Beiträge von der-Mieter

    Wenn du noch eine Mietminderung geltend machen willst, dann musst du das schnell machen. Denn wenn der Mangel erstmal behoben ist, geht das nicht mehr. Du kannst mindern, ab dem Zeitpunkt, wo der Vermieter von dem Mangel wusste.

    Wenn du mal Muster Mietminderung bei einer Suchmaschine deines Vertrauens eingibst, bekomst du sogar fertige Briefe wo schon Paragraphen etc. genannt sind.

    Die Höhe kannst du in Tabellen im Internet nachschauen, wobei dies nur zur groben Orientierung geeignet ist. Jeder Fall ist individuell.

    Aber ganz ehrlich: Du hast den Zustand die ganze Zeit tapfer ertragen (Hut ab - mir wäre schon früher die Geduld ausgegangen). Jetzt wird der Schaden doch endlich behoben, vielleicht solltest du dann auf eine Minderung verzichten oder erstmal schauen, ob es jetzt WIRKLICH gemacht wird - des lieben Frieden willens.

    Niemand will, dass dem Vermieter weitere Schaden entstehet. Aber auch der Vermieter muss sich an Gesetze halten.

    Zuerst mal: Auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Mietvertrag.

    Der Mieter muss die Miete zahlen - tut er das nicht, kann ihm fristlos gekündigt werden. Wollen Sie dies vermeiden, sollten Sie den Rückstand schnell ausgleichen und in Zukunft auf pünkliche Zahlung achten.

    Bisher hat der Vermieter allerdings nicht wirksam gekündigt. Ein Zettel an der Tür mit Auszugstermin und dem Hinweis, dass das Schloss ausgewechselt wird, ist keine Kündigung.

    Ich würde also den Rückstand schnell begleichen. Sollte der Vermieter dann am 01. Feb. kommen und die Türe aufbrechen wollen, sofort die Polizei rufen.

    Ich fasse mal zusammen, was ich davon verstehe:

    - Du bist VORletztes Jahr eingezogen
    - Du hattest direkt Probleme die Miete vollständig und pünklich aufzubringen
    - Ende 2010 hast du eine Abmahnung deswegen bekommen
    - April 2011 kam die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachforderung
    - Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung um 100€
    - Juni 2011 kam eine Mieterhöhung um 55€, der du freiwillig zugestimt hast, obwohl die Begründung unzulässig war
    - Den Rückstand aus 2010 hast du bisher in Raten angebaut, aber nioch nicht vollständig
    - Weil eine Rate ausblieb wurdest du gekündigt

    Alles richtig?
    Wie hoch ist der aktuelle Rückstand noch?
    Hast du die laufende Miete immer pünklich und vollständig gezahlt?
    Wurde über die Garage ein eigener Mietvertrag geschlossen oder ist die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages?

    Ich wusste nicht, dass Ratten Kunststoffe und Metall fressen. Also gelbe Säcke dürften eigentlich keine Ratten anlocken.

    Was die Mieterhöhung angeht, so ist fraglich ob die gezeigten Mängel tatsächlich Grund genug sind, dagegen zu halten.
    Schließlich sind das alles nur Mängel am Haus. Sicherlich müssen die auch behoben werden, und würde evtl. sogar eine kleine Mietminderung rechtfertigen (sofern der Zustand nicht schon bei Einzug so war), aber ich habe noch nie gehört, dass in den Tabellen des Mietspiegels Abzüge je nach Zustand und Farbe der Fasade gemacht wurden.

    Wenn er Wasserproben nehmen will/muss ist es doch in eurem Interesse wenn auch eures geprüft wird.
    Ihr müsst ihn ja nicht in eure Schlafzimmer etc. lassen. Ich denke, dass es reicht, wenn er zur Entnahmestelle (also Bad und/oder Küche) gelangt.

    Und was heißt er will das Haus kontrollieren? Habt ihr denn was zu verbergen, oder ist es nicht sogar lobenswert vom Vermieter, wenn er nach dem Zustand des Hausen und evtl. vorhandenen Mängeln schauen möchte?

    Wenn Ihr ihr Wohnrecht azuf Lebenzeit gebt, dann gilt das auch solange sie lebt. Dann gibt es keine Möglichkeit das Haus selbst zu nutzen. Egal ob ihr Kinder bekommt, arbeitslos werdet oder aus sonstigen Gründen das Haus selber benötigt.

    Ich würde mit der Mutter einen ganz normalen Mietvertrag machen. Dann hat die Mutter die Sicherheit, unter normalen Umständen im Haus bleiben zu können. Und ihr habt die Sicherheit, dass zum einen die Mietzahlungen auch tatsächlich kommen und zum anderen könnt ihr dann kündigen, wenn ihr das Haus wirklich irgendwann selber braucht.

    Dies gilt für Schönheitsreparaturen, die formularvertragsmäßig auf den Mieter übertragen werden. Diese muss der Mieter dann auch selbst durchführen dürfen.

    So wie ich das sehe, handelt es sich bei eurer Vereinbarung aber um eine Individuelle Zusatzvereinbarung. Und da dürfte auch in Deutschland vertragliche Gestaltungsfreiheit vorliegen.

    Wenn man mit einer Klausel oder Absprache unglücklich ist, dann hinterfragt man dies eigentlich auch, bevor man es unterzeichnet.
    Nicht erst unterschreiben (= einverstanden sein) und hinterher sich nicht mehr an Absprachen halten wollen.

    Aber das ist nur meine Meinung.

    "Nun kriege ich eine Rechnung von 164€, mit der Überschrift Eigenverschulden"

    Korrekt war und ist, dass der Schaden erstmal vom Vermieter beseitigt werden muss. Korrekt ist auch, dass er Schadenersatz in Höhe der Aufwendungen von dir verlangen könnte, wenn der Schaden von dir (durch nicht vertragsmäßige Nutzung) verursacht worden wäre.

    Allerdings müsste der Vermieter beweisen, dass du den Griff nicht vertragsmäßig genutzt hast (also z.B. Gewalt angewendet oder in mutwillig abgebrochen hast). Diese Beweisführung dürfte für ihn unmöglich werden, zumal wenn der Griff wirklich schon so alt sein sollte, wie von dir berichtet.

    Da hier offensichtlich eine Beeinträchtigung der Mietsache vorliegt, dürfte eine Mietminderung (für den Zeitraum der Beeinträchtigung) in Betracht kommen.

    Die Höhe dieser richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung, was man von hier aus schlecht beurteilen kann. Im Internet gibt es Listen, an welchen man sich orientieren kann. Aber im Streitfall entscheidet immer ein Richter welche Höhe angemessen ist.
    Es empfielt sich daher, sich von vorneherein mit dem Vermieter auf eine Höhe zu einigen, die für beide Seiten akzeptabel ist.

    Einen Vordruck kenne ich nicht, aber da der Mangel dem Vermieter ja bekannt ist, reicht es wenn man dem Vermieter mitteilt, ab wann man warum in welcher Höhe mindert. Nur damit dieser sich nicht wundert, warum weniger Miete ankommt. (Streng genommen würde sogar ein Hinweis in der Überweisung reichen)

    Ach und nochwas: Hat das Gerät einen eigenen Zähler? Sie müssen es nämlich nicht über Ihren Strom laufen lassen.

    Dann machen Sie doch einen Mietvertrag mit ihrem Freund. Dann ist klar, dass er keine Raten mit abzahlt, sondern nur Miete.
    Und er hat die Sicherheit, dass solange er zahlt, er auch dort wohnen darf. Selbst im Falle einer Trennung wäre er abgesichrt, da Sie ihn dann nicht einfach so rausschmeissen können.

    Der Vorteil für Sie liegt darin, dass die Eigentumsfrage unberüht bleibt und er später auch nicht z.B. seinen für das Haus gezahlte Anteil zurück verlangen kann.

    Warum ist der Abrechnungszeitraum nur von Januar bis März?
    Oder ist das der Nutzungszeitraum?

    Falls dem so sein sollte und der eigentliche Abrechnungezeitraum 01.01 - 31.12.2010 ist, so können Nachforderungen noch gestellt werden, sofern die Abbrecnung bis 31.12.2011 bei Ihnen war.

    In dem Augenblick, wo Sie die Schlüssel bekommen haben, und Miete bezahlt haben, haben Sie auch einen gültigen Mietvertrag - und zwar einen mündlichen - der in der Regel viel mieterfreundlicher ist, da dann die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

    Wenn Sie nachträchlich einen geänderten - in dem Fall einen schriftlichen Vertrag - unterzeichnen, ist das natürlich möglich. Dazu verpflichtet gewesen wären Sie nicht.

    Aber nun zu der eigentlichen Frage: Wenn der o.g. Satz alles ist, was zu der Befristung im Vertrag steht, dürfte diese Befristung ungültig sein. Nur unter ganz bestimmten Umständen - mit Angabe der entsprechenden Begründung - können befristete Mietverträge abgeschlossen werden. (Nachzulesen in eben diesem §575 BGB)
    Somit läge hier ein normaler unbefristetet Mietvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist vor.

    Die 60 Euro Vorauszahlung sind für die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung.
    Und die Heizkosten sind nunmal Teil der Betriebskosten.

    Man kann Heizkosten und kalte Betriebskosten getrennt abrechnen und dafür auch getrennte Vorauszahlungen berechnen.
    Man kann aber auch den ganzen Kram in einem Abwasch abrechnen.

    Somit fällt natürlich auch nur ein Abschlag an, der am Ende auf die Gesamtrechnung angerechnet wird (also natürlich incl. Heizung).

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