Ablauf eines befristeten Mietvertrags

  • Hallo Forum-Mitglieder,

    ich habe eine Frage zum befristeten Mietvertrag. Von vorne rein möchte ich mitteilen, dass ich ein freundlicher Vermieter bin, dem es nicht um den Profit geht, sondern um das Wohl der Mieter. Nicht, dass jemand aufgrund der Fragen einen falschen Eindruck bekommt. Es geht lediglich um rechtliche Sachverhalte.

    Fall: Ich vermiete meine 90m² Eigentumswohnung an einen Mieter X. Ich schließe mit ihm einen befristeten Mietvertrag über 1 Jahr ab.

    Frage 1: Wenn der befristete Mietvertrag ausläuft und der Mieter nicht ausziehen möchte, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, um den Mieter aus meiner Wohnung zu bekommen und sie an einen anderen Mieter zu vermieten (kein Eigenbedarf).

    Frage 2: Wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, den Mieter vorzeitig aus meiner Wohnung zu bekommen.

    Frage 3: Wie oft kann ein befristeter Mietvertrag hintereinader abgeschlossen werden?

    Vielen Dank schon mal für eure Mühe! :D

  • "Ich schließe mit ihm einen befristeten Mietvertrag über 1 Jahr ab."
    -> Wie wurde die Befristung begründet?

    "Frage 1: Wenn der befristete Mietvertrag ausläuft und der Mieter nicht ausziehen möchte, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, um den Mieter aus meiner Wohnung zu bekommen und sie an einen anderen Mieter zu vermieten (kein Eigenbedarf)."
    -> Wenn der Befristungsgrund weiter besteht, endet das Mietverhältnis zum angegebenen Zeitpunkt. Wenn der Grund nicht mehr besteht (oder kein gültiger Grund im Vertrag genannt wurde), wird der Mietvertrag automatisch zu einem unbefristeten.

    "Frage 2: Wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, den Mieter vorzeitig aus meiner Wohnung zu bekommen."
    -> Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen (z.B. fristlosen) Kündigung wegen Zahlungsverzug besteht bei befristeten, genauso wie bei unbefristeten Verträgen.

    "Frage 3: Wie oft kann ein befristeter Mietvertrag hintereinader abgeschlossen werden?"
    -> Genau einmal. Denn entweder besteht der Grund noch, oder eben nicht mehr. (siehe Antwort auf Frage 1) Nach hinten verschieben, kann man den Befristungsgrund nicht.

  • Antwort 1: Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) ist nur mit einem von 3 gesetzlich anerkannten Gründen möglich/Wirksam. Dazu bitte den § 575 BGB ergoogeln.

    Antwort zu Frage 3: Mit ein und dem selben Mieter nur ein mal.

    Antwort zu Frage 2: Fristlose Kündigung

    Antwort zu Frage 1: Keine. Denn Neuvermietung ist kein Befristungsgrund. Sprich der Vertrag ist vom 1. Tag an unbefristet.

  • Frage 1: Wenn der befristete Mietvertrag ausläuft und der Mieter nicht ausziehen möchte, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, um den Mieter aus meiner Wohnung zu bekommen und sie an einen anderen Mieter zu vermieten (kein Eigenbedarf).

    Frage 2: Wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, den Mieter vorzeitig aus meiner Wohnung zu bekommen.


    Beide Male: Fristlose Kündigungen, Räumungsklagen - oder was dachtest Du?

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