Frage, wie wurde diese Kündigung begründet, oder war es ein Mietvertrag mit automatischer Beendigung (Zeitmietvertrag?)
Beiträge von Köbes
-
-
Ist das rechtlich machbar für einen Vermieter, die Nebenkosten jetzt derart weiterzureichen? Ich habe eine monatliche Mieterhöhung nun durch erhöhte Nebenkosten von 85 Euro.
Der Vermieter hätte auch null Euro Vorauszahlung nehmen können.
Nebenkostenvorauszahlung zu niedrig angesetzt - Was tun als Mieter
-
Der Anwalt möchte einen Aufschlag für den Brief, der mir zu teuer ist.
Das ist eine Tätigkeit, die ein Forum nicht erbringen darf.
-
Ich denke, dass du keine Steckdose für den Herd hast, sondern eine Anschlussdose. Der Fehler wurde von der Person gemacht, die den Herd angeschlossen hat. Dein Vermieter ist nicht haftbar zu machen.
-
Die Eigentümerin entscheidet letztens was dort gelagert wird. Ohne ihre Erlaubnis könnt ihr da nichts lagern. Was du auf der Internetseite wegen des Wohnwagens gelesen hast, war wohl von der "Bäckerblume" und dieser Postille solltest du keinen Glauben schenken.
-
wir haben im August eine Kündigung von unserem Vermiter bekommen wegen Eigenbedarf,
Und jetzt ist ja erst der 20. Dezember. Da seid ihr ja ganz schön flott unterwegs und dann dazu so spärliche Angaben, da muss ich mal sehen, ob meine Glaskugel funktioniert.
-
Das sagt ja die Richtige!
Nur zur Information: Der Nickname ist ein Fake, der Fragesteller ist Mieter und nicht Vermieter
-
oder spielt die Zimmeranzahl keine Rolle bei der Vergleichbarkeit?
Entscheidend ist nur die Wohnungsgröße in m² :
Ich hatte noch einen Link genannt, aber der wurde zensiert. Darum schick ich ihn dir per PN
P.S. Das Paulchen schreibt hier nur, um die Banane zu ärgern. Zu mehr ist er leider nicht mehr in Lage.
-
Ich hielt die Nebenkosten für unverschämt hoch und hatte eigentlich vor etwas dagegen zu unternehmen.
Was soll das denn jetzt? Du bist wie alle Mieter laut Mietvertrag zur Zahlung einer Miete und den Betriebskosten verpflichtet, richtig? Wie kannst du denn diese Nebenkosten, die einzig von dir verursacht werden für unverschämt hoch empfinden? Diese Kosten sind von dir und niemand anderem verursacht, also kannst du auch nichts dagegen unternehmen.
Wenn du aber eine zu geringe monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten leistest, dann hättest du diese Vorauszahlung schon nach dem ersten Jahr erhöhen müssen. Denn bei einer Nachzahlungsforderung von 1.000.- Euro pro Jahr kann es ja nur daran gelegen haben.
-
Natürlich ist bei Schadensersatz ein Abzug Alt für Neu zu berücksichtigen.
Und bei einer 50Jahre alten Scheibe ist einfach kein Restwert mehr da,Bleiben wir doch mal auf dem Teppich! Deiner Meinung nach kann der ausziehende Mieter sagen, dass die Scheibe schon 50 Jahre alt ist und keinen Restwert mehr hat, darum bleibt die Tür jetzt ohne Glasscheibe. Glaubst du wirklich, dass sich der Mieter die Argumente seiner Versicherung zu eigen machen kann?
-
Der Dreck ist UNTER dem Silikon...
Dann soll der Vermieter dieses Silikon herausreißen und neues "verlegen" lassen.
-
Echt? Welche Einschränkung der Nutzbarkeit ergibt sich aus den genannten Mängeln?
Wenn nach dem Einzug noch regelmäßig Handwerker die Fehler beseitigen, die sie verursacht haben. Ich möchte mein neues Heim einrichten und nicht über Handwerker klettern müssen.
-
Da der Herd mitvermietet ist, hat auch der Vermieter für die Reparatur zu sorgen, denn der Betrag wird ja weit über die 75,- Euro hinaus gehen. Lasst euch aber nicht übers Ohr hauen, wenn der Vermieter meint, von jedem die 75.- Euro zu verlangen
-
Da fällt mir nur ein brutaler Chlorreiniger ein. Aber die Dämpfe nicht einatmen!
-
Mach ein genaues Protokoll zum Einzug und führe dort alle Mängel auf. Lass dir die Mängelliste unterschreiben und mach zusätzlich deutliche Fotos. Dann verlange vom Vermieter eine klare Ansage, wann diese Dinge behoben sind. Selbstverständlich ist bei soviel Pfusch am Bau eine Minderung der Miete die beste und einzig wirksame Reaktion. Dazu solltet ihr aber mit einem Anwalt für Mietrecht reden.
Und bitte, macht keine der notwendigen Arbeiten an Fliesen & Co. in eigener Regie. Das ist einzig Aufgabe der Handwerker, die den Murks verbrochen haben und das ist dann vom Vermieter zu erledigen.
-
Die Mietschuld und Kaution sind weiterhin noch nicht beglichen.
Dann wird ihr Vermieter sicherlich eine Räumungsklage über seinen Anwalt eingeleitet haben. Diese Kosten (Anwalt, Gericht) werden dann den Mietschulden zuaddiert. Und auf die Idee, sich mit dem Vermieter um eine für dich preiswertere Lösung zu kommen, bist du nicht?
-
Dann müsste ja der Kauf von Computerstühlen verboten werden,oder nur zusammen mit Schutzmatten vertrieben werden.
Dieses Argument ist so hirnrissig, das solltest nicht im Beisein eines Menschen, der alle seine Sinne hat, benutzen.
-
Diese Frage ist zu allgemein gehalten, um darauf zu antworten. Bitte mehr Input, oder zu einem Anwalt für Mietrecht oder zum örtlichen Mieterverein. Dort kannst du dann die benötigten Unterlagen vorlegen.
-
Wo soll der Computerstuhl denn sonst hin?
Die Antwort hast du dir doch in der neuen Wohnung selbst gegeben. Schutzmatte heißt das Zauberwort!
-
1. Die von dir verfasste Abmahnung wegen der Beleidungen, usw. muss in den Lebens/Geschäftsbereich deines "Vermieters" gelangen, das reicht. Wichtig für dich ist hier nur, dass du im Falle des Falles den Beweis dafür hast. Darum das Einwurfeinschreiben, hier dokumentiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und du hast anhand der Sendungsverfolgung einen Beleg.
2. Bei einer Streitigkeit in einem Mietverhältnis ist in erster Linie der abgeschlossene Mietvertrag verbindlich. Wenn dem "Vermieter" im Nachhinein Bedenken kommen und er neue Modalitäten mit den Betriebskosten einführen will, geht das nur über einen Nachtrag/Änderung im Mietvertrag. Und der müsstest du entsprechend zustimmen.
3. Ob ein Gespräch mit einem Anwalt stattgefunden hat oder nicht ist irrelevant. Erfahrungsgemäß sagen Anwälte gerne das, was der mögliche Mandant hören will. Sie sind ja nicht zur Neutralität verpflichtet und haben auch nicht einen Eid geschworen wie Ärzte.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!