Klauselvertrag "Kündigung nicht möglich"!

  • Ich hoffe das ich mit euch zusammen eine Lösung finde.


    Gegen "John Wayne" kommste nicht an...
    Lies' nach, was Du unterschrieben hast!
    Der Anwalt des VM wird argumentieren: "Selbstverständlich hat der Kläger keinerlei physischen oder psychischen Zwang auf den Beklagten ausgeübt. Die Unterzeichnung des MV fand beweisbar in einer sehr angenehmen Atmosphäre statt."

  • Nun weiß ich warum hier so wenig User im Forum unterwegs sind. Wenn man sich direkt beleidigen lassen muss, finde ich so etwas sehr schade. Ich bin raus aus dem Board hier! Und Tschüß

  • Zitat

    Wenn man sich direkt beleidigen lassen muss

    Ne, ne, umgekehrt wird ein Schuh draus. Du beleidigst uns damit, dass du deine Fehler und Dummheiten nicht einsiehst und trotzdem Unterstützung in einem aussichtslosen "Kampf" suchst.

    Zum letzten Mal, geh zu einem Anwalt. Dem ist deine Unvernunft (Umschreibung für Dummheit) egal. Der lässt sich dann dafür nur bezahlen.

  • Nun weiß ich warum hier so wenig User im Forum unterwegs sind. Wenn man sich direkt beleidigen lassen muss, finde ich so etwas sehr schade. Ich bin raus aus dem Board hier! Und Tschüß


    .... und tschö....:p

  • Berny & Co.

    Lest euch mal die anderen Beiträge dieses Users durch. Im März d.J. hat er schon einmal mit den gleichen Fragen genervt. Da hat er im Auftrag eines ominösen Paul angefragt. Aber sich verplappert, dass es selber dieser Paul sei.

    Wie nennt man so etwas vom medizinischen Standpunkt, Schizophrenie, oder Persönlichkeitsspaltung?

  • In dem Augenblick, wo Sie die Schlüssel bekommen haben, und Miete bezahlt haben, haben Sie auch einen gültigen Mietvertrag - und zwar einen mündlichen - der in der Regel viel mieterfreundlicher ist, da dann die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

    Wenn Sie nachträchlich einen geänderten - in dem Fall einen schriftlichen Vertrag - unterzeichnen, ist das natürlich möglich. Dazu verpflichtet gewesen wären Sie nicht.

    Aber nun zu der eigentlichen Frage: Wenn der o.g. Satz alles ist, was zu der Befristung im Vertrag steht, dürfte diese Befristung ungültig sein. Nur unter ganz bestimmten Umständen - mit Angabe der entsprechenden Begründung - können befristete Mietverträge abgeschlossen werden. (Nachzulesen in eben diesem §575 BGB)
    Somit läge hier ein normaler unbefristetet Mietvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist vor.

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