Beiträge von Köbes
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Könnte man mit Teilzahlungen vorerst diese beiden Kündigungen abwenden?
Die Summe der beiden Monatsmieten müssten auf einen Schlag bezahlt werden, um die fristlose Kündigung zu heilen. Das ändert aber nichts an der regulären Kündigung zum 31.03.2019. Welche Paragraphen zur Anwendung Kommen findest du
Nachzahlung der Rückstände kann nur die fristlose Kündigung heilen - Haufe.de
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Diese Liste ist mit Sicherheit für ein Forum zu lang. Diese Mängel sollte man nach Schwere und Relevanz einem Anwalt vortragen, der dann gemeinsam mit euch eine Mängelliste erarbeitet.
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dann dürfte jegliche Forderung nach § 195 BGB verjährt sein.
Das ist mir bekannt, aber hier geht es wahrscheinlich um eine Stromrechnung der Stadtwerke und da gilt dieser Paragraph nicht. Darum sollte man lesen, was ich in meinem Beitrag verlinkt habe und den Fragesteller nicht in Sicherheit vor einer Zahlung zu wiegen.
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Meine Frage ist, muss ich diese jetzt noch bezahlen
Ich befürchte, dass du an einer Zahlung nicht vorbei kommst. Aber das kann dir ein Rechtsanwalt besser erklären, weil da einige Dinge auf beiden Seiten geklärt sein müssen.
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In unserer neuen Wohnung sind solche Gegenstände jedoch einzeln in der Inventarliste aufgeführt. Darum bin ich jetzt verunsichert.
Ist die Wohnung von der selben Vermieterin? Wenn nein, dann solltest du dieses Argument tunlichst vermeiden und den Badezimmerschrank, den du zurück lässt schön reden.
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Habt ihr einen von Hand geschriebenen Zettel vorgelegt bekommen, oder ist es ein amtliches Dokument?
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Grace
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Die Wandfarben Braun, Rot und Grün sind von mir, und bestimmt nicht jedermanns Sache,
Richtig erkannt..... und das könnte sogar als Beschädigung gewertet werden. Also neutrale Farbe her und die Beschädigungen überstreichen. Mehr dürfte der VM aber nicht von dir verlangen, denn er kann nicht erwarten, dass du eine Bruchbude auf Vordermann bringst.
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Wirksam oder nicht?
Könnte wirksam sein.........., aber, das heißt ja nicht, dass man jetzt alles streichen müsste. Es dürfen natürlich keine Beschädigungen an Decken und Wänden vorhanden sein. Und auch keine Farben, die nicht neutral sind, verarbeitet sein. Wenn alles im grünen Bereich ist, reicht es, wenn man die Wohnung besenrein zurück gibt.
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Müssen wir uns jetzt Sorgen machen?
Nö, denn ein Gutachten, das vom Vermieter in Auftrag gegeben wird, hat keine Beweiskraft (Gefälligkeitsgutachten).
eine Warmmiete steht.
Und Warmmieten sind schon seit vielen, vielen Jahren nur noch in 2 Familienhäusern erlaubt in der der Vermieter eine Wohnung mitbewohnt. Ist das bei euch der Fall? Aber egal, ihr habt einen Vertrag über eine Nebenkostenpauschale, da muss der VM keine Abrechnung erstellrn.
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Je nachdem was im Mietvertrag letztendlich zu diesem Thema vereinbart ist, obliegt die Reinigung des Treppenhauses u.w. allen Parteien, und dann auch dem im Haus wohnenden Vermieter.
zu Punkt 3. Ein freundlich aber bestimmt gehaltener Brief, natürlich per Einwurfeinschreiben, mit der Offenlegung wo die Kaution angelegt ist, wirkt sicherlich auch hier Wunder.
zu Punkt 4. Auch hier per Einwufeinschreiben den Mangel mit der Heizung melden. Beigefügt ein Diagramm mit den gemessenen Zimmertemperaturen, wobei die Mindesttemperatur schon unter 20° liegen sollte, bzw. im Bad unter 22°.
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Ich fühle mich würdelos und hilflos.
Was aber sagt der Mietvertrag über die Mietnebenkosten, das ist, was interessiert. Ist eine Abrechnung der Vorauszahlung oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart?
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Da bin ich nicht fündig geworden im Internet...
Hier kommt es doch nicht auf die Personenanzahl an, sondern darauf, dass man den Mitbewohnern zumuten will, in der selben Wohnung mit einem Hund zusammen zu leben. Innerhalb eines Mehrfamilienhauses in einer eigenen Wohnung ist es doch etwas anderes als innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung.
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Wären diese Mängel/Schäden verdeckt gewesen hätte der Vermieter sie euch anlasten können. Da ihr aber eine mangelfreie Übergabe sogar schriftlich bestätigt habt, ist der Drops gelutscht. Ihr werdet wahrscheinlich um die Rückzahlung der Kaution kämpfen müssen, damit könnt ihr aber erst in 6 Monaten anfangen.
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ob man da Chancen hat, dass die Kosten irgendwie nicht zu Lasten des Mieters umgelegt werden können?
Da sehe ich keine Chancen. Es werden ja nur die tatsächlich entstandenen Kosten umgelegt. Was mich aber wundert ist der Satz, dass die Erhebung für jede einzelne Wohnung erfolgen soll. Wohnt ihr in einer vermieteten Eigentumswohnung?
Für das folgende Jahr wurden uns auf Nachfrage auch noch die Wartungskosten für das Garagentor und die Betriebskosten des Aufzugs angekündigt, was also eine weitere Erhöhung der Nebenkosten nach sich zieht, bei der keiner weiß, wie hoch die Kosten tatsächlich sind.
Das müssen ja wirkliche Schlafmützen sein, die nicht wissen, dass diese Wartungskosten umlegbar sind.
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Ist das dann so zulässig?
Ja, das ist es. Die Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden, die übrigen Kostengruppen dürfen durchaus nach Personenanzahl berechnet werden. Vorausgesetzt es ist im Mietvertrag so vereinbart. Aber das scheint es ja zu sein, wie aus deiner Frage hervorgeht
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Bitte um Aufklärung.
Bei solch umfangreichen Mängeln, die aber zum Teil bei Anmietung schon vorhanden waren, kann kein Forum für Abhilfe sorgen. Hier gibt es nur eine Möglichkeit, entweder ein Anwalt für Mietrecht oder der örtliche Mieterverein.
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Besteht die Möglichkeit wieder Geld zurück zu bekommen?
Nur wenn der Vermieter kulant ist, denn ohne schriftlichen Vermerk im Mietvertrag sieht es mau aus.
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Was kann der Vermieter tun, um die anderen Tonnen zurückzubekommen?
Aber der hat doch scheinbar kein Interesse daran, dass alle Tonnen in den Kreislauf kommen. Also müsst ihr Druck machen, dass der VM in die Spur kommt. Das Entsorgungsunternehmen ist für mich auch komplett neben der Spur, wenn die die "gelben Säcke" nicht mitnehmen. Da diese Unternehmen eine Satzung haben, würde ich mich da schlau machen, was dort zum Thema nachzulesen ist.
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