fristlose Kündigung/kein mietvertrag

  • hallo zusammen,
    ich wohne jetzt seid ca. 6 jahren zur miete in meiner jetzigen wohnung. ich habe keinen mietvertrag !!! seid herbst 2011 habe ich durch meinen verlorenen arbeitsplatz
    in den letzten monaten mietschulden angesammelt in höhe von ca 1700,-E
    diese woche hang ein zettel an der haustür worauf mein vermieter hanschriftlich vermerkt hat "die wohnung ist ab dem 01.02.2012 bereits neu vermietet-einrichtung die bis dato nicht aus der wohnung entfernt wurde könne bei zahlung der mietschulden abgeholt werden"!!! ausserdem werden die schlösser getauscht. ist das rechtens? wie geschreiben-es wurde kein mitvertrag geschlossen.
    vielen dank im voraus,Frank

  • Doch, Sie haben einen Mietvertrag.
    Durch das übereinstimmende Handeln zwischen Ihnen und Ihren Vermieter ist ein solcher zustande gekommen und das schon 6 Jahre.
    Sie haben seit Herbst 2011 auf Kosten andere Leute gelebt und finden das plötzlich ungerecht wenn Ihnen mit Konsequenzen gedroht wird.

    Fristlose Kündigungen heftet man nicht als Zettel an die Tür, sondern ist mit einer Begründung zu versehen.
    Da müssen Sie Widerspruch einlegen. Früher oder später müssen Sie doch raus. Macht also nicht allzuviel Sinn.

  • Sorry aber zu solchem Verhalten sollte man nicht noch Tipps geben wie man am besten den Vermieter schädigt.

    Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Da kein schriftlicher Vertrag besteht ändert hier nichts daran
    2 Monatsmieten Rückstand -> fristlose Kündigung

    und ja es gibt ein sogenanntes Vermieterpfandrecht.

    mehr sage ich dazu jetzt nicht

  • Niemand will, dass dem Vermieter weitere Schaden entstehet. Aber auch der Vermieter muss sich an Gesetze halten.

    Zuerst mal: Auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Mietvertrag.

    Der Mieter muss die Miete zahlen - tut er das nicht, kann ihm fristlos gekündigt werden. Wollen Sie dies vermeiden, sollten Sie den Rückstand schnell ausgleichen und in Zukunft auf pünkliche Zahlung achten.

    Bisher hat der Vermieter allerdings nicht wirksam gekündigt. Ein Zettel an der Tür mit Auszugstermin und dem Hinweis, dass das Schloss ausgewechselt wird, ist keine Kündigung.

    Ich würde also den Rückstand schnell begleichen. Sollte der Vermieter dann am 01. Feb. kommen und die Türe aufbrechen wollen, sofort die Polizei rufen.

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