da hab ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Um zu antworten, benötigt man den Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten. Wie oft soll ich das noch schreiben?
da hab ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Um zu antworten, benötigt man den Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten. Wie oft soll ich das noch schreiben?
Für eine korrekte Mieterhöhung muss der Vermieter einen qualifizierten Mietspiegel benennen, oder 3 Vergleichswohnungen, die nach Lage und Ausstattungen gleich sind. Die sogenannten Mietspiegel beim Immobilien******* oder anderen Immobilienbörsen sind nicht qualifiziert und deshalb nicht geeignet.
Darauf hin hat der Vermieter uns geschrieben, dass dieser Mietspiegel in weiten Teilen für sozial geförderten oder mit öffentlichen Mitteln erstellten Wohnungsbau gilt und der Preis pro m² sich über den Markt bzw. über Angebot und Nachfrage bestimmt.
Den Satz verstehe ich jetzt nicht und darum wäre es gut, wenn du dieses Schreiben hier hochladen könntest. Persönliche Daten unkenntlich machen, dann kann man sich mal mit der Denkweise des Vermieters beschäftigen. Und gibt es tatsächlich einen qualifizierten Mietspiegel für eure Gemeinde?
Wie sieht das in so einem Fall aus? Kann das verjähren?
Um zu antworten, muss man zuerst wissen, von wann bis wann die Abrechnungsperiode läuft. Sehr oft ist es das Kalenderjahr, es kann aber auch jeder andere Zeitraum von 12 Monaten sein.
Und ja, wann endete der Mietvertrag?
Ist das rechtens?
Nö, das ist allein Sache deines Vermieters. Er hat die Kündigung zu verantworten, also muss auch er die Kosten tragen.
Und frage jetzt bitte nicht, wieviel du verlangen kannst, das musst du dir selbst ausrechnen.
Ich wiederhole mich, aber diese "Arbeit" kann dir niemand abnehmen.
Kann ich da was machen?
Das fragst du uns, wenn dein Vermieter dich beklaut? Du solltest doch so viel Mut haben und deinem Vermieter den Marsch blasen. Und frage jetzt bitte nicht, wieviel du verlangen kannst, das musst du dir selbst ausrechnen.
oder habe ich dabei "Pech gehabt" und kann nichts mehr fordern.
Leider Pech gehabt. Solche Dinge klärt man vorher schriftlich, wenn man keine Enttäuschung erleben will.
Wenn die Versicherung 300.- Euro bezahlt hat, dann ist nach ihrer Meinung der Schaden damit abgegolten. Wenn der Vermieter die Differenz von der Kaution abzieht, dann sofort einen Mahnbescheid über die gesamte Kaution erlassen, oder besser den Fall einem Anwalt für Mietrecht übergeben. Der Anwalt wird dann sein Honorar auf den Mahnbescheid addieren.
zu 1. Das dürfte wohl ein falscher Fehler sein, wenn du schreibst, dass der Vermieter auf eigene Kosten..........
zu 2. Da es hier "im Allgemeinen" heißt sind die Fristen nicht zu beanstanden.
zu 3. Und da kommt es ganz dicke: Der Vermieter hat kein Recht, einen Malerbetrieb zu benennen oder anteilmäßige Übernahme der Kosten zu verlangen. Das nennt man Quotenabgeltung, und die hat der BGH für ungültig erklärt.
Quotenabgeltungsklausel nach Beschluss des BGH vor dem Aus
Resümee: Du solltest die Wohnung besenrein und ohne Beschädigungen zurück geben. Beschädigungen können Wandfarben sein, die eine Weitervermietung erschweren würden:
Was ist zu diesem Thema im Mietvertrag vereinbart? Im normalen Leben ist es üblich, dass man die Dinge, die man "kaputt" gemacht hat auch ersetzt. Nur normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten. Wenn ihr eine Kaution hinterlegt habt, könnt ihr euch schon mal davon verabschieden.
Der normale Prozess sieht so aus, dass ein Hauptmieter nicht einfach kündigen kann, sondern der Vermieter und der verbleibende Mieter das ok dazu geben müssen. Das kann natürlich dazu führen, dass der Vermieter etwas am Mietpreis schraubt, aber das ist nicht sicher.
Ich habe mir heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale besorgt,
Da hättest du dir genau so gut einen Termin beim Standortpfarrer besorgen können, denn der ist genau so wenig für Mietrecht zuständig wie die Verbraucherzentrale.
ich frage mich jetzt, ob die Waschmaschienen über den Allgemeinstrom
Das frage ich mich auch. Aber das kannst du nur vor Ort heraus finden, meine Kristallkugel ist zurzeit in der Inspektion. Das gleiche gilt für die Hausmeisterkosten, ob die berechtigt sind kannst nur du feststellen.
Du hast das Recht Einblick zu nehmen in die Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung, erst wenn du das gemacht hast, kannst du sehen, ob Fehler vorliegen.
Weiß jemand Rat wie ich/wir uns verhalten sollen ?
1. Eine Miete einschließlich der Heizkosten ist schon seit vielen Jahren nicht mehr erlaubt. Seit 2012 müssen die Kosten für Wärme und Warmwasser, welche zentral hergestellt werden, individuell gemessen und abgerechnet werden.
2. Da du, wie es aussieht von den einfachsten Dingen des Mietrechts keine Ahnung hast, kann ich dir nur raten, ganz schnell Miglied im örtlichen Mieterverein zu werden. Als Mitglied kannst du erfahren, welche Fehler dein Vermieter macht und kannst dich davor schützen. Auch den Weg vor Gericht wird der Verein gemeinsam mit dir gehen.
Der Betrieb einer Waschmaschine muss vom Vermieter geduldet werden, die Wäsche außer Haus bei den Eltern zu waschen, ist ganz einfach gesagt dummes Geschätz des Vermieters. Wenn es zuvor einen Wäscheservice im Haus gab, der sogar im Mietvertrag genannt wird, dann der VM diesen Dienst nicht einseitig gekündigt werden.
Natürlich kannst du auch den Weg der Kündigung wählen, aber nur unter Einhaltung der gesetzlich Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Frage, ist dein Vermieter auch dein Chef (Lehrherr)?
denke ich, dass ich Anspruch auf eine Sonderkündigung habe. Seht Ihr das auch so?
Nö, da denkst du falsch! Ein defekter Warmwasserboiler ist kein Grund für eine Sonderkündigung. Du könntest bestenfalls die Miete mindern, wenn der Vermieter die Reparatur des Gerätes nicht gebacken kriegt.
Ich habe eine ähnliches Problem mit meinem Vermieter:
Dann eröffne bitte einen neuen Thread. Trittbrettfahrer wie du sind in Foren nicht gern gesehen, weil man nicht weiß, wem man antwortet.
die obere wird als "Eigennutz" dem Mieter B "nur" überlassen
d.h. im Klartext, dass dieser Teil eine Leihe darstellt, die jederzeit entzogen werden kann. Andererseits musst du es nicht dulden, dass fremde Personen durch deine Wohnung laufen, um in ihren gemieteten Teil zu gelangen.
hier gäbe es auch Leute mit ähnlichen Erfahrungen?
Und was soll das bringen? Nichts! Gerade im Mietrecht ist auf Amtsgericht Ebene jeder Fall einmalig. Andere Fälle sind also nicht vergleichbar. Darum ist es von Vorteil wenn ein Fachanwalt für Mietrecht deine Klage einreicht, denn dieser kann am besten abschätzen, wie die zuständigen Richter ticken.
wie seht ihr meine Chancen vor Gericht wenn ich klage?
Das solltest du deinen Anwalt fragen oder eine staatlich geprüfte Wahrsagerin. Ähnlich wie diese
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