Beiträge von der-Mieter

    Wenn die Rückstände bezahlt wurden, ist damit die Kündigung abgewendet worden.
    Wenn Sie jetzt Kündigen wollen, haben Sie wieder die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.

    Evtl. ist Ihr Vermieter aber bereit Sie mit einem Aufhebungsvertrag vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen.

    "Nun meine Frage, ist das rechtens?"
    Ja, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

    "Gilt dies als Kündigungsgrund für eine fristlose Kündignug?"
    Nein. Abgesehen davon besteht doch kein Mietverhältnis mehr. Und selbst wenn, ist das eine alte Kamelle, die keine schnelle Kündigung rechtfertigen würde.

    "dass durchaus Leute bereit gewesen wären, mein Zimmer zu übernehmen,"
    Irrelevant. Wenn im Mietvertrag keine Nachmieterregelung enthalten war, muss der Vermieter auch nicht für andere Interessenten erreichbar sein.

    Ich kenn es so, dass kleine unbeheizte Kammern manchmal als halbes Zimmer ausgewiesen werden, weil es zwar ein ganzen Zimmer (mit 4 Wänden :) ) ist, aber aufgrund von Größe uns Beschaffenheit dennoch nicht als vollwertiges Zimmer nutzbar.

    Aber ganz ehrlich: Ich würde mein Baby nicht in so eine Kammer verfrachten. Ich würde sowas eher als Wäscheraum zum Bügeln oä nutzen.
    Aber ich denke, wenn der Raum wirklich nur recht klein ist, dann kann man ihn auch einfach mit einer Stromheizung oder einem Heizlüfter aufwärmen.

    "übernehme sozusagen alle Kosten für das ganze Haus."

    Nein. Die Kosten, die nach Verbrauch oder qm abgerechnet werden, werden auch bei Leerstand genauso weiter abgerrechnet. Die Kosten die auf die qm der leerstehenden Wohnung umgelegt werden, verbleiben beim Vermieter.
    Falls manche Positionen nach Personen abgerechnet werden, so muss der Vermieter bei Leerstand eine (fiktive) Person berechnen. Natürlich verbleiben diese KOsten auch bei ihm.

    Ich sehen es genauso. Wenn die Mängel von denen Sie da sprechen schon vor 5 Monaten bestanden haben, dann wurden die "mitgemietet".

    Sollten die Mängel erst nach Einzug entstanden sein, dann schriftlich anzeigen und zur Behebung auffordern.

    Was die Wärmedämmung betrifft: Mündliche Versprechen sind eben sehr schwer zu beweisen und daher ist da wohl auch nichts zu machen - minderungstechnisch.
    Der Vermieter könnte im Rahmen der Modernisierung sogar noch die Miete erhöhen, falls er die Dämmung dann irgendwann doch noch machen lässt.

    Darf ich nochmal eine (vielleicht blöd klingende) Frage, hinterherschieben?

    Das ich theoretisch jetzt schon einen Anspruch auf Heizung hätte, weiß ich. Aber bevor ich mit dem Vermieter ewig disskutiere, nutze ich lieber so eine fahrbare Heizung in der Übergangszeit.

    Aber was kann ich machen, wenn es nächste Woche tatsächlich nicht möglich ist, die Heizung anzumachen?
    Ich habe mir schon einen Brief vorbereitet, wo ich diesen "Mangel" anzeige, und eine Mietminderung ankündige. Aber davon allein wird es mir auch nicht wärmer.

    Wie gesagt, Gespräche mit dem Vermieter haben bisher garnichts gebracht. Er hat "keine Eile" Heizöl zu bestellen und sagt immer nur "er kümmert sich drum".
    Ich vermute er ist pleite. Was für Möglichkeiten hätte ich noch? Könnte ich sonst auf meine Kosten tanken und das dann von der Miete abziehen? Kann man als Mieter überhaupt Öl bestellen? Für den ein oder anderen Praxistip wäre ich euch echt dankbar.

    Die Miete kann so nicht erhöht werden. Netter Versuch das in die BKA zu packen.

    Sollte damit-wie sowas ja durchaus üblich wäre- gemeint sein, dass die Betriebskostenvorauszahlung erhöht werden soll, so müsste das 1. aber auch klar so formuliert werden, und 2. besteht dazu tatsächlich kein Anlass (zumindest nicht, wenn nicht davon auszugehen ist, dass die nächste BKA um ca. 500 Euro höher ausfällt als diese).

    -Pünklich- war darauf bezogen, dass laut Mietvertrag ab 01. Oktober die Heizung angemacht werden muss. Meiner Meinung nach, dürfte auch ruhig jetzt schon die Heizung angeschaltet werden, aber mein Vermieter sagt, es wäre noch nicht so kalt. Also muss ich wohl oder übel bis nächste Woche warten, denn dann muss er sie anmachen, laut Vertrag.

    Nur - ohne Heizöl funktioniert das eben nicht und ich weiß nicht, wie ich meinen Vermieter dazu bekommen soll, welches zu tanken. Ich glaub ihm ist das irgendwie egal :(

    Bei uns ist es auch schon recht kalt (17-19 Grad). Solange man was tut gehts, aber wenn man z.B. abends auf der Couch sitzt, gehts nur mit dickem Pulli und Decke.
    Vermieter kann und will die Heizung aber noch nicht anmachen, weil noch kein Heizöl da ist.
    Ich überleg auch schon was ich machen soll, wenn nächste Woche die Heizung deshalb nicht pünklich angemacht werden kann.
    Will ja keinen Ärger, aber frieren will ich auch nicht.

    Also Fristen muss man nicht setzen für eine Minderung.

    Sobald der Vermieter von einem Mangel weiß (und zwar nachweislich) hat man ein Minderungsrecht.
    Dieses Recht verliert man auch nicht, wenn man nicht sofort mindert. Manchmal will man ja auch erstmal abwarten weil man davon aus geht, dass es schnell geregelt wird.

    Sollte das aber nicht so sein, und man will dann letztendlich doch mindern, kann man das auch rückwirkend machen (wie gesagt ab dem Zeitpunkt, wo der Vermieter den Mangel kennt).

    Ich gehe aber mal stark davon aus, dass sobald der Mangel behoben ist, auch das Minderungsrecht erlisch. Und zwar nicht nur das künftige (logisch), sondern auch das vergangene.

    Auch wenn mal eine Kündigung ausgesprochen wurde, Sie sind ja nicht ausgezigen. Somit besteht ihr Vertrag weiterhin.

    Aber was genau für eine Klausel soll das denn sein, nach der man nur zum 31.08. kündigen kann?

    Wo ist der Balkon denn hin verschwunden?
    Bzw. wenn bei Besichtigugung und Einzug schon keiner da war, wieso sollte jetzt plötzlich einer fehlen?

    Oder handelt es sich nur um einen Schreibfehler im Mietvertrag der dir bei der Unterzeichnung hätte auffallen müssen?

    Türschlösser unterliegen grundsätzlich einer (gültigen) Kleinreparaturenklasel.

    Aber bei 1000 Euro ist es ja keine Kleinrepatur mehr. Selbst wenn eine Summe eingetragen wäre, liegt dieser Betrag doch weit darüber.

    Und nochmal: Selbst wenn z.B. 100,00 Euro pro Einzelfall vereinbart "wären", so ist die GESAMTE Rechnung Vermietersache, wenn sie 101,01 Euro (oder mehr) beträgt. Er kann Ihnen nicht Teile der Rechung anlasten.

    Eine anteilige Forderung der Rechnung ist nicht möglich. Er könnte die Kosten nur auf Sie umlegen, wenn der Gesamt-Rechnungsbetrag die vereinbarte Einzelfall-Höchst-Summe nicht überschreitet.

    In Ihrem Mietvertrag sind überhaupt keine Summen eingetragen, daher kann er imho auch keine Kosten umlegen.

    Abgesheen davon, dass man diese Summen nicht beliebig hoch ansetzen dürfte. Ca. 75-100 Euro pro Einzelfall wären wohl realistisch.

    Die Frage ist, ob hier ein Mengel der Mietsache vorliegt? War das schon seit Einzug so oder wurde der Boden in Wohnung über Ihnen kürzlich neu verlegt? Wer hat den Boden verlegt?

    Sollte da eine nachteilige Veränderung zum Zustand bei Ihrem Einzug eingetreten sein, liegt evtl. ein Mangel vor.
    Dann müssten Sie den Mangel erstmal schriftlich, nachweislich mit Frist zur Behebung dem Vermieter mitteilen und abwarten ob und wie er sich dazu äußert.

    Der nächste Schritt wäre dann der Gang zum Anwalt um sich dort beraten zu lassen, ob und falls ja in welcher Höhe eine Minderung gerechtfertigt wäre.

    Auch wenn es zwar möglich wäre, dass der Vermieter hier nur Geld von dir fordert, weil er die Wohnung evtl. nicht direkt neu vermietet bekommen hat und nun seinen Ausfall gering halten will, ist die Frage aller Fragen:

    Gibt es Zeugen, dass das Schloss ausgewechselt war und dir somit eine weitere Nutzung garnicht möglich gewesen wäre?
    Gibt es Zeugen dafür, dass du die Schlüssel tatsächlich eingeworfen hast?

    Grundsätzlich war der Einwurf der Schlüssel keine Wohnungsübergabe.

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