Beiträge von der-Mieter

    "Es wird daher (wie so oft) ein pauschaler Nebenkostenbeitrag in Höhe von 60€ monatlich gezahlt. (...)
    Ferner steht in dem Vertrag, dass die Nebenkosten einmal im Jahr abgerechnet werden müssen,"

    Das wäre schonmal ein Widerspruch. Entweder zahlt man eine Pauschale oder es wird jährlich abgerechnet.
    Mit Ausnahme der Heizkosten: Die müssen abgerechnet werden, egal was im Vertrag steht.

    120 Euro an sie Stadtwerke für Strom und Gas (nur zum kochen oder auch zum heizen?) ist wenig.
    200 Euro nur für kalte Betriebskosten wäre hingegen üppig.
    Wenn die Heizkosten allerdings nicht beim Gas, sondern in den NK-Vorauszahlungen mit drin wären, würde beides schon eher passen.

    (Tipp: Um Nachzahlungen bei den Stadtwerken zu vermeiden, kann man zwischendurch mal die Zähler ablesen und sich eine Zwischenrechnung kommen lassen, oder selbst ausrechnen und Abschlag anpassen)

    Um die Angelegenheit noch etwas zu verkomplizieren: Wenn im ÜP vereinbart wurde, dass die Panelen in den Besitz des Mieters übergehen, ist das lediglich schwarz gemachtes Papier, denn das ist ja automatisch der Fall.
    Anders wäre es, wenn die Panele in das Eigentum des Mieters übergehen bzw. übergingen...

    Zitat von mister_m

    Im Mietvertrag hat das Wohnugsunternehmen festgehalten, dass diese Paneelen in den Besitz meines Kumpels übergehen.

    ... genau so wie der Rest der Wohnung (Böden, Decken, Paneelen, Kloschüssel usw.)
    Ganz schön spitzfindig. Aber korrekt. Wenn das wirklich so in dem Prokoll steht, ist doch alles in Butter :)

    "Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Kaution im Falle von Mängeln schon einbehalten werden darf!?"
    -> Aber nicht durch den Mieter vor Übernahme, sonder durch den Vermieter nach Rückgabe.

    Aber es wurde ja schon gesagt, wie die rechtliche Lage ist. Miete muss bis zum 3ten Werktag, Kaution in 3 Raten, zusammen mit den ersten 3 Mietzahlungen, gezahlt werden.
    Das der Vermieter das Geld gerne vorher hätte, ist verständlich - dem müssen Sie aber nicht nachkommen.

    Btw würde ich die Kaution auch ungern in Bar zahlen wollen. Zwar hätten Sie mit der Quittung einen Beleg, dass Sie die Kaution an den Vermieter gezahlt haben, aber es wäre keine Garantie, dass der die Kaution auch insolvenzsicher, getrennt von seinem Vermögen, anlegt.
    Besser wäre eine Überweisung direkt auf das Kautionskonto (welcher der doch so übereilige Vermieter sicherlich schon angelegt hat)

    "Wie finde ich das heraus?"
    -> Wenn es einen Insolventverwalter gäbe, hätte der mit Sicherheit Kontakt zu den Mietern aufgenommen.
    Ansonsten mal beim Insolvenzgericht nachfragen.

    "Könnte schriftliche anliegen höchstens per Einschreiben mit Rückschein zustellen, sodass ich wenigstens einen Nachweis habe."
    -> Lieber nur per Einwurf-Einschreiben. Den Rückschein wird evtl. niemand mehr gegenzeichnen, wenn die Büros nicht mehr den ganzen Tag besetzt sind.
    Besser ist da ein Einwurf-Einschreiben (mit neutralem Zeugen zusammen eingetütet, der auf einer Kopie unterschreibt, dass in seinem Beisein genau dieser Brief in dem Umschlag gesteckt und verschickt wurde).

    Kann natürlich sein, dass das Einschreiben zurück kommt (falls die Post nicht weitergeleitet wird, und dort wirklich niemand mehr an der Anschrift ist). Aber dann hättest du auch darüber den Nachweis und könntest weitere Schritte unternehmen.

    "Habe ich Chancen auf trockene und dichte Dachfenster?"
    -> Gibt es keinen Insolventverwalter? Mit Sicherheit haben Sie eine Postanschrift des Vermieters. Dann würde ich den Mangel schriftlich anzeigen.

    "Wenn nicht, wie kann ich das Mietverhältnis kündigen? Habe ja keinen Ansprechpartner?"
    -> Kündigen kann man eh nur schriftlich. Also wenn Sie das möchten, dann an die Postadresse.

    "Habe ich Chancen meine Kaution dann wieder zu sehen?"
    -> Noch, ja. Ich würde den Vermieter schriftlich, unter Fristsetzung, auffordern, die insolvenzsichere Anlage der Kaution nachzuweisen. Kann er dies nicht, oder beantwortet die Anfrage nicht, können Sie die Miete in der Höhe der Kautiuon einbehalten und selbst als Kaution (z.B. auf ein Kautionsparbuch zu Gunsten des Vermieters) anlegen.

    "Kann ich mir mit meiner Mietzinszahlungen an diese GbR rechtliche Probleme einheimsen?"
    -> Sollange die GbR der Vermieter ist und kein Insolventverwalter die Mietzahlungen angefordert hat, ist die Miete ganz normal weiter zu bezahlen.

    Ich denke nicht, dass man da was machen kann.
    Es ist ja nicht verboten bedrucktes Papier zu verschicken, auch wenn das, was drauf steht, ungültig ist.

    Ich würde mit einem solchen Vermieter jedoch ausschließich schriftlich kommunizieren und nur das nötigste knapp beantworten.
    Wenn er dann in den Briefen ausfallen, bedrohend oder ähnliches wird, kann man damit immer noch gegen ihn vorgehen. Aber warum die Mühe? Lass dem Mann doch seinen Spass - da steht ihr doch drüber.

    Ich sehe das ähnlich. Der alte Vertrag wurde per mündlichem Aufhebungsvertrag zum 31.10.2013 aufgelöst. Lässt sich über die Mobilbox auch beweisen.
    Somit wäre ab 01.11.2013 auch keine Miete mehr zu dafür zu zahlen. Sollte die Mietsache aber nicht ordentlich bis zu diesem Termin übergeben sein, so wäre eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete zu zahlen.
    Sie sollten als zusehen, dass sie pünklich räumen und die Wohnung (notfalls nur durch Schlüsselrückgabe) übergeben.

    Problem ist eben nur, dass über die neue Wohnung noch kein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Weder schriftlich, noch mündlich oder durch konkludentes Handeln, wie z.B. eine Schlüsselübergabe. Ein Anspruch auf die neue Wohnung ab 01.11 besteht demnach nicht. (außer die Nachricht bezügl. des Umzugs auf der Mobilbox war eindeutig auf diese neue Wohnung bezogen. Dann könnte man von einem mündlichen Mietvertrag ausgehen)

    Somit ist natürlich die Frage, was tun? Ich würde zusehen, dass ich eine andere Wohnung zum 01.11 anmieten könnte.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Bürgschaft anstelle einer Kautionszahlung geleistet wurde.
    Demnach ist die Höhe der Bürgschaft auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung beschränkt.

    Solange das Mietverhätnis also noch läuft, und auf keine Kaution/Bürgschaft zurück gegriffen werden kann/muss, dürfte also Zeit sein, das Problem in Ruhe zu lösen.

    Ich fürchte aber, dass man die Bürgschaft nur zurück ziehenn kann, wenn die Sicherheitsleistung auf anderem Wege bereit gestellt wird (also z.B. durch Kautionsversicherung/Bankbürgschaft/Geldhinterlegung etc.)

    Ich glaube hier wird ein bischen aneinander vorbei geredet.

    Es kommt nicht nur auf die Möblierung an, sondern auch darauf, ob der Vermieter (also der Hauptmieter) mit in der Wohnung lebt oder nicht.

    Lebt der Vermieter mit in der Wohnung, und hat lediglich ein möbliertes Zimmer vermietet, ist der Mieterschutz, wie von anitari geschrieben, nicht anwendbar. (soll heißen, eine Befristung braucht keinen Grund, Kündigungsfristen sind verkürzt etc.)

    Der von Mainschwimmer genannte Link bezieht sich auf Untervermietung der gesamten Wohnung. Der Vermieter (Hauptmieter) lebt also nicht mit drin.
    Und genau das scheint auch bei dem TE der Fall zu sein.

    Da also die Begründung, dass der Hauptmieter die Wohnung nach 5 Monaten wieder selbst nutzen will, fehlt, scheint hier ein unbefristeter Vertrag vorzuliegen, bei welchem die gesetzliche Kündigungsfrist von (knapp) 3 Monaten einzuhalten wäre.

    Mal abgesehen von den Heizkosten, die (wie ja schon gesagt wurde) falsch berechnet sind, kommen mir auch andere Punkte fragwürdig vor.

    Sonstige Betriebskosten gibt es nicht. Wenn weitere Post umgelegt werden sollen (wie z.B. Dachrinnen-Reinigung), so muss dieses 1. vertraglich vereinbart sein, und 2. aus der Abbrechung erkennbar sein, was gemeint ist.

    Gibt es Wasserzähler? Falls nein, ist die Umlage von Wasser/Abwasser nach Personen mitvertraglich vereinbart?

    Bzw. auch die weiteren Posten, die nach Personen umgelegt wurden?
    (Anmerkung: Bei solchen Sachen immer erstmal gegen rechnen, ob eine Umlage nach qm überhaupt günstiger käme, bevor man das moniert.)

    Sehr unterhaltsam.

    Ich muss mich aber immer wieder wundern, wie erwachsene (?) Menschen miteinander umgehen. Aber das ist auch wieder typisch für WGs. Solange man sich versteht, ist alles wunderbar. Man muss sich eben vorher gut überlegen, mit wem man zusammenlebt. "Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet".
    Zu den internen Querelen und wie ich damit umgehen würde, werde ich mich hier nicht weiter äußern.

    Was das Mietrechtliche betrifft:
    Meiner Meinung nach (ein Richter könnte es natürlich anders beurtteilen) rechtfertigen die Anschuldigungen keine fristlose Kündigung. Zumal keine dazugehörige Anzeige / Strafverfahren o.ä. anhängig ist.

    "Wohnung bleibt auch so bei 17-20°"
    -> Und genau das ist ein Grund, warum ein Teil der Heizkosten nach qm umgelegt wird. Weil je nach Lage manche Wohnungen weniger geheizt werden müssen, weil sie quasi von den umliegenden Wohnungen indirekt mitgeheizt werden.

    Abgesehen davon hat die Heizungsanlage einen Grundverbrauch um die Wärme bereitzustellen. Auch für dich.
    Stell dir mal vor, keiner macht seinen Heizkörper an. Dann verbraucht die Heizungsanlge trotzdem Brennstoff.

    Falsch! Die Heizkosten dürfen zu 100% nach Verbrauch abgerechnet werden, eine Berücksichtigung der Wohnfläche ist dabei nicht nötig. Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht

    Das ist zwar etwas ungewöhnlich, aber im Sinne der Heizkostenverordnung durchaus erlaubt.

    Nichts anderes habe ich behauptet: "zu 100% nach Verbrauch? Ist das vertraglich so vereinbart? Das erscheint mir ungewöhnlich."
    und dann: "zu 100% nach Wohnfläche dürfen die Heizkosten nicht abgerechnet werden", was sich auch mit deinem Link deckt: "Es ist aber nicht möglich, dass die Parteien vereinbaren, dass weniger als 50% der Gesamtkosten nach Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche (oder anderen Kriterien) umgelegt werden."

    Hallo,
    zu 100% nach Wohnfläche dürfen die Heizkosten nicht abgerechnet werden. Selbst dann, wenn es im Mietvertrag so vereinbart sein sollte - außer es ist ein Zweifamilienhaus und der Vermieter wohnt selbst mit drin. (Ich bin vorhin davon ausgegangen, dass zu 100% nach Verbrauch abgerechnet wurde)

    In der Aufstellung, die du jetzt noch mit beigefügt hast, steht Gerätemiete-Heizung. Sind damit Messgeräte gemeint, die den Verbrauch erfassen? Dann wäre die Frage, warum die nicht zur Berechnung herangezogen wurden.

    Das Rechnungsdatum der Gas-Abrechnung liegt ausserhalb des Abbrechnungszeitraums. Das ansich ist erstmal normal, da die Jahresrechnung ja auch immer erst nach dem Abrechnungsjahr erfolgen kann. Ich würde die Abbrechnung aber einsehen um sicher zu gehen, dass auch wirklich nur das Gas berechnet wurde, was in eurem Abbrechnungsjahr verbraucht wurde.
    Bei den Heizkosten darf nämlich nicht nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden.

    Ist das korrekt, dass der Abbrechnungszeitraum nur 4 Monate sind? Normalerweise hat man ja einen Abrechnungezeitraum von 12 Monaten, auch wenn der Nutzungszeitraum davon nur 4 Monate waren/sind.
    Kann aber auch sein, dass das einfach nur unglücklich formuliert ist. Aber dann müsste aus der Abbrechnung klar die Jahresgesamtkosten und der 4-Monats Anteil hervorgehen. Für mich sieht es so aus, als wären die Gesamtkosten auf Sie umgelegt.

    Wie sieht es aus mit der Heizkostenberechnung zu 100% nach Verbrauch? Ist das vertraglich so vereinbart? Das erscheint mir ungewöhnlich.

    Die Kaltwasserkosten erscheinen mir auch recht hoch. Zum Vergleich: Hier bei uns kostet der Kubikliter Fischwasser 0,99 Euro. Hinzu kommen noch weitere Kosten für Kanal und Klärung, sodass am Ende Gesamtkosten von fast 5 Euro pro Kubikliter stehen. Hier würde ich die Belege einsehen.

    EDIT: Ich hab mir das mit den Wasserkosten nochmal genau angesehen. So hoch sind die Frischwasserkosten doch nicht. Etwas über 6 Euro pro Kubikliter.
    Warmwasser ist natürlich teuerer, da dies die Kosten der Wassererwärmung sind (nicht das Wasser ansich - das ist schon bei Kaltwasser drin).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!