Hallo ![]()
Folgendes hat sich ereignet:
Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und habe dabei ein paar Dellen in die Wand gemacht (ca. 6 Delle, Tapete eingerissen, nicht größer als 5cm im Radius). Den Schaden habe ich der Vermietung und meiner privaten Haftpflichtversicherung sofort mitgeteilt. Darauf hin hat die Vermietung einen Maler vorbeikommen lassen um einen Kostenvoranschlag zu machen.
In diesem steht:
Das das ausbessern der Dellen ca. 300€ kostet (ausschneiden der Stellen und neu einsetzen der Tapete) und das streichen der gesamten Wand incl Arbeitsbühne und Gesellengehalt ca. 700€.
Im Angebot steht, dass aus optischen Gründen, eine partielle Streichung nicht möglich ist.
Wichtig ist dazu zu erwähnen, dass das Treppenhaus seit 10 Jahren nicht mehr Renoviert wurde, da versteh ich, dass neu eingesetzte Tapete auffällt, sie ist einfach nicht so schmutzig wie der Rest. Das ist ein Fakt.
Meine Versicherung hat 300€ bezahlt und mir mitgeteilt, dass sie nicht mehr zahlen wird.
Daraufhin hat meine Vermietung mir mitgeteilt, die Differenz des Betrages von der Kaution abzuziehen.
Meine Frage: Ist dies Erlaubt oder macht sich die Vermietung dadurch vielleicht sogar strafbar? Darf die Vermietung mir Schönheitsreparaturen (das Streichen der kompletten Wand) in Zahlung stellen?
Gibt es ggf. ein offizielles Urteil zu einer ähnlichen Situation an dem man sich orientieren kann?
Vielen Dank für eure Zeit.
Liebe Grüße,
EustassLAw