Kosten der Renovierung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu Renovierung und den Regelungen dazu:

    Ich habe beim Einzug in eine Mietwhg. die komplette Tapezierarbeiten geleistet (ausführen lassen) - die Wände waren "kahl" (Putz)! Jetzt bekomme ich nach knapp 2 Jahren die Kündigung, da der Vermieter seine Tochter einziehen lassen will.

    Kann ich da noch ein Teil der Kosten zurückfordern oder habe ich dabei "Pech gehabt" und kann nichts mehr fordern.

    Danke

  • Du hast freiwillig die Wohnung renoviert. Hättest Du das auch getan in dem Wissen, dass Du nach 2 Jahren die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommst? Hier wäre evtl. der Anspruch auf Rückzahlung Deiner Unkosten. Nun stellt sich die Frage ob bei Einzug die Wohnung renovierungsbedürftig war. Wenn nicht, hast Du wahrscheinlich wenig Chancen auf Rückforderung, wenn Deine Renovierung nur für Dich eine ganz private Verschönerung war. Vielleicht gibt es noch weitere Antworten mit evtl. einer gesetzlichen Aussage. Ich kenne leider keine.

  • Die Wohnung war sonst nicht zu beziehen, da keine Tapete an den Wänden!

    Du hättest aber auch mit dem Vermieter vereinbaren können, dass er auf seine Kosten noch Tapete anbringen lässt. Oder er dich dafür einige Monate mietfrei wohnen lässt. Oder mit einem Zuschuss entschädigt. Oder oder oder... (Viel) Geld in fremdes Eigentum stecken macht meistens nicht glücklich.

    Ansonsten hat der BGH da recht deutlich entschieden: auch nach kurzer Zeit kann Eigenbedarf geltend gemacht werden. Als Mieter muss man sich durch einen (beidseitigen) Kündigungsausschluss davor schützen, wenn man einen solchen Fall vermeiden will.

    Trotzdem kannst du ja noch mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und womöglich gewährt er dir einen Zuschuss/Kostenerstattung, wenn du dafür ohne Räumungsklage, Verzögerung etc. die Wohnung verlässt. Wenn der Eigenbedarf tatsächlich so besteht und der Vermieter die Wohnung schnellstmöglich für seine Tochter haben möchte, lässt er da vielleicht mit sich reden. Einen rechtlichen Anspruch hast du bei einer berechtigen Eigenbedarfskündigung aber nicht.

    Kommt das Schreiben von einem Anwalt? Viele Privatleute bekommen mangels Erfahrung keine rechtssichere Eigenbedarfskündigung hin, wenn sie sich keine Hilfe holen. Dann wären deine Chancen noch etwas besser, wenn du deinerseits das Schreiben dann mal durch einen Fachmann prüfen lässt.

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