Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten? Darf der Vermieter das?

  • `Hallo! Bevor ich mich in die Nesseln setze, wollte ich hier um Rat fragen. Es geht um einen Mietvertrag den ich zum 15.03.2017 gekündigt hatte und auch pünktlich auzog.

    Heute (30.05.2018) kam eine Nachforderung für Betriebskosten und zwar für den Zeitraum 01.06.2016 bis 15.05.2017 (obwohl ich 2 Monate vorher ausgezogen bin). Darf der Vermieter dieses Geld von mir fordern?

    Beträgt die Abrechnungsfrist nicht ein Jahr, und ist schon überschritten?

    Und wieso eine Abrechnung bis 15.05., wenn ich ja zum 15.03. ausgezogen bin)?

    Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!

    2 Mal editiert, zuletzt von Landfee (30. Mai 2018 um 14:36)

  • Ich kann nur raten, wie der Abrechnungszeitraum für diese Wohnung lautet. Denkbar anhand der Angaben wäre der 01.06.2016 bis zum 31.05.2017. Dann wäre die Abrechnung genau am letzten Tag der 12 monatigen Frist eingetroffen und zu bezahlen.

  • Ich kann nur raten, wie der Abrechnungszeitraum für diese Wohnung lautet. Denkbar anhand der Angaben wäre der 01.06.2016 bis zum 31.05.2017. Dann wäre die Abrechnung genau am letzten Tag der 12 monatigen Frist eingetroffen und zu bezahlen.

    Wow, trotz Auszug am 15.03. also?

  • Wie ist denn der Abrechnungszeitraum? Sollte im Mietvertrag stehen oder auf der letzten Abrechnung.

  • Wie ist denn der Abrechnungszeitraum? Sollte im Mietvertrag stehen oder auf der letzten Abrechnung.

    Hallo Darkshadow. Der alte Mietvertrag ist leider unauffindbar. Aber auf der Abrechnung die diese Woche kam, steht im Brieftext selbst "Ihre Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.06.2016 bis 15.05.2017". Ich sehe aber auf einer anderen Seite "Abrechnungszeitraum 01.06.2016 bis 31.05.2017".

  • Das ist das ausschlaggebende ob die Abrechnung fristgerecht zugegangen ist oder nicht.

    Am 30.05.2018 wurde sie mir zugestellt, also sieht es aus als hat Köbes oben Recht und ich muss zahlen. Mich irritiert halt daß vorne steht der Abrechnungszeitraum ginge bis 15.05., in welchem Fall sie verspätet gewesen wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von Landfee (31. Mai 2018 um 14:58)

  • Es sieht nicht nur so aus, er hat recht :)

    Das war dein Nutzungs-/Mietzeitraum

    War's, aber nur bis zum 15.03, nicht 15.05., das hat mich auch stutzig gemacht, aber wie ich erfahren habe spielt das keine Rolle. Gut also - ich bin froh daß ich hier gefragt habe. Ich wollte mich nur rückversichern weil mein ex-Vermieter mit allen Wassern gewaschen ist und alle Tricks versucht (wie mir damals die Rückzahlung der Kaution vorzuenthalten, was ihm aber zum Glück nicht gelungen ist). Also vielen Dank, jetzt weiß ich Bescheid! :)

  • Mietzeitraum ist der Zeitraum in dem der Vertrag besteht. Ob und wie lange man in der Zeit tatsächlich die Wohnung bewohnt/nutzt ist völlig egal.

  • Mietzeitraum ist der Zeitraum in dem der Vertrag besteht. Ob und wie lange man in der Zeit tatsächlich die Wohnung bewohnt/nutzt ist völlig egal.

    Ja klar, aber der Mietvertrag wurde ja von mir zum 15.03. gekündigt, deshalb war ich stutzig. Vom 15.03. anwärts bestand ja kein Vertrag.

  • Ja klar, aber der Mietvertrag wurde ja von mir zum 15.03. gekündigt, deshalb war ich stutzig. Vom 15.03. anwärts bestand ja kein Vertrag.

    Davon abgesehen das man nur zum Monatsende kündigen kann, wann ist dem Vermieter denn die Kündigung zugegangen? Zum 31.3. hätte das ja spätestens am 3. Werktag im Januar sein müssen.

    Kann es evtl. sein das 15.05. nur ein Tippfehler ist? Hast Du mal nachgerechnet?

  • Davon abgesehen das man nur zum Monatsende kündigen kann, wann ist dem Vermieter denn die Kündigung zugegangen? Zum 31.3. hätte das ja spätestens am 3. Werktag im Januar sein müssen.

    Kann es evtl. sein das 15.05. nur ein Tippfehler ist? Hast Du mal nachgerechnet?

    Nein das ist kein Tippfehler. Die Kündigung war ursprünglich zum 31.03. aber da ich gerne in meine neue Bleibe wollte und der Vermieter noch ein Paar Reparaturen machen wollte, wurde die Kündigung mit beidseitigem Einverständnis zum 15. geändert. Ich zahlte im März nur für die 2 Wochen Miete in denen der Haustürschlüssel noch in meinem Besitz war.

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