Hallo Forum-Mitglieder,
ich habe eine Frage zum befristeten Mietvertrag. Von vorne rein möchte ich mitteilen, dass ich ein freundlicher Vermieter bin, dem es nicht um den Profit geht, sondern um das Wohl der Mieter. Nicht, dass jemand aufgrund der Fragen einen falschen Eindruck bekommt. Es geht lediglich um rechtliche Sachverhalte.
Fall: Ich vermiete meine 90m² Eigentumswohnung an einen Mieter X. Ich schließe mit ihm einen befristeten Mietvertrag über 1 Jahr ab.
Frage 1: Wenn der befristete Mietvertrag ausläuft und der Mieter nicht ausziehen möchte, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, um den Mieter aus meiner Wohnung zu bekommen und sie an einen anderen Mieter zu vermieten (kein Eigenbedarf).
Frage 2: Wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, den Mieter vorzeitig aus meiner Wohnung zu bekommen.
Frage 3: Wie oft kann ein befristeter Mietvertrag hintereinader abgeschlossen werden?
Vielen Dank schon mal für eure Mühe! ![]()