Wow, trotz Auszug am 15.03. also?
Wann du ausgezogen bist, bzw. von wann bis wann du gewohnt hast spielt hier kene Rolle. Entscheidend ist allein, wann der Abrechnungszeitraum endete.
Wow, trotz Auszug am 15.03. also?
Wann du ausgezogen bist, bzw. von wann bis wann du gewohnt hast spielt hier kene Rolle. Entscheidend ist allein, wann der Abrechnungszeitraum endete.
Ich kann nur raten, wie der Abrechnungszeitraum für diese Wohnung lautet. Denkbar anhand der Angaben wäre der 01.06.2016 bis zum 31.05.2017. Dann wäre die Abrechnung genau am letzten Tag der 12 monatigen Frist eingetroffen und zu bezahlen.
Eine Heizung darf nicht in den Nebenkosten als Pauschale abgerechnet werden. Heizung und Warmwasser müssen indiduell erfasst und abgerechnet werden, egal ob die Wärme im Haus erzeugt wird oder als Fernwärme bezogen wird.
Wie kommt man bei den Betriebskosten auf die Zahl 29, wenn man weiß, dass der Gesetzgeber nur 16 + 1 kennt und vorgiebt.
Du hast richtig erkannt, dass diese Klausel § 14.2 zu den Schönheitsreparaturen ungültig ist. Starre Fristen sind schon lange vom BGH kassiert worden.
Punkt 3 ist eine Quotenabgeltungsklausel und die wurde auch vom BGH als ungültig erklärt. Du musst die Wohnung nur geräumt ohne Schäden und besenrein übergeben.
Es sieht nicht so gut aus für euch. Euer Vermieter hat das Recht, eine leere Wohnung zurück zu erhalten. Und der alte Erstbesitzer dieser Küche hat damit nichts mehr zu tun.
Solche Veränderungen/Umgestaltungen des Gartens sollte durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag vereinbart sein.
Sind sie es nicht, dann sollte man den Vermieter schriftlich um Erlaubnis bitten.
Wie soll man antworten können, wenn diese Abrechnung hier im Forum unbekannt ist?
Darum die Abrechnung fotografieren/scannen. Persönliche Daten löschen und dann mithilfe
eines Bilderdienstes uploaden und die Adresse ins Forum verlinken.
Ich komme jetzt zu einem Ende obwohl noch mehr in meinem Kopf ist.
Das wurde aber auch Zeit. Ich habe angefangen diesen ellenlangen Text zu lesen, habe aber nach einer gefühlten Stunde aufgehört, weil zuviel von Nebenkriegsplätzen zu lesen war und hoffe für den TE, dass sich jemand erbarmt, alles liest und auch eine Antwort hat.
1. So schnell wird in Deutschland niemand obdachlos und landet unter Brücke.
2. Wenn du dann bis zum Auszugstermin noch keine Wohnung gefunden hast, wird dein Vermieter eine Räumungsklage anstrengen, an deren Ende dann eine Verhandlung vor dem Amtsgericht steht.
3. Vor Gericht wird dann einerseits die Gültigkeit der Eigenbedarfskündigung geprüft und andererseits deine Bemühungen eine neue Wohnung zu finden.
Wenn die Kündigung korrekt abgelaufen ist, wird man von dir erwarten, dass du die Wohnung räumst und für den Übergang deine Möbel in einem Lager unterbringst und du selbst ein Hotelzimmer, eine Pension o.ä. beziehst.
Mach dich mal schlau, wie das vonseiten des Abfurunternehmens geregelt ist. Stadt oder Landkreis machen nämlich die Vorgabe, dass bei einer bestimmten Personenzahl eine Restmülltonne in bestimmter Größe aufgestellt sein muss. Und wenn die Vermieterin den Mülltonnenplatz neu gestalten möchte, dann ist das alleine ihr Problem. Mieter müssen sich nicht daran finanziell beteiligen.
Vllt weiss jemand was, fühle mich überrannt.
Es geht bei der Wartung dieser Therme um deine Gesundheit, bzw. um dein Leben. Wenn du davon noch ein paar in Reseve hast, dann lass die Wartung einfach sein. Wenn du aber tatsächlich diese Therme stilllegen willst, dann darf das nur ein zugelassener Betrieb machen. Den soll dann dein Vermieter beauftragen.
Kann mir jemand erklären, was der Vermieter meint?
Das solltest du dir von deinem Vermieter erklären lassen, denn der hat die Abrechnungen und Vorauszahlungen ja berechnet.
Tja, von uns hier wird auch niemand mit ihm reden.
Mit ihm und der Schwester ein ernstes Wort reden und deutlich klar machen, dass du diesen Stress nicht länger mitmachst. Da die Schwester ja gleichberechtigte Mitmieterin ist, sind dir kaum andere Möglichkeiten gegeben.
Was kann ich nun tun?
Ist diese Untervermietung denn beim Vermieter gemeldet?
Bisschen wenig Infos, oder?
Aber trozdem wird der Miteigentumsanteil verwendet obwohl ich kein Sondereigentum besitze.
Noch einmal gaaaaanz langsam. In deinem Mietvertrag ist vereinbart, Dass die Betriebskosten, außer für Wärme und Warmwasser, nach den Eigentumsanteilen berechnet werden dürfen/können. Der Unterschied gegenüber einer Berechnung nach Quadratmetern ist in der Regel zu vernachlässigen.
ich glaube nichtmal das irgendeine Wohung einen Eigentümer hat
Glauben wird in der Kirche gelebt, aber nicht im Mietrecht. Das Wissen darüber eignet man sich an, in dem man die Nachbarn nach ihren Vermietern befragt.
Du wohnst in einem Mehrfamilienhaus, richtig? Und wenn da jede der Wohnungen einen anderen Eigentümer hat, dann wohnst du in einer Eigentumswohnung. Ob das zutrifft, müsstest du nach deiner Mietzeit eigentlich wissen. Oder anders ausgedrückt, du bist Mieter einer Eigentumswohnung und da im Mietvertrag die Anwendung des Betriebskostenschlüssels nach Eigentumsanteilen vereinbart ist, wird in deinem Fall so abgerechnet.
Da laut Mietvertrag die Berechnung der Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen vereinbart ist, ist dagegen nichts einzuwenden.
Mehr zu dem Thema in diesem Beitrag - Miteigentumsanteile als Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung
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