Ich hoffe nur, dass die Zahlung der vollen verlangten Miete zum 1.1.18 keine stillschweigende Zustimmung war.
Oje, das könnte Probleme geben: siehe hier
Ich hoffe nur, dass die Zahlung der vollen verlangten Miete zum 1.1.18 keine stillschweigende Zustimmung war.
Oje, das könnte Probleme geben: siehe hier
Zeige deinen Eltern diese Website, damit sie von ihren Befürchtungen runter kommen.
Mein Vermieter wollte die Sanierung nun aber nur durchführen, wenn die Miete erhöht wird und die Sanierung damit auf meine Kosten geht.
Und damit hat er garnicht so unrecht. Beschäftige dich bitte einmal mit dem § 559 BGB, dort findest du die passenden Informationen hier klicken. Eine Sanierung des Badezimmers für lau muss der Vermieter nicht durchführen. Ob ein Badezimmer als im ordentlichen Zustand gilt entscheidet nun mal nicht der Mieter sondern der Vermieter. Der Mieter entscheidet, ob er die Wohnung trotz des Badezimmers anmietet oder nicht.
Welche Rechten und Pflichten haben wir in diesem Fall und was für Möglichkeiten haben wir, schnellstmöglich und ohne weitere Kosten aus diesem Mietvertrag herauszukommen?
Schnellsmöglichst ohne Kosten dürfte sich wohl nicht erfüllen lassen. Da ihr ja sofort gekündigt habt endet der Mietvertrag am 30. April. Vorausgesetzt ihr habt einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben.
Über mögliche Schadensersatzforderungen gegen den verhinderten Vermieter müsst ihr einen Anwalt für Mietrecht einspannen.
Ich habe mal davon gehört, dass wenn der Vermieter drei von uns gesuchte Mieter ablehnt, wir von der Monatsmiete freigestellt sind. Stimmt das?
Das Märchen mit der Nachmietersuche ist wirklich nicht auszurotten, also hat der Vermieter das Recht auf seiner Seite. Deshab so schnell wie möglich die Wohnung leer räumen.
Google gibt auch jede Menge Antworten: hier
Hatte mir vom Forum nur ein paar Ideen dazu erhofft
Ideen zu Handwerkerpfusch gibt es in den entsprechende Hand/Heimwerkerforen und nicht in einem Mietrechtsforum. Soviel Verstand sollte man bei einem Erwachsenen voraussetzen können. (Da habe ich mich echt getäuscht)
Auch nach einem eigenen Schaden im Haus kann die Versicherung die Prämie erhöhen.
Nein, wirklich, das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Schau dir die Immobilienportale im Internet an. Dort findest du am schnellsten eine Wohnung, die deinen Möglichkeiten entspricht. Bedenke aber, dass Düsseldorf zu den Städten gehört, in der die Mietpreise explodiert sind. Bezahlbare Mieten sind eher im Umland zu finden.
Lass den Heizkörper vom Heizungskreislauf abklemmen, dann funktioniert nur der elektrische Teil, oder die belässt es so wie es ist und darfst ein paar Euro für den Luxus eines Handtuchwärmers bezahlen.
Nimm die Meldung an die Verwaltung per Einwurfeinschreiben vor. Gebe einen Zeitrahmen von 14 Tagen nach Datum vor und beauftrage dann die Schädlingsbekämpfung. Rechnung an deine Verwaltung, bzw. Vermieter. Eine Mietminderung befreit dich aber nicht von dem Ungeziefer, darum rate ich nicht dazu.
Welche Minderung bereits ausgeurteilt wurde, findest du hier:
das der Badheizkörper sowohl elektronisch heizt (über Steckdose), aber auch an der Zentralheizungsanlage angeschlossen ist.
Wie soll das denn funktionieren? Es geht nur entweder oder, aber nicht beides zusammen. Mach bitte ein Foto von dem "Hybridheizkörper" und man kann sich das "Wunderding" mal anschauen. Hochladen des Bildes am besten über einen Bilderuploaddienst und Verlinkung der Adresse hier im Forum.
Nö, muss er nicht. Er kann die Zahlen, die ihm der Mieter genannt hat, für bare Münze nehmen. Das hätte im anderen Fall doch auch geklappt, wenn der Vermieter so gutgläubig ist.
Da die falsche Abrechnung der Quadratmeter letztendlich durch deine falsche Messung verursacht wurde, solltest du dein Problem mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen. Nur der kann dir einen Weg aufzeigen, auf dem du noch etwas retten kannst.
Nun ja, eigentlich müsste man dann wohl eher nach "verdrecktes Treppenhaus, bei genauerem hinsehen" goggeln
Nö, nö, da müsste nach "durch Blut verschmutzt" gesucht werden. Aber einer unserer Mitstreiter hat ja schon die 20% Minderung gefunden, nur lässt er uns nicht an seinem Suchergebnis teilhaben. Blut in der Suche wäre aber wichtig, weil im Eingangsbeitrag ja "unhygienisch" genannt wurde.
EOD
Aus dem bekannten Film: Dumm, dümmer, Volker44
Deinen Beiträge #10 und #12 habe ich gemeldet.
Und wozu soll das gut sein? Du stellst hier Behauptungen auf, ohne diese Urteile zu benennen. Erwartest aber von mir, dass ich Beweise anführen soll. Belege doch zuerst einmal deine These, dass bei einem verschmutzten Treppenhaus bis zu 20% abgeurteilt wurden, dann könnte man über diese Urteile diskutieren. Da aber von dir nichts weiter gekommen ist, bist du für mich ganz einfach @Banane2. Es sei denn, du bist im Besitz von Fotos des betreffenden Treppenhauses und hast diese Mängel gesehen.
Wer ist denn eigentlich "wir anderen" ?
Die "anderen" sind die User, die etwas vorsichtiger mit ihren Beiträgen umgehen. Eine Banane reicht doch in einem Forum, oder?
Ist die Kündigung dann wirksam?
Ja, weil der Name dessen, der den Vertrag mit dir abgeschlossen hat, ja in der Kündigung genannt ist.
Mietminderungen wurden in entsprechenden Fällen bis zu 20% abgeurteilt. Siehe Einzelurteile.
Du glaubt doch nicht, dass wir anderen jetzt nach Urteilen von Amtsgerichten suchen, die deine Aussage enthalten?
Ich habe als Antwort auf eine Email in der ich nach Reparatur meiner Sprechanlage und meiner Badewanne gefragt habe, diese Mieterhöhung bekommen.
Und das bedeutet für dich, was?
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