Heizkosten - Abrechnung pro Wohnung oder Gesamtverbrauch des Hauses?

  • Hallo zusammen,

    ich habe die Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten. Neben kleineren Ungenauigkeiten stellt sich mir die Frage, wie die Heizkosten Abgerechnet werden drüfen.
    Jede Wohnung im Haus hat einen eigenen Zähler für die Heizungen. Diese wurden auch erst kürzlich getauscht, wie dies für die Eichgenauigkeit auch vorgeschrieben ist. Im Wohnungsübernahmeprotokoll wurden beim Einzug alle Zählerstände vermerkt. Leider ist im Mietvertrag nicht festgehalten wie die Abrechnung erfolgt. Ich habe dies damals wohl mit der damaligen Vermieterin besprochen, jedoch ist die Immobilie inzwischen an eine Erbengemeinschaft übergegangen.
    In meiner Nebenkostenabrechnung wird nun aber pauschal nach Quadratmetern meiner Wohnung berechnet und der Gesamtverbrauch des Hauses umgelegt.

    Kann ich eine Abrechnung nach meinem tatsächlichen Verbrauch einfordern? Immerhin zahle ich ja auch für den Heizungszähler für meine Wohnung. Ich habe sehr sparsam geheizt und bin nun nicht willens für andere Hausbewohner die Heizkosten zu tragen.

    Ich bedanke mich schon einmal für euren Rat!

  • Bitte die Abrechnung einscannen.

    Eine Abrechnung nach Wohnfläche oder einem anderen Umlageschlüssel ist nur in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen zulässig.

    Ansonsten muß nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Selbst dann ist keine 100%ige Abrechnung nach Verbrauch vorgesehen.

    Rechnet der VM, obwohl dazu verpflichtet, nicht nach Heizkostenverordnung ab ist der Mieter berechtigt 15 % der Heizkosten abzuziehen.

  • Zitat

    Selbst dann ist keine 100%ige Abrechnung nach Verbrauch vorgesehen.

    Das ist aber erlaubt, zu 100% nach Verbrauch abzurechnen. Hier wurde aber nur nach Wohnfläche abgerechnet, wie geschrieben wurde. Und das ist natürlich gegen jede Vernunft und Heizkostenverordnung.

  • Danke erst einmal für die Rückmeldung. Zu beginn des jahres 2012 hatte ich übrigens noch eine Mitbewohnerin, was die Berechnungstage erklärt.

    Was sollte ich meinem vermieter hierzu am besten mitteilen?

    Dank und Grüße

  • Okay, damit sieht man klarer. Aber Fehler über Fehler. Bei den Heizkosten wird nie nach Personentagen, sondern zu 70% nach dem ermittelten Verbrauch und zu 30% nach der Wohnfläche abgerechnet. Demnach ist diese Heizkostenabrechnung komplett zu beanstanden, weil nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde. Auch würde ich erwarten, dass Sonstige Kosten näher erläutert werden. Dieser Betrag ist so hoch, dass man ihn so nicht akzeptieren muss.

    Ich würde die Heizkosten um 15% kürzen. Das macht dann 498,- Euro. Grundlage: http://www.heizkostenverordnung.de/par12.html

  • <Die Rechnungen habe ich nach Aufforderung auch erhalten. Als falsch habe ich darin bisher erkannt, dass der neue Zahler auf einen Schlag in den Nebenkosten berechnet wird und nicht auf die nächsten fünf Jahre aufgeteilt ist bis der nächste Tauschintervall ansteht. Des weiteren, das bekannte Problem das die Kosten pauschal durch alle Mieter geteilt werden. Das Dachgeschoss steht seit eh und jäh leer... Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mieter des Hauses für die Kosten des Zählers einer nicht vermieteten Wohnung aufkommen müssen. Da ich mich mit dem Thema wirklich zum ersten mal beschäftige kann es gut sein, dass noch mehr Sachen unstimmig sind.


    Weiterhin vielen Dank für die prompte Unterstützung!

    Einmal editiert, zuletzt von quassel (18. Oktober 2013 um 15:27)

  • Mal abgesehen von den Heizkosten, die (wie ja schon gesagt wurde) falsch berechnet sind, kommen mir auch andere Punkte fragwürdig vor.

    Sonstige Betriebskosten gibt es nicht. Wenn weitere Post umgelegt werden sollen (wie z.B. Dachrinnen-Reinigung), so muss dieses 1. vertraglich vereinbart sein, und 2. aus der Abbrechung erkennbar sein, was gemeint ist.

    Gibt es Wasserzähler? Falls nein, ist die Umlage von Wasser/Abwasser nach Personen mitvertraglich vereinbart?

    Bzw. auch die weiteren Posten, die nach Personen umgelegt wurden?
    (Anmerkung: Bei solchen Sachen immer erstmal gegen rechnen, ob eine Umlage nach qm überhaupt günstiger käme, bevor man das moniert.)

  • "Das Dachgeschoss steht seit eh und jäh leer."
    -> Bei den Posten die (berechtigter Weise, weil vertraglich so vereinbart) nach Personen abgerechnet werden, ist Leerstand mit einer fiktiven Person zu beziffern.

  • Meine Beanstandungen:
    1. Gemeinstrom ist zu unterteilen in Allgemein- und Heizungsanlagen-Betriebsstrom.
    2. Betriebsstrom, Schornsteinfeger und Gas sind aufzuteilen zu 70% nach Verbrauch und 30% nach Mietflächen.
    3. Sonstige Kosten sind zu erläutern.
    Auch ich würde der "Heizkostenabrechnung" widersprechen und 15% abziehen.

    PS: Die Zimmermann-Rechnungen hatte ich zur Zeit meines Postngs noch garnicht gesehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. Oktober 2013 um 15:35)

  • "(Anmerkung: Bei solchen Sachen immer erstmal gegen rechnen, ob eine Umlage nach qm überhaupt günstiger käme, bevor man das moniert.)"

    Da mache ich mir keine Sorgen, da mir bekannt ist, dass einige Mieter im Haus auch unangemeldetet Untermieter hatten, wodurch natürlich die Nebenkosten in die Höhe schnellen. Dies will ich allerdings außen vor lassen, da ich niemanden anschwärzen will. Und wenn die Kosten Wonungsbezogen berechnet würden, wäre ja auch alles fair.

    Und ja klar, eigene Wasserzähler hatte ich auch (ich wohne dort nicht mehr)

  • Lassen Sie das fachmännisch prüfen. Ich sehe da auch eine Menge Ungereimtheiten.
    Sie sollten innerhalb 4 Wochen vorsorglich Widerspruch einlegen. Zur Prüfung haben Sie dann noch ein Jahr Zeit.
    Befassen Sie sich eingehend mit der Betriebskosten-und Heizkostenverordnung und zeigen Sie die Fehler akribisch auf. Allgemeines bla-bla ist da fehl am Platz.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (18. Oktober 2013 um 15:53)

  • Wiederspruch habe ich eingelegt.
    Im Mieterschutzbund bin ich nicht und möchte ungern dafür die 100€ ausgeben, da ich in keinem Mietverhältnis mehr stehe und dies somit wohl recht unwirtschaftlich wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von quassel (18. Oktober 2013 um 16:27)

  • @ Kolonium: Es ging mir vorerst auch erst einmal darum wie ich nun meinem Vermieter Antworten soll und welche Rechte ich habe in Bezug auf wohnungsbezogene Abrechnung.

    Einige brauchbare und informative Antworten habe ich ja bereits bekommen, da finde ich es schade einen Thread so abzuwürgen, indem man darauf verweist man solle sich eine fachmännische Prüfung einholen.


    @all: wäre es also der richtige Schritt den Vermieter erst einmal aufzufordern eine wohnungsbezogene Abrechnung zu erstellen?

    Vielen Dank an alle!

  • wäre es also der richtige Schritt den Vermieter erst einmal aufzufordern eine wohnungsbezogene Abrechnung zu erstellen?


    ... und explizit auf Heizkosten- und Betriebskosten-Verordnung verweisen.

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