Hallo zusammen,
bei uns werden die verbrauchten Einheiten der Heizung per Funk abgelesen. Als wir nun die erste Nebenkostenabrechnung unserer neuen Wohnung bekommen haben, ist mir aufgefallen, das für das Badezimmer angegeben wurde, das der Verbrauch geschätzt wurde.
Auf Nachfrage warum das so sei, antwortete mir die Hausverwaltung, das der Badheizkörper sowohl elektronisch heizt (über Steckdose), aber auch an der Zentralheizungsanlage angeschlossen ist. Darum könne der Verbrauch nicht durch ein Messgerät erfasst werden. Gemäß HKVo werde in diesem Fall der Verbrauch geschätzt.
Ist ein solches Vorgehen rechtlich ok? Wir nutzen diesen Heizkörper überhaupt nicht, da das Bad innenliegend ist und selbst im Winter ohne eingeschalteten Heizkörper warm genug ist. Wir würden also bei geschätzen Verbrauch für nichts bezahlen.
Dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum, ich hoffe ich habe alles angegeben und nichts vergessen. Für Eure Hilfe danke ich Euch im voraus.
Beste Grüße,
EM