Guten Morgen liebes Forum,
ich habe folgendes Problem als ich aus meiner lezten Wohnung ausgezogen bin war das ein ziemlich chaotischer Prozess.
Ich hatte als ich die Wohnung zum Ende des Mietverhältnisses verließ noch die Putzsachen in der Wohnung stehen und wollte diese kurz darauf abholen. Das war der zweite Tag im neuen Monat desweiteren musste ich noch die Schlüssel zurückgeben.
Als ich an der Wohnung ankamm stellte ich fest das die Sachen vor der Tür standen und die Schlösser ausgetauscht waren. Ich hab dann die Schlüssel in den Briefkasten geworfen und habe mir gedacht dass das Thema nun erledigt sei.
Vor kurzem bekam ich einen Brief von dem Anwalt meines ehemaligen Vermieters der Nutzungsentschädigung fordert.
Da ich die Schlüssel nicht zurückgegeben hätte und er die Wohung bis heute nicht weitervermieten konnte. Ist die Forderung gerechtfertigt oder nicht?
Die Forderung ist Teil einer anderen Forderung von noch offenen Mietkosten welche ich schon begonnen habe zu Tilgen
Zur Veranschaulichen eine kleine Überischt der Zahlen:
offene Mieten 2x : 600€
Nutzungsentschädigung 2x 450€
+ Zinsen und Anwaltskosten 250€
Meine Kaution in höhe von 900€Bekomm ich auch noch