunter, die wir nachzahlen sollen.

    Auf Nachfrage beim Vermieter, sind die Nebenkosten im Vergleich zum Vorjahr nicht sonderlich groß gestiegen (ca. 190€ mehr), aber aufgrund eines Zinsvorteils (?) mussten wir damals nichts nachzahlen.

    Mir erscheint das alles gerade ein bisschen mysteriös. Ist das alles hier rechtens?

    Danke schonmal für Anworten.

  • Ergänzend zu Berny: Verwaltungskosten brauchen Sie schon mal garnicht zu zahlen.


    Richtig. Und der Fragesteller möchte meine Frage bitte wortwörtlich beantworten.

  • Die Betriebskosten sind laut Vertrag jährlich abzurechnen und zwar nach der Betriebskostenverordnung sowie unter Berücksichtigung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen. Hier haben Sie es halt verschlafen rechtzeitig eine solche anzumahnen.
    Sie können das noch nachträglich bis zur Verjährungsfrist von 3 Jahren tun. Hierbei sollten Sie aber anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Da Sie nach 3 Jahren das erste Mal eine solche Abrechnung erhalten haben, nehme ich an, das dieses Mal für den Vermieter ein Verlust eingetreten ist, was auch die Nachzahlung beweist.
    Offensichtlich ist das in den vergangenen Zeitraum nicht so gewesen, sodas eine mögliche Rückzahlung drin wäre.

    Also wie gesagt, Verwaltungskosten brauche Sie keine zahlen.

  • Laut Deinem Vertrag sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart. Darüber muß der Vermieter abrechnen. Aber nicht wann und wie er will, sondern 1 x jährlich. Und auch dann wenn keine Nachzahlungen entstehen.

    Mal angenommen der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, hätten die Abrechnungen spätestens am 31.12. nach Ende dieses Zeitraumes vorliegen müssen. Also für 2010 am 31.12.2011, für 2011 am 31.12.2012 usw.

    Ansonsten sind evtl. Nachzahlungen verfristet. Sprich der Vermieter hat keinen Anspruch mehr darauf. Evtl. Guthaben dagegen muß er trotzdem erstatten.

    Du kannst bzw. Ihr könnt jetzt folgendes tun, den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung auffordern alle Abrechnungen der zurückliegenden Jahre ordnungsgemäß zu erstellen. Kommt er dem innerhalb der Frist nicht nach könnt Ihr die monatlichen Vorauszahlungen einstellen.

    Hier zum Vergleich die Mindestanforderungen an eine korrekte Abrechnung Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, F


    Bis auf die Verwaltungskosten sind die von Dir genannten Posten umlegbar.

  • Laut Deinem Vertrag sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart. Darüber muß der Vermieter abrechnen. Aber nicht wann und wie er will, sondern 1 x jährlich. Und auch dann wenn keine Nachzahlungen entstehen.

    Mal angenommen der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, hätten die Abrechnungen spätestens am 31.12. nach Ende dieses Zeitraumes vorliegen müssen. Also für 2010 am 31.12.2011, für 2011 am 31.12.2012 usw.

    Ansonsten sind evtl. Nachzahlungen verfristet. Sprich der Vermieter hat keinen Anspruch mehr darauf. Evtl. Guthaben dagegen muß er trotzdem erstatten.

    Du kannst bzw. Ihr könnt jetzt folgendes tun, den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung auffordern alle Abrechnungen der zurückliegenden Jahre ordnungsgemäß zu erstellen. Kommt er dem innerhalb der Frist nicht nach könnt Ihr die monatlichen Vorauszahlungen einstellen.


    ... und nicht abgerechnete vergangene Vorauszahlungen sogar zurückfordern. Spätestens dann wird er aufwachen...:rolleyes:

  • ... und nicht abgerechnete vergangene Vorauszahlungen sogar zurückfordern. Spätestens dann wird er aufwachen...:rolleyes:

    Das ginge erst nach Ende das Mietverhältnisses. Aber man kanns ja versuchen:rolleyes:

  • Ja, das geht erst nach Ende des Mietverhältnisses. Denn während der Mietzeit hat man statt dessen die Möglichkeit laufende Nebenkostenzahlungen zurück zu halten.

  • Ja, das geht erst nach Ende des Mietverhältnisses. Denn während der Mietzeit hat man statt dessen die Möglichkeit laufende Nebenkostenzahlungen zurück zu halten.


    Zurück zu erhalten?:)

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Also die Verwaltergebühren sind noch einmal extra aufgeschlüsselt. Darunter fallen Sachen wie Gebäudeversicherung, Kaminreinigung, Kabelanschluß, etc.
    Ich verstehe das schon richtig, dass das nicht in der Jahresabrechnung auftauchen sollte, d.h. wir auch nicht nachzahlen müssen?

  • Nein Berny, zurück zu halten. Zurück zu erhalten geht nur nach Ende des Mietverhältnisses.


    Uups, hast natürlich recht. Wurde von meinem vernachlässigten Hintergrund irrietiert...:mad:

  • [quote='1']Also die Verwaltergebühren sind noch einmal extra aufgeschlüsselt. Darunter fallen Sachen wie Gebäudeversicherung, Kaminreinigung, Kabelanschluß, etc./QUOTE]
    Jetzt wird es aber lustig... Wo kann man das einsehen?


  • Ich verstehe das schon richtig, dass das nicht in der Jahresabrechnung auftauchen sollte, d.h. wir auch nicht nachzahlen müssen?

    Du verstehst, bis auf die Verwaltungskosten, gar nichts richtig. Der Vermieter muß jeweils für ein Jahr bzw. 12 Monate abrechnen. Nicht irgend wann sondern spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Sind die 190 € eine Nachzahlung für den aktuellen Abrechnungszeitraum müßt Ihr schon nachzahlen. Wenn die Abrechnung fristgerecht zugegangen ist.

    Hast Du gelesen und verstanden was im Link in meiner Antwort steht?


  • Also die Verwaltergebühren sind noch einmal extra aufgeschlüsselt. Darunter fallen Sachen wie Gebäudeversicherung, Kaminreinigung, Kabelanschluß, etc.

    Das ist ja nun völliger Kauderwelsch.

    Ich würde die ganze Abrechnung zurückweisen, mit dem Hinweis auf eine Neuberechung entsprechend der Betriebskostenverordnung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!