Wenn du noch eine Mietminderung geltend machen willst, dann musst du das schnell machen. Denn wenn der Mangel erstmal behoben ist, geht das nicht mehr. Du kannst mindern, ab dem Zeitpunkt, wo der Vermieter von dem Mangel wusste.
Wenn du mal Muster Mietminderung bei einer Suchmaschine deines Vertrauens eingibst, bekomst du sogar fertige Briefe wo schon Paragraphen etc. genannt sind.
Die Höhe kannst du in Tabellen im Internet nachschauen, wobei dies nur zur groben Orientierung geeignet ist. Jeder Fall ist individuell.
Aber ganz ehrlich: Du hast den Zustand die ganze Zeit tapfer ertragen (Hut ab - mir wäre schon früher die Geduld ausgegangen). Jetzt wird der Schaden doch endlich behoben, vielleicht solltest du dann auf eine Minderung verzichten oder erstmal schauen, ob es jetzt WIRKLICH gemacht wird - des lieben Frieden willens.