Jetzt kann ich mir eine Wohnung anschauen die mir viel mehr zusagt.
Sag mal, wie viele Wohnungen hast du denn an der Hand, Du hast doch vorige Tage schon eine Wohnung zum 01.10. beziehen wollen?
Jetzt kann ich mir eine Wohnung anschauen die mir viel mehr zusagt.
Sag mal, wie viele Wohnungen hast du denn an der Hand, Du hast doch vorige Tage schon eine Wohnung zum 01.10. beziehen wollen?
Nun habe ich einen alg 1 Antrag gestellt.
Und da wirst du wahrscheinlich eine Sperre erhalten wegen der von dir vorgenommenen Kündigung.
Welche Frist soll ich verstreichen lassen, bevor ich das einem Rechtsanwalt übergebe ?
Keine! Da du ja vorhast, einen Juristen einzuspannen, solltest du das sofort machen und nicht vorher Dinge tun, die dir schaden könnten.
Können wir nun erst zum 1.03.2021 kündigen
Ja, ihr müsst erst das Jahr vollmachen und das macht ihr doch mit links bei der kurzen Restzeit.
Vermieter unter Verzug setzen, das geht nur schriftlich. Frist setzen von 14 Tagen und das Schreiben per Gerichtsvollzieher oder Einwurfeinschreiben senden, wobei der Gerichtsvollziher zwar mehr kostet, aber auch wirkungsvoller ist.
Frage: Habt ihr weiterhin Miete gezahlt und wurde der immense Stromverbrauch der Trockner erfasst?
An Schäden musst du alle beheben die du verursacht hast.
Wobei allzu eigenwillige Wandanstriche und Tapeten als Beschädigung gewertet werden kann.
Diese Anteile sind eine Art Kaution, mit dem Vorteil, dass sie in der Regel viel besser verzinst werden, als jedes Geld bei der Bank. Wenn du ausziehst bekommst du das Geld nach Ende des Geschäftsjahres selbstverständlich ausgezahlt.
Größtenteils nur zu erkennen wenn man kniend nach Schäden sucht.
Und diese akribische Suche nach Schäden kann man dem Vermieter nicht verwehren. Überlasst einem Anwalt für Mietrecht die Angelegenheit. Ist auf jeden Fall günstiger als die Forderung des Exvermieters.
Und: Welche Möglicheiten habe ich, mich zu wehren und macht das überhaupt Sinn?
Du wirst wohl keine große Chancen haben, darum übergebe den Fall an einen bissigen Anwalt für Mietrecht. Bei deinen Einkünften wird dir das Amtsgericht sicherlich den Beratungsschein nicht vorenthalten.
Welche Vorgehensweise ist die Richtige?
Man lässt sich die Rechnungen zu der Betriebskostenabrechnung zeigen, dazu ist der Vermieter bei solchen Unklarheiten verpflichtet, macht Fotos von den Unterlagen und prüft in Ruhe die derzeitige Lage mit dem Restaurant.
Muß der Mieter das hinnehmen?
Nein, natürlich nicht, wenn er beweisen kann, dass seine Wohnung nur 74,06 m² groß ist. Man sollte aber vorher berechnen, um welchen Betrag man da streitet.
Fällt das unter das Sonderkündigungsrecht?
Das wirst du in den Vertragsunterlagen finden, die du vom Strom/Gaslieferanten hast.
Es ist reine Verhandlungssache zwischen dir und dem Vermieter. Anstatt die nötigen (?) Schöinheitsreparaturen vom ausziehenden Mieter zu verlangen, hat er in dir ein "Opfer" gefunden. Üblich ist es, dass je nach Zustand von Wände und Decken ein/zwei Monatsmieter erlassen werden. Aber wenn du den Mietvertrag eh unterschrieben hast, ist der Zug abgefahren und der Vermieter hat das Sagen.
Deshalb sehe ich kein Problem, sich zum bestimmten Datum an der neuen Wohnung anzumelden.
Das ist mir bekannt, bin seit 2000 einige Male umgezogen und kenne das Prozedere. Aber da muss sich doch jemand verplappert haben, denn woher weiß das EMA von den 2 Monaten?
Das soll mir mal jemand näher erklären. Frau meldet sich aus Wohnung ab und zieht zu ihrem Freund. Wie kann man davon sprechen, dass Frau für 2 Monate Gast war und sich nicht anmelden musste?
Nein, das ist nicht möglich.
Du trägst die Kosten der Ablesung zur Hälfte. Das sind nur ein paar Euro.
Wenn zum Thema Schönheitsreparaturen wirklich nichts im Vertrag vereinbart ist, dann solltest du die Wohnung besenrein und ohne große Schäden zurückgeben. Wobei ich die ausgebliebenen Malerarbeiten nicht als Schaden bezeichne.
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