Wände streichen nach 18 Jahren

  • Hallo!

    Aufgrund von Eigenbedarf angemeldet durch den Vermieter, muss ich nach 18 Jahren aus meiner bisherigen Mietwohnung ausziehen.

    Während dieser Zeit wurden die Wände nicht gestrichen und es ist auch im Vertrag nichts festgehalten, wie ich die Wohnung zu verlassen habe.

    Muss ich nun die komplette Wohnung neu streichen?

    Lg

  • Wenn zum Thema Schönheitsreparaturen wirklich nichts im Vertrag vereinbart ist, dann solltest du die Wohnung besenrein und ohne große Schäden zurückgeben. Wobei ich die ausgebliebenen Malerarbeiten nicht als Schaden bezeichne.

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